FAQ
"Antworten auf häufig gestellte Fragen"
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Di 09:00 - 21:00 | Telefon- & Videotelefonberatung*
Mi 09:00 - 21:00 | Telefon- & Videotelefonberatung*
Do 09:00 - 21:00 | Telefon- & Videotelefonberatung* | Ortstermine** in Gaienhofen, DE
Sa 10:30 - 21:30 | Ortstermine** in Gaienhofen, DE
Mo & So Ruhetag
*Telefonberatung: telefonische und videotelefonische Beratung im deutschsprachigen D-A-CH-Raum
Telefonische und papierlose Beratung mit modernen Kommunikationsmedien wie E-Mail und Whatsapp bevorzugt!
**Ortstermin: vor Ort Verkaufs- und Beratungstermin in der deutschen Tafelgeschäftsstelle Gaienhofen.
>> Vertragsguthaben für Ortstermine mindestens 5.000.- € <<
***allgemeine Arbeitszeit, beinhaltet für uns auch: Warenbestellung, -annahme, Kommunikation, Marketing, EDV-Administration, Web-, Sozialmediadesign, Autorentätigkeit (Fachbuch schreiben), Börsenhandel, Buchhaltung und Steuererklärungen.
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Sie erreichen uns an 365 Tagen, 24/7 per E-Mail Info@LV-Buster.de und
SMS, Telegram und Whatsapp +49 173 8499500
Bitte vereinbaren Sie Telefongesprächs-, Telefonberatungs- und Ortstermine über unseren "elektrischen Sekretär", nutzen Sie bitte unser anonymes, kostenloses, unverbindliches >> Online-Terminbuchungsprogramm <<
Warum bestehen Sie auf deutschsprachige Kommunikation?
Als deutschsprachige Unternehmen kommunizieren wir in den Verkaufsstellen in deutsch.
Wir verkaufen, vermitteln hochwertige, erklärungsbedürftige Produkte und Dienstleistungen. Damit wir uns optimal verstehen, sollten Sie die deutsche Sprache oder eine deutsche Dialektsprache z.B. Österreichisch beherrschen.
Warum bestehen wir auf Kommunikation in deutsch?
Für unsere komplexen Beratungsthemen und Sachverhalte steht uns meistens nur eine Zeitspanne von 45 bis 50 Minuten zur Verfügung, die auch ohne mehrfaches Nachfragen und Übersetzen gerade so ausreicht. Danach erscheint meist schon der nächste Kunde.
Wir beraten, etwas wird missverstanden, "läuft schief", dafür können wir von Kunden, die uns nicht verstanden haben, verklagt werden.
Lösung, bringen Sie für den Termin einen Übersetzer, gern auch Freunde, Bekannte, Verwandte mit, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
Warum nutzen Sie ein Online-Terminbuchungssystem?
Terminvereinbarungen mit dem Online-Buchungssystem sind 24/7 an 365 Tagen möglich
Bitte nutzen Sie für alle Termine unseren "elektrischen Sekretär" - Danke
8 Vorteile eines anonymen Online-Buchungssystems:
freie Termine sind gut sichtbar
Buchungen per Mausklick erfordern wenig Zeitaufwand
kaum Terminausfälle durch automatische Erinnerung per SMS & E-Mail
Neukundengewinnung durch 24/7 Erreichbarkeit
Arbeits- und Freizeit können „strikt“ getrennt werden
Terminbuchungen 365 Tage p.a., 24h täglich möglich
durch Browserbasierung weltweit administrierbar z.B. auch vom Urlaubsort aus
anonyme Anmeldung möglich
auf Wunsch löschen wir nach Handel, Dienstleitung Ihre Daten - Sprechen Sie uns an
Seniorenservice ü. 60 - Wer altersbedingt wenig EDV-Kenntnisse hat, kann uns Montag bis Freitag, am besten Mittwochs zu den vorgegebenen Zeiten "oldschool" anrufen. Wenn wir frei sind, sind wir telefonisch gern für Sie da.
So melden Sie sich anonym an und buchen einen Termin
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Wenn alle Unterlagen komplett sind, überweisen wir binnen 18 Tagen 92,5% des Rückkaufswertes auf Ihr Konto
Die Restzahlung der ersten Bearbeitungsphase erhalten Sie in der Regel binnen 8 Wochen.
Weitere Nachzahlungen unterliegen ggf. den darauffolgenden Gerichtsterminen und können, je nach Gericht, mehrere Monate dauern.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Verträge.
Warum arbeiten Sie papierlos und vermeiden persönliche Treffen?
Wir haben uns aus mehreren wichtigen Gründen für eine papierlose Arbeitsweise und die Vermeidung persönlicher Treffen entschieden
Kosteneffizienz:
Materialkosten: Ohne Papier entfallen die Ausgaben für Drucker, Tinte und Lagerung. Auch Archivierungskosten werden eingespart, da keine physischen Dokumente mehr gelagert werden müssen.
Keine Portokosten: Vermeidung von Versandkosten für Dokumente per Post.
Kunden haben keine Fahrtkosten: Reduziert oder eliminiert Fahrtkosten für physische Treffen, da alternativ digitale Kommunikation und elektronischer Dokumentenaustausch genutzt werden können.
Zeitersparnis:
Schneller Zugriff: Elektronische Dokumente können schnell und einfach gesucht, abgerufen, geteilt und geleswerden.
Automatisierung: Automatisierte Prozesse und Workflows reduzieren den Bedarf an manuellen Eingaben und erhöhen die Effizienz.
Keine Termine und Treffen für Unterschriften: Durch digitale Signaturen und elektronische Dokumentenverwaltung entfällt die Notwendigkeit für physische Treffen zur Unterschrift von Dokumenten.
Umweltschutz:
Ressourcenschonung: Reduziert den Bedarf an Papier, was den Verbrauch von Holz und Wasser sowie die Umweltverschmutzung durch die Papierherstellung verringert.
Müllreduktion: Minimiert die Menge an Abfall, die durch den Gebrauch und die Entsorgung von Papier entsteht.
Platzersparnis:
Reduzierter Lagerbedarf: Weniger Platz für physische Akten und Dokumente erforderlich, was zu geringeren Miet- und Lagerkosten führt.
Sicherheit und Datenschutz:
Zugangskontrolle: Elektronische Dokumente können durch Passwörter und Verschlüsselung geschützt werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
Backup und Wiederherstellung: Digitale Daten können leicht gesichert und im Falle eines Verlustes wiederhergestellt werden, während physische Dokumente durch Feuer, Wasser oder andere Katastrophen zerstört werden könnten.
Zusammenarbeit und Flexibilität:
Einfache Zusammenarbeit: Mehrere Personen können gleichzeitig an einem Dokument arbeiten, unabhängig von ihrem Standort. Dies erleichtert auch die Remote-Arbeit, was besonders in Zeiten von Pandemien oder anderen Notfällen vorteilhaft ist.
Nachhaltigkeit und Image:
Corporate Social Responsibility (CSR): Unternehmen, die papierlose Büros einführen, können ihr Engagement für Nachhaltigkeit und Umweltschutz demonstrieren, was das Firmenimage verbessert.
Rechtskonformität und Audit-Fähigkeit:
Gesetzliche Anforderungen: Viele Länder und Branchen fördern oder verlangen mittlerweile elektronische Aufzeichnungen und Archivierungen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten.
Audit-Trails: Elektronische Dokumente ermöglichen eine bessere Nachverfolgung und Dokumentation von Änderungen und Zugriffen.
Statement:
Unsere papierlose Arbeitsweise und die Vermeidung persönlicher Treffen in dem Geschäftsbereich "Vertragsankauf" tragen nicht nur zum Umweltschutz bei, sondern bieten auch zahlreiche Vorteile, die zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung beitragen. "Wer nicht auf der Welle der Künstlichen Intelligenz (KI) surft, wird von ihr weggespült." Die Entwicklung von papierbasierten Prozessen hin zu digitalen Lösungen ist vergleichbar mit dem Wechsel von der Postkutsche zu motorbetriebenen Fahrzeugen. Die Zukunft ist digital, und wir sind stolz darauf, diesen Weg zu gehen, um nachhaltig und effizient zu arbeiten.
Fachbegriffe der Finanz- und Versicherungswirtschaft
Abgeltungssteuer bei Renten- und Lebensversicherungen
Was Sie unbedingt über die Abgeltungssteuer bei Lebensversicherungen wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2005 ist die frühere Kapitalertrags- und heutige Abgeltungssteuer auch für Lebensversicherungs-Kunden ein Thema. Wenn der Vertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist diese Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zusammen mit Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf den Ertrag der Lebensversicherung zu entrichten. Ob eine Kapitalertragsteuer anfällt und wie hoch diese ausfällt, ist individuell für jeden Vertrag zu prüfen.
Die Benennung als Abgeltungssteuer kommt daher, weil sie nach ihrer Entrichtung als abgegolten gilt. Abgeführt wird der fällige Betrag (zumindest bei in Deutschland ansässigen Lebensversicherern) direkt vom Versicherungsunternehmen an die zuständige Steuerbehörde. In der Folge wird dem Versicherungsnehmer die bereits um die Kapitalertragsteuer geminderte Versicherungsleistung ausgezahlt.
Ausschlaggebend für die Höhe der Besteuerung per Abgeltungssteuer ist der Kapitalertrag der Lebensversicherung. Dabei handelt es sich um den Differenzbetrag zwischen der Summe der eingezahlten Beiträge und der Versicherungsleistung. Das heißt, alle Zinsen und Überschussbeteiligungen fallen unter die Versteuerung.
(BU) Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Was Sie unbedingt über die Berufsunfähigkeitsversicherung wissen müssen
Die BU gehört zu einer der wichtigsten Policen, die Berufstätige abschließen können. Je nach Beruf und der daraus resultierenden Gefahrenklasse, ist es dringend notwendig eine solche Versicherung zu haben.
Denn sollte der Fall eintreten, dass der Beruf nicht ausgeübt werden kann und ein Verweis auf einen anderen Beruf nicht möglich ist, zahlt ihm die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine Rente, welche die Einkommensverluste ausgleichen soll.
Eine solche Police übernimmt damit eine wesentliche Schutzfunktion für den Betroffenen selbst, genauso aber für seine Angehörigen. Und zwar, solange der Arbeitnehmer unter seiner Berufsunfähigkeit zu leiden hat.
Wann wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung fällig?
Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat kein Einkommen mehr und steht möglicherweise vor dem finanziellen Ruin. Das tragische dabei ist, das statistisch gesehen, jeder vierte Berufstätige im Laufe seiner Karriere berufsunfähig wird. Die Ursachen dafür liegen vermehrt in psychischen Bereichen, wie Beispielsweise einem Burnout Syndrom. Somit sollte jeder Berufstätige über den Abschluss einer BU nachdenken. Ganz besonders dann, wenn er einen Beruf mit einer hohen Gefahrenklasse ausübt.
Um eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, muss durch einen Facharzt eine 50% Behinderung festgestellt werden, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt. Wer eine Versicherung für Berufsunfähigkeit beantragen möchte, muss zwingend die geforderten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten und ggf. auch eine Eingangsuntersuchung vornehmen, je nach Versicherer, Gefahrenklasse, Alter und Höhe der vereinbarten BU-Rente. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch eigenständig abgeschlossen werden und muss nicht an eine Lebensversicherung gekoppelt sein.
Besteuerung von Renten- und Lebensversicherungen
Was Sie unbedingt über die Lebensversicherungs-Steuer wissen müssen
Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005:
Die Beiträge zur Lebensversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigbar. Die Lebensversicherung ist steuerfrei. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Vertragslaufzeit muss sich über mindestens 12 Jahre erstrecken
Beiträge müssen über mindestens 5 Jahre gezahlt worden sein
Darüber hinaus muss eine Todesfallsumme von mindestens 60 Prozent vereinbart worden sein
Die Versicherung darf nicht zur Finanzierung von fremdgenutztem Eigentum mit Gewinnerzielungsabsicht abgetreten und / oder zur Sicherung für gewerbliche Zwecke einsetzt worden sein. Beides führt zu einer steuerlichen Infizierung des Vertrages und die Steuerfreiheit geht verloren.
Vertragsabschluss nach dem 1. Januar 2005:
Ab diesem Zeitpunkt ist die Lebensversicherung nicht mehr steuerfrei. Die Besteuerung bezieht sich auf den Lebensversicherungsertrag. Üblicherweise muss der Ertrag aus einer Lebensversicherung komplett mit 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlage und ggf. Kirchensteuer versteuert werden. Unter folgenden Voraussetzungen lässt sich die Versteuerung jedoch auf 50 Prozent des Ertragsanteils reduzieren: Dazu muss der Vertrag mindestens 12 Jahre laufen und der Auszahlungszeitpunkt nach dem vollendeten 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers liegen.
Vertragsabschluss nach dem 31.12.2011:
Hier gilt für die Besteuerung von Lebensversicherungen das Gleiche wie für Verträge, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Lediglich die Altersgrenze für den halbierten Ertragsanteil wurde um zwei Jahre auf die Vollendung des 62. Lebensjahres angehoben.
Betriebliche Direktversicherung (nicht ankaufbar)
Was Sie unbedingt über die Direktversicherung wissen müssen
Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für seine Mitarbeiter abschließt. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Eigenschaft des Versicherungsnehmers, der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Die Beiträge können entweder vom Arbeitgeber allein oder in Kombination mit Beiträgen des Arbeitnehmers finanziert werden.
Die Direktversicherung bietet dem Arbeitnehmer eine attraktive Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen, da die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei vom Bruttogehalt abgezogen werden können. Dadurch profitiert der Arbeitnehmer von einer effektiven Steuerersparnis und erhält eine zusätzliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber kann die Beiträge steuerlich absetzen.
Die Direktversicherung steht bei Verbraucherschützern jedoch teilweise in der Kritik, da die vermeintlichen Steuervorteile in der Ansparphase, mit Auszahlung der Versicherungsleistung teilweise wieder wegfallen und nach Leistungen nachversteuert werden müssen.
Im Falle einer Direktversicherung ist der Arbeitnehmer auch der Begünstigte der Versicherung, d.h. er oder seine Hinterbliebenen erhalten die Leistungen aus der Versicherung im Rentenalter oder im Todesfall.
Die Direktversicherung ist eine beliebte Form der betrieblichen Altersvorsorge in vielen Ländern, da sie sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber steuerliche Vorteile bietet und eine kostengünstige Möglichkeit der Altersvorsorge darstellt.
Fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen (ankaufbar)
Was Sie unbedingt über die fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen wissen müssen
Was ist eine fondsgebundene Versicherung?
Die fondsgebundene Lebensversicherung versucht mit den Ertragsmöglichkeiten des Kapitalmarktes zu punkten. Diese Art der Lebensversicherung verspricht eine höhere Verzinsung im Vergleich zur z. B. klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung, da die Beiträge des Versicherungsnehmers in Fonds angelegt werden. - Außerdem profitieren die Anleger ggf. von Steuervorteilen. Grundsätzlich gilt aber auch hier, wie auch bei Direktinvestments in Fonds, dass der Versicherungsnehmer auch einen finanziellen Verlust erleiden kann. Grundlegende Kenntnisse über Geldanlagen in Fonds und den Kapitalmarkt sind dabei von Vorteil.
Gestaltungen der fondsgebundenen Lebensversicherung
Auch bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung erfolgt in jedem Fall eine Auszahlung im Erlebens- als auch im Todesfall. Dazu wird bei der fondsgebundenen Versicherung der Sparanteil der Versicherungsbeiträge in einen oder mehrere Fonds investiert. Welche Fondsgattungen verwendet werden, kann sich der Versicherungsnehmer je nach Versicherungsgesellschaft selbst aussuchen. Es stehen z.B. Aktien, Immobilien- und Rentenfonds zur Verfügung. Eine Anlage in ETFs haben nur wenige Versicherungen im Angebot.
Außerdem sollten Interessenten auf die Höhe der Abschlussprovision sowie auf die sogenannte Handlingfee achten, da diese einen erheblichen Einfluss auf die Rendite der Lebensversicherung haben können.
Bei der Frage, ob die Beiträge zu einer Lebensversicherung mit Fondsanteil steuerlich absetzbar sind, kommt es auf das Abschlussdatum des Versicherungsvertrages an:
Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005: Die Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. (ob diese dann steuerliche Relevanz haben, hängt vom individuellen Einzelfall ab)
Vertragsabschluss nach dem 1. Januar 2005: Die Beiträge können nicht steuerlich abgesetzt werden.
Bei den Altfällen stellen die Versicherungsbeiträge Sonderausgaben dar. Versicherungsnehmer können die Beitragszahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von der Steuer absetzen.
Bei vor 2005 abgeschlossenen Verträgen erfolgt die Auszahlung bei Ablauf oder Kündigung als Einmalzahlung steuerfrei. Dazu muss die Versicherung mindestens zwölf Jahre bestanden haben und der Versicherungsnehmer muss mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben.
Pro und Contra einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Pro:
Höhere Rendite als bei einer klassischen Lebensversicherung möglich
Auswahl der Investmentfonds häufig möglich
Steuervorteile gegenüber einer Direktanlage in dieselben Fonds.
Contra:
Erhebliches Verlustrisiko durch Kursschwankungen
Höhere Verwaltungskosten durch das Fondsmanagement
Wechsel der Fonds in einigen Fällen nur gegen Gebühr möglich
Garantiezins bei Renten- und Lebensversicherungen
Was Sie unbedingt über den Garantiezins wissen müssen
Der Garantiezins einer Lebensversicherung muss durch den Versicherer als Mindestverzinsung auf die Sparanteile des Kunden gewährt werden.. Einen Garantiezins gibt es nur bei klassischen Renten- und Lebensversicherungen. Fondsgebundene Produkte besitzen keinen Garantiezins.
Der Beitrag, den ein Kunde in eine Kapitallebensversicherung leistet, setzt sich aus drei Teilen zusammen:
dem Sparanteil
dem Risikoanteil
dem Kostenanteil
Sparanteil
Der Sparanteil, der je nach Versicherer zwischen 60 % und 80 % des Gesamtbeitrages liegt, wird verzinslich angesammelt und bildet den Gegenwert der Versicherung, das so genannte Deckungskapital. Dieses Kapital wird mit einem über die gesamte Laufzeit des Vertrages konstanten und im vornherein bestimmtem Zins, Rechnungszins und/oder auch Garantiezins genannt, verzinst. Das Deckungskapital wird so berechnet, dass zum Ende der vertraglichen Laufzeit die Versicherungssumme erreicht werden sollte.
Risikoanteil
Der Risikoanteil dient dazu, wie schon der Name erahnen lässt, dass Risiko des Eintritts der vorzeitigen Versicherungsfälle abzudecken. Die Risikobeiträge aller Versicherungsnehmer der gleichen Vertragsgattung, werden bei Todesfällen vor Vertragsablauf dazu verwendet, den Differenzbetrag zwischen dem vorhandenen Deckungskapital und der Todesfallsumme auszugleichen. Dieser Teil des Beitrages wird in der Regel verbraucht und nicht selten über eine Rückdeckung bei einem anderen Versicherer rückversichert.
Kostenanteil
Der Kostenanteil wird zur Deckung der laufenden Kosten der Vertragsverwaltung und zur Deckung der einmaligen Abschlusskosten (z.B. Vermittlungsprovisionen) verwendet. Auch dieser Beitragsanteil wird verbraucht und steht somit, ebenso wie der Risikoanteil, nicht zur Kapitalbildung des Kunden zur Verfügung.
Wie sich der Garantiezins entwickelt
Der Garantiezins bei Lebensversicherungen entwickelt sich bereits seit Mitte der 90er stetig nach unten. Vor rund 30 Jahren lag der Rechnungszins noch bei 4 %. Mit der neuerlichen Absenkung auf aktuell nur 0,25 % wurde ein neuer Tiefpunkt erreicht. Zuvor lag der Zinssatz bei 0,9 %. Mit einer weiteren Senkung ist laut Aussage der deutschen Aktuarvereinigung nicht zu rechnen, das letzte Wort über die Entwicklung des Garantiezinses auf Lebensversicherungen hat das Bundesfinanzministerium.
Gesetzliche Rentenversicherung
Was Sie unbedingt über die Gesetzliche Rentenversicherung wissen müssen
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein staatliches System der Altersvorsorge, das in vielen Ländern existiert, so auch in einer speziellen Form in Deutschland.
Sie basiert auf dem Generationenvertrag, bei dem die aktiven Beitragszahler die Renten der aktuellen Rentner finanzieren. Die gesetzliche Rentenversicherung ist in der Regel verpflichtend für alle Arbeitnehmer abzuführen, die in einem bestimmten Land arbeiten oder leben.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen und fließen in einen großen Topf ein, aus dem die Rentenzahlungen an die Rentner finanziert werden. Die Höhe der späteren Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Beitragszahlung, der Höhe der Beiträge und der durchschnittlichen Lohnentwicklung.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine wichtige soziale Absicherung im Alter und soll den Lebensstandard der Rentner erhalten. Allerdings reicht die gesetzliche Rente oft allein nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund ist es ratsam, zusätzlich private Altersvorsorgeformen, in Betracht zu ziehen, um die individuelle Altersvorsorge zu stärken. Häufig wird die private Altersvorsorge in Verbindung gebracht mit Versicherungsleistungen, aber auch die Investition in Sachwerte, wie Immobilien, Aktien oder Edelmetalle, können eine Form der privaten Altersvorsorge sein.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird von staatlichen Institutionen oder Rentenversicherungsträgern verwaltet und unterliegt staatlicher Aufsicht und Regulierung.
Grundfähigkeitsversicherung
Was Sie unbedingt über die Grundfähigkeitsversicherung wissen müssen
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Form der Versicherung, die den Versicherungsnehmer finanziell absichert, wenn er aufgrund des Verlusts bestimmter grundlegender Fähigkeiten seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die auf den Verlust der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit abzielt, bezieht sich die Grundfähigkeitsversicherung auf alltägliche Fähigkeiten, die für eine Vielzahl von Berufen wichtig sind.
Die abgedeckten Grundfähigkeiten variieren je nach Versicherungsunternehmen und Tarif, können aber Fähigkeiten wie Gehen, Stehen, Sehen, Hören, Sprechen, Greifen oder Treppensteigen umfassen. Wenn der Versicherungsnehmer den Verlust einer oder mehrerer dieser Fähigkeiten aufgrund von Krankheit oder Unfall nachweisen kann, erhält er eine vereinbarte Versicherungsleistung.
Die Grundfähigkeitsversicherung richtet sich an Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können oder eine kostengünstige Ergänzung zur bestehenden Absicherung suchen. Sie bietet eine finanzielle Absicherung und Unabhängigkeit, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund des Verlusts von Grundfähigkeiten eventuell zusätzliche Kosten für Pflege oder barrierefreies Wohnen hat.
Es ist wichtig, die Bedingungen und Leistungsumfänge der Grundfähigkeitsversicherung sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass die abgedeckten Grundfähigkeiten den individuellen Bedürfnissen und Risiken des Versicherungsnehmers entsprechen. Ebenso sollte durch Experten geprüft werden, ob eine Überversicherung besteht. Eine Überversicherung liegt vor, wenn das durch einen zusätzlichen Vertrag abzubildende Risiko, bereits durch andere Versicherungsverträge abgebildet wird.
Erwerbsminderungsrente
Was Sie unbedingt über die Erwerbsminderungsrente wissen müssen
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistungsform der gesetzlichen Rentenversicherung, die den Versicherten absichert, wenn er aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Diese Rente dient als finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Unfällen nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können.
Es gibt zwei Arten von Erwerbsminderungsrenten:
Vollrente wegen Erwerbsminderung: Diese wird gewährt, wenn der Versicherte aufgrund seiner gesundheitlichen Situation weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann oder gar nicht mehr erwerbstätig sein kann.
Teilrente wegen Erwerbsminderung: Diese wird gezahlt, wenn der Versicherte zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, aber nur eingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Um Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel eine ausreichende Anzahl von Pflichtbeitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oft nur eine Grundversorgung darstellt, die den Lebensunterhalt nicht zwingend abdeckt. Daher kann es sinnvoll sein, zusätzlich private Berufsunfähigkeitsversicherungen oder andere Absicherungen abzuschließen, um eine umfassendere finanzielle Absicherung bei Erwerbsminderung zu gewährleisten.
Kickback
Was ist ein Kickback?
Kick-back (oder Kickback; deutsch Rückvergütung) bezeichnet in der Wirtschaft die Rückerstattung eines Teils des gezahlten Betrages aus einem Geschäft zwischen mindestens drei Parteien. Diese Rückerstattung erfolgt durch eine der beteiligten Parteien an eine andere, ohne dass die Person, die letztlich die Kosten trägt, darüber informiert wird. Synonyme für Kick-back sind verdeckte Provision und – insbesondere in der Schweiz – Retrozession. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland stellt das Verschweigen einer solchen Zahlung in der Regel eine Vertragsverletzung dar, die zu zivilrechtlichem Schadensersatz führt. Eine ähnliche Rechtslage besteht in Österreich und der Schweiz.
Lebensversicherung (ankaufbar)
Was Sie unbedingt über die Lebensversicherung wissen müssen
Die Lebensversicherung ist eine Form der privaten Vorsorge und kann eine Absicherung für den Todesfall beinhalten. Bei einer Lebensversicherung schließt der Versicherungsnehmer einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft ab und zahlt regelmäßig Beiträge (Prämien) an das Versicherungsunternehmen. Die Versicherungsgesellschaft investiert diese Verträge je nach Vertragsform. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen wird in fondsbasierte Anlagen investiert, bei klassischen Versicherungen in kapitalbildende Anlagen.
Im Todesfall des Versicherungsnehmers wird eine vorab vereinbarte Versicherungssumme (Todesfallleistung) an die Hinterbliebenen oder benannte Begünstigte ausgezahlt. Die Lebensversicherung bietet somit finanzielle Sicherheit und Absicherung für die Familie oder andere Angehörige, um beispielsweise laufende Kosten, Darlehensverbindlichkeiten oder den Lebensunterhalt zu decken.
Es gibt verschiedene Arten von Lebensversicherungen, wie zum Beispiel die Risikolebensversicherung, bei der nur im Todesfall eine Leistung erbracht wird, oder die Kapitallebensversicherung, bei der neben dem Todesfallschutz auch eine Kapitalbildung erfolgt.
Die Lebensversicherung ist eine sehr beliebte Form der privaten Vorsorge und kann individuell an die Bedürfnisse und Ziele des Versicherungsnehmers angepasst werden. Die Lebensversicherung kombiniert dabei die Risikoabsicherung mit dem Vermögensaufbau. Experten sagen, dass man sich diese Kombination in vermögensbildenden Versicherungen immer sehr teuer erkauft. Es ist ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen und gegebenenfalls eine professionelle und unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen, um die passende Lebensversicherung zu finden.
Rentenversicherung (ankaufbar)
Was Sie unbedingt über die Rentenversicherung wissen müssen
Kurzdefinition
Die Rentenversicherung unterscheidet sich zur Lebensversicherung darin, dass erstere auf den Erlebensfall abzielt, während letztere mit einem Todesfallschutz versehen ist, der vor allem den Hinterbliebenen zugutekommt. Es gibt zwei Arten von Rentenversicherungen: Die private Rentenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung.
Wie funktioniert eine private Rentenversicherung?
Sie dient, wie der Name schon sagt, als Rentenversorgung, ist also per Definition mehr dem Bereich Altersvorsorge und weniger dem Hinterbliebenenschutz zuzuschreiben. Innerhalb der Rentenversicherung gibt es wiederum 2 Varianten: Die Sofortrente und die aufgeschobene Rente.
Arten der Rentenversicherung und ihre Unterschiede
Bei der Sofortrente wird gegen Zahlung eines Einmalbetrages eine laufende Leibrente ausgezahlt. Bei der aufgeschobenen Rente beginnt die Zahlung erst nach einer vorher festgelegten Zeit, der sogenannten Aufschubzeit. Auch hier kann ein Einmalbeitrag gezahlt werden, der sich bis zum Rentenbeginn verzinst. Alternativ kann auch eine laufende Beitragszahlung oder eine Mischung aus Einmalzahlung und laufender Beitragszahlung gewählt werden.
Darüber hinaus kann bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung auch ein Kapitalwahlrecht zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Das bedeutet, dass sich der Versicherte bis zum Beginn der Rentenphase die Wahlmöglichkeit lässt, das komplette Kapital auszahlen zu lassen. Auch ein Hinterbliebenenschutz ist möglich, bei dem nach dem Tod der versicherten Person während der Aufschubzeit eine Witwen- oder Waisenrente gezahlt wird.
Wird diese Option im Vertrag gewählt, verringert sich in der Regel jedoch die Rente für den Versicherten selbst, denn jede zusätzliche Option lässt sich der Versicherer bezahlen.
Verlust durch geringe Rückkaufswerte: Rentenversicherung kündigen
Die private Rentenversicherung kann im Gegensatz zur gesetzlichen Variante gekündigt werden. Das aber ist in den meisten Fällen mit finanziellen Verlusten verbunden. Vor allem bei jüngeren Policen, die erst wenige Jahre laufen, ist der Rückkaufswert am Anfang sehr gering.
Dieser entspricht in der Regel noch nicht einmal der Summe aller bereits eingezahlten Beiträge. Um den aktuellen Rückkaufswert zu erfahren, reicht ein formloses Schreiben an den Versicherer. Das gilt auch für das Kündigungsschreiben, zu beachten ist hierbei die Einhaltung der Kündigungsfrist. Für Personen, die ihre Rentenversicherung kündigen wollen, kann der Verkauf eine interessante Alternative darstellen.
Riester-Rente (ankaufbar)
Was Sie unbedingt über die Riester-Rente wissen müssen
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt und soll die Rentenlücke schließen, die durch das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente entsteht.
Die Riester-Rente bietet verschiedene steuerliche Vorteile und Zulagen, die von der Bundesregierung gewährt werden. Dazu gehört die jährliche Riester-Zulage, die Kinderzulage für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und die zusätzliche Kinderzulage für Kinder, die ab 2008 geboren wurden.
Die Riester-Rente kann von Arbeitnehmern, Beamten, Selbstständigen und bestimmten anderen Personengruppen abgeschlossen werden. Die Beiträge sind steuerlich bis zu einem gewissen Höchstsatz absetzbar, sodass der Versicherungsnehmer in der Ansparphase Steuervorteile genießen kann.
Im Gegenzug ist die Riester-Rente in der Auszahlungsphase steuerpflichtig, da die ausgezahlte Rente als Einkommen versteuert wird. Häufig ergibt sich damit dann lediglich eine Verschiebung der Steuer nach hinten.
Die Riester Rente steh aktuell in der Kritik, da die Kosten deutlich zu hoch sind. Ein Großteil der Versicherungsgesellschaften hat den Vertrieb de Riester Rente eingestellt, da es sich für den Kunden und die Versicherung nicht lohnt. Aktuell arbeitet die Bundesregierung daran, eine neue Form der geförderten Altersvorsorge auf die Beine zu stellen.
Rückkaufswert bei Renten- und Lebensversicherungen
Was Sie unbedingt über den Rückkaufswert wissen müssen
Kauft ein Versicherer einem Versicherungsnehmer bestimmte Rechte (bspw. auf Auszahlung im Todesfall) aus dessen Lebensversicherung ab, kauft diese im Wortsinn also zurück, hat er dafür den sogenannten Rückkaufswert zu zahlen. Dazu kommt es, wenn eine Lebensversicherung vor dem eigentlichen Ablaufdatum gekündigt wird.
Nach Schätzungen von Verbraucherschützern werden rund drei Viertel aller Policen über eine kapitalbildende Lebensversicherung vorzeitig gekündigt. Bekanntlich bekommen Kunden nicht allzu viel dabei heraus. Der niedrige Rückkaufswert ihrer Lebensversicherung überrascht Versicherungsnehmer nicht selten.
In jedem Fall liegt der Rückkaufswert oft weit niedriger als die Ablaufleistung, die Kunden beim regulären Ende des Vertrages erwarten würde, häufig deckt er nicht einmal die geleisteten Zahlungen.
Wie berechnen Versicherungen den Rückkaufswert?
Die Grundlage für die Berechnung des Rückkaufswertes ist die Summe der eingezahlten Beiträge. Davon gehen sämtliche Kosten wie beispielsweise laufende Verwaltungsgebühren, Vermittlungsgebühren und sonstige Abschlusskosten ab.
Da diese Berechnungen in der Vergangenheit immer sehr intransparent waren, beschloss der Gesetzgeber auf der einen Seite eine gewisse Nachvollziehbarkeit für den Kunden und dass der Versicherte bei vorzeitiger Auflösung seiner Lebensversicherung mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge als Rückkaufswert erhalten muss.
Außerdem müssen Versicherungsunternehmen in ihren Schreiben stets den aktuellen Rückkaufswert der Lebensversicherung in einer gewissen Form ausweisen.
Rürup-Rente (nicht ankaufbar)
Was Sie unbedingt über den Rürup-Rente wissen müssen
Die Rürup-Rente, auch bekannt als Basisrente, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup benannt, der maßgeblich an ihrer Konzeption beteiligt war.
Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener interessant, da sie steuerliche Vorteile bieten kann. Die Beiträge zur Rürup-Rente sind steuerlich bis zu einem gewissen Höchstsatz absetzbar, sodass der Versicherungsnehmer während der Ansparphase Steuervorteile genießen können.
Allerdings ist die Rürup-Rente in der Auszahlungsphase steuerpflichtig, da die ausgezahlte Rente als Einkommen versteuert wird. Daher spricht man von einer Verschiebung der Steuerlast hin zu einem späteren Zeitpunkt. Die Idee hinter der Rürup-Rente ist es, dass Personen mit hohen Einkommen während der aktiven Erwerbsphase hohe Steuervorteile erhalten und im Ruhestand eine gesicherte Altersvorsorge haben.
Die Rürup-Rente ist als lebenslange Rente konzipiert und bietet in der Regel keine Kapitalauszahlungsoption. Damit ähnelt sie der gesetzlichen Rentenversicherung, die ebenfalls eine lebenslange Rente gewährt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rürup-Rente nicht übertragbar ist und somit nicht vererbbar ist. Zudem besteht in der Regel ein Verrentungszwang, d. h. das angesparte Kapital muss in eine lebenslange Rente umgewandelt werden. Ebenso ist ein vorzeitiger Ausstieg aus einem Basisvertrag nicht vorgesehen.
Da die Rürup-Rente auf langfristige steuerliche Vorteile ausgerichtet ist, ist sie vor allem für Personen interessant, die langfristig für das Alter vorsorgen möchten und von den Steuervorteilen profitieren wollen. man bezahlt die möglichen steuerlichen Vorteile jedoch mit einer deutlich eingeschränkten Flexibilität. Um aus einem Rürup Vertrag aussteigen zu können, muss man Experten konsultieren.
Wann wird die Kapitalertragsteuer bei Renten- und Lebensversicherungen fällig?
Was Sie unbedingt über die Kapitalertragsteuer auch Abgeltungssteuer genannt wissen müssen
Grundsätzlich gilt, dass ältere Lebensversicherungsverträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, von der Kapitalertragsteuer befreit sind. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt wurden. Wurden diese Voraussetzungen in der Vergangenheit nicht erfüllt, wird die Abgeltungssteuer mit allen Zuschlägen fällig.
Ist ein Vertrag, der nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurde, mindestens 12 Jahre gelaufen und der Versicherte zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt, so wird nur die Hälfte des Kapitalertrages mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Bei Abschlüssen ab 1. Januar 2012 wurde das Mindestalter von 60 auf 62 Jahre angehoben. Der Abzug der Abgeltungssteuer erfolgt zwar vorab mit 25 Prozent durch den Versicherer, dieser Betrag kann jedoch im Nachhinein angerechnet werden in der persönlichen Steuererklärung.
Regeln und Gesetze
Empfangen Sie auch Laufkundschaft und Spontanbesucher?
Laufkundschaft und Spontanbesucher stören die Betriebsabläufe und die Diskretion des Geschäftsbereiches "anonyme Tafelgeschäfte" (Diamanten- und Edelmetallhandel)
DISKRETION und der PERSÖNLICHKEITSSCHUTZ sind uns und unseren Kunden äußerst wichtig!
Zwei Beispiele aus der Praxis:
1. Ein Laufkunde öffnet spontan die Tür, auf dem Beratungsstuhl sitzt ein in der Öffentlichkeit bekannter Kunde, der gerade sein Bargeld zählt. Er hat den anonymen Termin bei uns gebucht, weil er bzgl. seines Anlageverhaltens unerkannt bleiben möchte. Herr/ Frau Spontankunde platzt direkt ins Beratungsszenario, sieht evtl. Personen und Dinge, die ihn/ sie nichts angehen.
2. Ein Mitarbeiter sitzt allein in Verkaufsstelle. Von außen sieht es aus, als habe er nichts zu tun. In Wirklichkeit hat er bereits fünf anstrengende Beratungssessions a 50 Minuten, teilweise mit Zweier- und Vierergruppen hinter sich. Jetzt hat er, wenn die nächsten Kunden nicht zu früh erscheinen, ca. 5 bis 10 Minuten Zeit um etwas zu trinken, ggf. zur Toilette zu gehen oder muss eine der vorherigen Bestellungen fertigstellen. - Gönnen Sie ihm bitte die 5 bis 10 minütige Regenerationsphase zwischen den Kundenterminen indem Sie uns nicht spontan besuchen - Danke
Aus o.g. Gründen empfangen wir leider KEINE Spontanbesucher oder Laufkundschaft.
Bitte vereinbaren Sie vorab per Online-Buchungssystem oder mittels anderer Kommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail, SMS, Telegram, Whatsapp einen Termin.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis.
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Mindestvertragsguthaben 1.000 €
Unsere Partnergesellschaften kaufen (online) Verträge ab 1.000 € Guthaben
Ortstermine in Gaienhofen am Bodensee vereinbaren wir, wenn unbedingt nötig, ab einem Vertragsguthaben ab 5.000 €
Wenn Sie mehrere Verträge gleichzeitig verkaufen möchten, addieren sich die Einzelguthaben zum Gesamtguthaben.