STAND
03.09.2025
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03.09.2025
§ 1.1 | Jede Fraktion darf in einer Situation nur einen Helikopter oder ein Flugzeug ausparken. Dies gilt auch für Bündnisse - die Anzahl darf niemals mehr als ein Luftfahrzeug pro Situation überschreiten.
Ist ein Helikopter oder Flugzeug zerstört oder nicht mehr erreichbar ( z.B. auf einem Dach ), darf kein Ersatzfahrzeug nachgeparkt werden.
§ 1.2 | Es ist verboten, Helikopter zu pitten, wenn sich Spieler darin befinden oder gerade ein-/aussteigen. Dies gilt auch, wenn Personen direkt neben dem Helikopter stehen.
§ 1.3 | Nur die Leaderschaft der Fraktion darf Supportfälle gegenüber einer andere Fraktion klären. Fraksupportfälle sind für niedrig Ränge nicht gestattet.
§ 1.4 | Folgende Dächer sind verboten und es darf dort keine Schusssituation gestartet oder verlagert werden:
Casino Dach
Maze Bank Tower
§ 1.5 | Das Tragen von Staatsfraktionskleidung mit sichtbaren Wappen oder Beschriftungen ist verboten, wenn man nicht Mitglied der jeweiligen Fraktion ist. Gleiches gilt für Fraktionskleidung von Vanilla-Crime Fraktionen, die nicht zur eigenen Fraktion gehört.
§ 1.6 | Eine Staatsfraktion darf nur mit einem triftigem Grund gecallt werden. Das Nicht-Erkennen von Unmarked Fahrzeugen der Staatsfraktionen entschuldigt kein unrechtmäßiges Calle.
§ 1.7 | Das erniedrigen von Fraktionen durch eine Forderung ist Verboten, darunter zählen:
Anwesen putzen oder tanzen lassen
Entschuldigung in anderen Outfits
Ausziehen lassen
Von einer Brücke/Klippe/Gebäude springen lassen
Geräusche wiedergeben lassen wie ein bellen/miauen
§ 1.8 | Man darf sich nicht aus einer aktuellen Situation mit der Lüge, man hätte gerade eine andere Situation schon laufen und oder man wäre gerade mit einer anderen Partei in einem Schussgefecht rausreden.
§ 1.9 | Es ist Verboten, vor einem Call schon bereit zu sein mit dem Bündnispartner zu agieren, dies zählt unter Scriped RP und wird mit einem Strike für die Fraktion bestraft! Der Bündnispartner darf erst mit agieren, wenn ein Call schon am laufen ist!
§ 1.10 | Staatsfraktionen dürfen sich nicht in Konflikte zwischen Badfraktionen um einen Laden einmischen. Beim kämpfen um einen Laden zwischen Badfraktionen darf kein Strang daraus gemacht werden, sondern es zählt als einzelner Fight um den Laden.
§ 1.11 | Es ist verboten, Zugänge zu Anwesen oder Gebäude komplett zu blockieren, z.B. durch Fahrzeuge. Dies gilt auch für Dächer und Kellerzugänge.
§ 1.12 | In einer Situation zwischen zwei Crime Fraktionen darf in einem Streetfight nur ein einer besetzter Heli genutzt werden ( Pilot only ).
Diese Regel wird außer Kraft gesetzt, sobald beide Fraktionen unter sich ausgemacht haben, ob sie bei einer Spaßfight/Strang/Streetfight Situation einen vollen Heli benutzen wollen. Dies gilt jedoch nur für den jeweiligen Strang der läuft oder einer Streetfight Situation! Die Absprache verliert ihre Gültigkeit nach beenden des Fights oder des Stranges. Diese Absprache können nur die 12er unter sich ausmachen und es muss der LNV | Frakverwaltung bescheid gegeben werden!
§ 2.1 | Überfälle oder eigennützige Entführungen von Mitarbeitern der neutralen Fraktionen sowie Racheakte oder Angriffe auf neutrale Fraktionen sind verboten. Sollte sich jedoch der Mitarbeiter aktiv in Gefahr begeben oder sich nicht seinem Berufsstand entsprechend verhalten, so ist er von dieser Regelung nicht geschützt.
§ 2.2 | Neutrale Fraktionen sind folgende:
Los Santos Medical Department ( LSMD )
Alle Mechaniker
Taxi
Weazel News
Royal Events Planing
ICE
Unicorn
§ 3.1 | Eine Crimefraktion darf maximal 60 Mitglieder auf ihrem Fraktions Discord haben. Alle Mitglieder müssen klar als Fraktionsmitglied erkennbar sein ( Rolle ). Freundes- und Developer-Rollen sind nicht erlaubt.
§ 3.2 | Unter kriminelle Fraktion fallen: Gangs, Biker, Mafien, Kartelle, etc.
§ 3.3 | Ankündigungen der Leaderschaft dürfen nur Zeiten für Treffen in Hood/Anwesen/Bario enthalten. Weitere Informationen über den Fraktions-Discord sind nicht erlaubt.
§ 3.4 | Eine Fraktion darf nur mit Fahrzeugen in Fraktionsfarbe agieren. Diese muss bei der Frakverwaltung angemeldet werden.
§ 3.5 | Fehlende Mitglieder dürfen nicht durch Mitglieder anderer Fraktionen ersetzt werden, um Vorteile bei Base Raids oder ähnlichen zu erlangen. ( Söldnerei )
§ 3.6 | Fraktionen müssen Waffen im Wert von mindestens 30 Mio $ lagern ( Pistolen, Cal.50, schwere Pistolen; Nahkampfwaffen zählen nicht ), Wird bei einer Razzia weniger gefunden, prüft die Leaderschaft den Bestand. Sollte man feststellen, dass die Leaderschaft Waffen im Wert von mindestens 15 Mio $ haben, diese aber nicht in die Waffenkammer hinzugefügt haben, wird dies mit einem Frakwarn oder Strike bestraft.
§ 3.7 | Einen Schuss Call entsteht nicht, wenn man einen Boten mit einem Fahrzeug vorschickt und dieser der Gegenpartei den Schuss Call drückt ( und wieder wegfährt ).
§ 3.8 | Es ist untersagt, als Crime Fraktion im Anwesen / Hood von verbündeten Fraktionen Unterschlupf zu suchen, damit die Staatsfraktionen euch nicht angreifen können.
§ 3.9 | Eine Fraktion darf nur 4 Läden besitzen.
§ 3.10 | Fraklager Plünderung ist für alle Fraktionsmitglieder verboten, auch bei einem Austritt aus der Fraktion.
§ 3.11 | Fraktionen dürfen andere Fraktionen nur alle 4 Stunden Base-Raiden. Nach einem Base-Raid gilt für alle beteiligten Fraktionen die 4 Stunden. Die 4 Stunden beginnen sobald die angreifende Partei das gegnerische Anwesen / Hood verlassen hat.
§ 3.12 | Es ist verboten in einer aktiven Situation zwischen Crime Fraktion und Crime Fraktion in sein eigenes Anwesen zu flüchten! Passiert das doch wird dies bestraft entweder für die einzelne Person oder die Fraktion! Das gleiche gilt für das aus dem Anwesen rausschießen während die 4h Regel aktiv ist oder man in einer Streetfight situation sich befindet.
§ 3.13 | Es ist ein Base-Raid sobald die angreifende Fraktion ins Anwesen / Hood schießt oder betritt, dabei ist es egal wie viele Personen sich dort befinden. Die 4h Regel zählt hier bei!
§ 3.14 | Während der 4 Stunden Regel ist es den Fraktionen erlaubt sich auf der Straße weiter zu bekämpfen ( Nur Streetfight ).
§ 3.15 | Wenn der Konflikt zwischen zwei Fraktionen nicht innerhalb von 4 Tagen geklärt ist, wird ein administrativer Krieg vollzogen.
§ 3.16 | Es ist Verboten eine ganze Fraktion wegen dem Fehler einer Person zu bestrafen und gilt als POWER RP und kann mit einem Frakwarn oder Strike bestraft werden.
§ 3.17 | Fraktionen, die in der Testphase sind, dürfen keine Drogenrouten beanspruchen.
§ 3.18 | Offizielle Fraktionen dürfen nur maximale Forderungen im Wert von 5 Mio $ stellen an Fraktionen die noch in der Testphase sind ( dabei darf die maximal Summe nicht direkt von Anfang an gefordert werden! ).
§ 3.19 | Geld Forderungen gegen Offizielle Fraktionen dürfen beginnen ab 15.000.000 $ und in 3.000.000 $ schritten pro Streetfight / Baseraid gesteigert werden ( max 50.000.000 $ ). Wenn nach einer Auszahlung innerhalb der nächsten 2 Wochen ein weiterer Strang entsteht darf ab der Auszahlungs Summe begonnen werden eine Forderung zu stellen. Geld Forderungen gegen Testphasen Fraktionen dürfen beginnen ab 10.000.000 $ und in 2.000.000 $ schritten pro Streetfight / Baseraid gesteigert werden ( max 25.000.000 $ ).
§ 3.20 | Es ist Untersagt, sich in einem Keller/kleinen Räumen zu vercampen, wenn man in einem Schussgefecht ist. ( Räube sind ausgeschlossen von dieser Regel )
§ 3.21 | In einer laufenden Situation zwischen Staatsfraktion und Crimefraktion ist das Anwesen Flüchten erlaubt, jedoch kann dies dazu führen das entweder die Crime Fraktion eine Razzia bekommen kann und oder das Staatsgebäude gestürmt werden kann. Dafür muss ein Clip bei der LNV | Frakverwaltung vorgelegt werden, wo bewiesen wird das 5 Personen einer Partei in sein Anwesen geflüchtet sind. Solltet ihr dafür in den Support kommen dann bitte unter @Spontanstürmung. Es darf bei einem Staatsgebäude Push erst ab 20 Staatsfraktionsmitgliedern abgenommen werden und es darf keine weitere Staatsfraktion / Crimefraktion angefunkt werden. Diese Regel gilt nur für das LSPD. Für die Army und das FIB ist es Verboten ins Staatsanwesen zu flüchten!
§ 3.22 | Eine Fraktion darf nur 8 Leaderschaftler besitzen die bestehen aus
2x 12er
3x 11er
3x 10er
Für einen neuen 12er einer Fraktion muss man dies bei der LNV | Frakverwaltung beantragen! Beantragen kann das nur der derzeitige 12er der Fraktion!
§ 3.23 | Eine Illegale Fraktion darf jederzeit einen Aufbauschutz beantragen. Dieser beträgt 3 Tage in dieser Zeit darf man die Fraktion nicht zu einer Handlung provozieren. Ein Aufbauschutz muss bei der LNV | Frakverwaltung angefragt und genehmigt werden.
§ 3.24 | Konflikte zwischen kriminellen Fraktionen sollten gewaltfrei gelöst werden. Falls es dennoch zu einer Auseinandersetzung kommt, ist eine klare Begründung notwendig. Geringfügige Beleidigungen oder Verkehrsunfälle / Pitten rechtfertigen nicht das auslösen eines Konflikts.
§ 3.25 | Eine Crimefraktion darf sobald sie ein Routen-Bündnis haben, mit diesem außerhalb der Route bei einem Streetfight Call gegen das Police Department oder die Army agieren! Für ein Routenbündnis muss diese jedoch bei der LNV | Frakverwaltung beantragt werden, Voraussetzungen ist es das eine starke und eine nicht so starke Fraktion ein Bündnis machen, dann wird diese auch von der LNV | Frakverwaltung angenommen, sind es 2 Starke Fraktionen die ihr für ein Bündnis anmelden wollt muss man damit rechnen das es abgelehnt wird. Dies gilt nur von 18:00 Uhr - 00:00 Uhr.
§ 3.26 | Die Fraktionen haben eine festgelegte und einheitliche Kleiderordnung zu befolgen! Es müssen 2 Erkennungsmerkmale geben, eine davon muss entweder Hose oder Oberteil sein welches bei jedem Mitglied gleich ist! Wenn Mitglieder der Fraktion Kleidung tragen, die nicht dem vorgegebenen Konzept entspricht, erhalten sie einen Strike. Eine Ausnahme bildet die Leaderschaft.
Für Mafien / Kartell sind Kutten, BREITE Jeans, Gangketten, Flags, Armflags, Cappies, Jogginghose, Trainingsanzüge, Interhemden, Freie Oberkörper und kurze Hosen komplett Verboten!
Für Gangs sind Kutten, Anzugshosen, feine Kleidung wie Smokings, Gebügelte Hemden, Lackschuhe usw. komplett verboten!
Für MC's sind Anzugshosen, Gangketten, Flags, Mäntel und Feine Kleidung wie Smokings, Gebügelte Hemden, Lackschuhe usw. komplett verboten!
Jegliche Trollkleidung führt zu Administrativer Bestrafung! Wenn die Leaderschaft selber nichts unternimmt dagegen kann es zur Administrativen Bestrafung der Fraktion führen!
§ 3.27 | Es ist Verboten eine Kolonne vorbereitet zu haben bevor eine Verkehrskontrolle gemacht worden ist, dies gilt unter Scripted RP und wird mit einem Fraktionsstrike bestraft.
§ 3.28 | Es ist Verboten ab Konflikt Start für Crime Familien Zivil zu gehen! Bei mehreren Personen einer Crime Fraktionen wird dies mit einem Fraktionsstrike bestraft. Ausnahmen gelten bei Waffenrouten Besitzern, die Regel entfällt für jegliche Aktionen des Waffenhandels.
§ 3.29 | Streetfight Punkte in einem Konflikt gelten erst ab 5 besiegten Gegnern. Ab 10 Mitgliedern nebeneinander bekommt man 2 Punkte anstatt 1 Punkt.
§ 3.30 | Es ist Verboten im RP bei einem Gespräch zwischen Crime Fraktionen wo beide Parteien aufgestellt sind, nach Clip beweisen zu fragen, warum man her gekommen ist oder warum man gepusht hat.
§ 3.31 | Crimefraktionen dürfen nur noch zwischen 14:00 Uhr und 02:00 Uhr Baseraids durchführen! Danach ist es Verboten das Anwesen der Gegner Partei zu betreten um ein Kampf zu starten oder sich in der Nähe des Anwesens aufzuhalten umn die Mitglieder abzufangen.
§ 3.32 | Bei Baseraids darf nur noch die Leaderschaft Waffen abnehmen, diese müssen sie in einem Wagen lagern 1 Tag lang, tun sie diese nicht müssen die mit einer Arslan / Army Bestrafung rechnen oder einem Fraktionsstrike.
§ 3.33 | Das Wegschmeißen lassen von Fraktion A in dem letzten Streetfight/Baseraid eines Stranges und danach auszuzahlen von Fraktion B welche weg schmeißen lassen hat, ist strikt Verboten. Das Verstoßen der Regel kann zu ernsthaften Administrativen Konsequenzen führen.
§ 4.1 | Inoffizielle Fraktionen
Eine Inoffizielle Fraktion muss sich bei der LNV | Frakverwaltung anmelden und auch angenommen werden.
Inoffizielle Fraktionen dürfen maximal mit 15 Mann verteidigen und dürfen nur mit maximal 8 Personen agieren ( agieren = außerhalb des Anwesens auf den Straßen unterwegs sein etc. ).
Inoffizielle Fraktionen dürfen keine Baseraids oder Forderungen bei offiziellen Fraktionen durchführen.
§ 4.2 | Offizielle / Testphasen Fraktionen
Wenn ein Frak Konzept eingereicht und von der LNV | Frakverwaltung freigegeben wurde, welche die Geschichte, den Standort, das Erkennungsmerkmal und das Handeln beschreiben, so kann der Status Offizielle Fraktion erreicht werden.
Fraktionen dürfen maximal mit 30 verteidigen und mit 25 + 3 Weibliche Mitglieder angreifen / agieren ( falls Untergruppierung vorhanden ist, darf man mit 35 Mitgliedern verteidigen und mit 30 + 3 Weibliche Mitglieder agieren ). Mit agieren ist gemeint: Sobald man sein Anwesen/Hood verlässt, zählt es als agieren. Diese Begrenzung entfällt sobald eine Fraktion gegen eine Staatsfraktion agiert (es kann mit allen Fraktionsmitgliedern gegen Staatsfraktion agiert werden ).
§ 4.3 | Gangs
Gangmitglieder müssen ein gut sichtbares Erkennungsmerkmal ( mindestens zwei Kleidungsstücke in Gang Farbe ( eines davon muss Oberteil oder Hose sein )) tragen. Gangs sollen sich realistisch und vor allem ihrem sozialen Status entsprechend verhalten.
Gangs dürfen nicht mit Sport- und Supersportlern fahren. ( Ausnahmen bei Genehmigung von der LNV | Frakverwaltung ).
Sollte eine Gang seit 6 Wochen existieren ( Offiziell sein ), kann man sich bei der LNV | Frakverwaltung melden, um den Highlife Status für die Gang zu beantragen. Falls man den Highlife Status hat, gelten für diese Gangs folgende Punkte:
1. Sport- und Luxusauto werden erlaubt.
2. Supersportler sind weiterhin verboten.
§ 4.4 | Biker
Clubmitglieder müssen ein gut sichtbares Erkennungsmerkmal ( eines davon muss Oberteil oder Hose sein ) in ihrer Farbe tragen. Außerdem muss hierbei noch die Kutte des jeweiligen MCs getragen werden. Biker sollten sich realistisch und vor allem ihrem sozialen Status entsprechend verhalten.
Sollten Biker seit 6 Wochen existieren ( Offiziell sein ), kann man sich bei der LNV | Frakverwaltung melden, um den Highlife Status für die Biker zu beantragen. Falls man den Highlife Status hat, gelten für die Biker folgende Punkte:
1. Supersportler werden erlaubt
§ 4.5 | Untergrundorganisation wie Mafien und Kartelle
Mafien und Kartelle müssen ein gut sichtbares Erkennungsmerkmal ( mind. zwei Kleidungsstücke ( eines davon muss Oberteil oder Hose sein )) tragen.
Untergrundorganisationen sollten sich realistisch und vor allem ihrem sozialen Status entsprechend verhalten.
§ 4.6 | Untergruppierungen ( UG )
Um eine UG zu gründen muss die Hauptfraktion folgende Punkte erfüllen:
Ein Monat muss die Fraktion existieren
Das RP der Fraktion muss RP fördernd sein
1 Monat Straffrei
Eine UG hat folgende Einschränkungen:
Der Sitz muss in der nähe der Hauptfraktion sein
Die UGler bekommen das F6 Job Menü dafür aber nur Rang 1
Der Leader der UG wird von der Hauptfraktion bestimmt
Die UG darf nur 5 Mitglieder haben
Die UG darf nicht bei offiziellen Kriegen mit agieren.
Der UG 12er darf keine Stränge anfangen, leiten oder bearbeiten
Der UG 12er darf die Masse der Hauptfraktion nicht kontrollieren oder anführen!
Der UG 12er darf die Spezialkarabiner MK2 nutzen
Der UG 12er gilt nicht als Leaderschaftler der Fraktion gilt dennoch in Support Fällen sollte er Fehler machen als Grund für ein Strike!
Fraktions Flugzeuge / Helikopter dürfen keine UG Farbe haben, der muss immer die Farbe der Hauptfraktion haben!
§ 5.1 | Ein Mitglied einer Staatsfraktion unterschreibt einen Anti-Korruptions-Vertrag ( AKV ). Beim Verstoß gegen diesen Vertrag
kann ein Charakter bis zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden ( Charakterlöschung bzw. Ausschluss ). Informative Korruption ist erlaubt, Materielle Korruption ( Weitergabe von Waffen sowie Items ) und andere Arten von Korruption strengstens verboten und wird mit einem permanenten Bann bestraft.
§ 5.2 | Das LSPD darf im Zeitraum von 11:00 Uhr - 03:00 Uhr keine weitere Staatsfraktion (TMF, FIB ) anfunken.
Das LSPD und die Army dürfen wenn sie selber unter 40 Mann sind und gegen Bündnispartner aktiv am agieren sind (Bündnispartner
von den Crimefraktionen wurde schon dazu gefunkt, die Crimefraktion darf nicht auf die angefunkte Partei schießen, solange diese nicht agiert hat), die jeweilige Abteilung aus der ARMY und dem PD anfunken welche max. nur aus 15 Mann bestehen darf! Die angefunkte Partei darf nicht mit Unmarked Fahrzeugen anfahren!
Das anschießen von einer Anfunkten Partei ist verboten solange diese nicht agiert hat!
Die ARMY und das FIB dürfen im Zeitraum von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr sich gegenseitig anfunken
Die TMF darf jederzeit von der ARMY oder FIB angefunkt werden.
Die TMF darf nur eine Staatsfraktion zu einem SG Push anfunken, wenn mehr als 4 Personen einer Fraktion das SG Pushen!
§ 5.3 | Mitglieder einer Staatsfraktion müssen ihre Dienstnummer preisgeben. Verstoß gegen diese Regel wird mit einem Bann bestraft.
§ 5.4 | Die maximale Geldstrafe beträgt 500.000 $. ( Ausnahmen werden bei härteren Vergehen geduldet. Das Geld einer Geisel Forderung kann/muss per Rechnung zurückverlangt werden )
§ 5.5 | Die maximale Haftzeit beträgt 30 Hafteinheiten. ( Staatsfraktionsleitungen können bei härteren Vergehen auch bis zu 240 Hafteinheiten vergeben! )
§ 5.6 | Staatsfraktionsmitglieder dürfen sich mit ihrem Charakter nur in einer Staatlichen Fraktionen befinden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Undercover Ermittlungen vom FIB.
§ 5.7 | Staatsbeamte dürfen entweder die Waffen abgenommen werden ( wenn mehr als 5 Staatsfraktions Mitglieder nebeneinander gefesselt stehen ) oder eine Lösegeldforderung gestellt werden, beides kombiniert ist nicht erlaubt. Staatsbeamten müssen nach Abnehmen der Waffen oder einer Lösegeldforderung ohne weitere Bedingungen freigelassen werden.
§ 5.8 | Es ist untersagt, die Fahrzeuge einer Staatsfraktion temporär weiterzugeben oder zu entwenden.
§ 5.9 | Aus einem gepanzerten Fahrzeug dürfen keine Schüsse abgefeuert werden ( Außer die Scheiben sind zerstört worden ).
§ 5.10 | Ein Verhör, das in den dafür vorgesehenen Räumen geführt wird, darf aufgezeichnet und IC verwendet werden.
§ 5.11 | Das F.I.B. kann ab einer Bußgeldhöhe von 3,5 Mio $ eine Lebenslange Haft beantragen.
§ 5.12 | Ein Mitglied einer Staatsfraktion darf bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle / Stürmung einer Route Fahrzeuge durchsuchen
( und auch Items entnehmen ). Dies ist jedoch nur bei Verdacht durch auffälliges Verhalten und/oder Akten Einträge möglich.
§ 5.13 | Konfiszierte Waffen sowie Items müssen bei Hausdurchsuchungen / Routenstürmungen / Razzien in Einsatzfahrzeuge umgelagert und zum jeweiligen Department gebracht und eingelagert werden.
§ 5.14 | Bei einem staatlich angekündigten Krieg von zwei Crime Fraks, darf sich keine Staatsfraktion einmischen. ( Nur in Fraktionsinfo angekündigte Kriege sind davon betroffen )
§ 5.15 | Sollte ein aktiver Base Raid ( Anwesen-Push / Labore und Routen ) am Laufen sein, darf sich die Staatsfraktion in keinster Weise einmischen.
§ 5.16 | Eine Exekutive die sich in eine Streetfight Situation einmischen will muss wenn 5 Personen mindestens von beiden Parteien in der Fight Situation beteiligt sind, einen 20 Minuten Call drücken. Dieser muss über ein Megaphone in einem Marked Fahrzeug ausgesprochen werden! ( Am besten beweise mit einem Clip sichern für evtl. Supportfälle ). Nach 20 Minuten darf sich die Staatsfraktion ohne weiteren Call einmischen.
Sollte jedoch die Streetfight Situation soweit sein, das mindestens 5 Personen einer Partei bewusstlos sind und der Medic schon anfängt hoch zu holen oder schon hoch geholt hat, darf man sich als Exekutive nicht mehr einmischen!
Das gleiche gilt wenn 1-4 Personen mindestens liegen und 1-5 Person mindestens schon gefesselt sind.
Das Verlagern von einem Streetfight ist nicht erlaubt, wird der Steetfight verlagert auf einen anderen Ort, so darf die Staatsfraktion direkt eingreifen, ohne das erneut eine Aufforderung laut getätigt werden muss.
§ 5.17 | Ein Durchsuchungsbeschluss kann nur anhand bestehender Ermittlungen ausgestellt werden und muss verhältnismäßig sein. Dies muss auch bei der LNV | Frakverwaltung beantragt werden.
§ 5.18 | Läuft ein Häftling zu einem Stromkasten, so wird das scharf schießen auf diesen verboten! Warnschüsse sind weiterhin erlaubt.
§ 5.19 | Ein Terror-Status kann einer Fraktion nach mehrfachen Widerstand gegenüber dem Staates verhängt werden. Hierbei wird die volle Artillerie und das gesamte Arsenal des Staates gegen die Fraktion genutzt. ( Die Drittpartei Regel entfällt für alle Staatsfraktionen )
§ 5.20 | Die vom Terrorstatus betroffene Fraktion und alle Staatsfraktionen dürfen sich im Terrorstatus ohne Schusscall jederzeit
beschießen. Die vom Terrorstatus betroffene Fraktion darf den Staatsfraktionsmitgliedern Advanced Rifle, Schwere Pistole,
50.cal Pistol und Gegenstände bis auf Polizei Gegenstände ( Polizei Schutzwesten, Donuts, Cola, etc. ) abnehmen. Für alle
anderen Crime Fraks ist das Cop Farming strengstens untersagt!
§ 5.21 | Labore dürfen nur noch vom FIB mit MAX. 20 Soldaten aus der ARMY angefahren werden oder mit der kompletten Einheit TMF!
§ 5.22 | Für Staatsfraktionen besteht ein Agierungslimit von 40 Personen bei großen Raubüberfällen wie Humane Labs und
Staatsbankraub. Dies soll sicherstellen, dass die Handlungen der Staatsfraktionen in einem ausgewogenen Rahmen bleiben.
§ 5.23 | In einer Abteilung einer Staatsfraktion dürfen maximal 2 Abteilungsleitungen vorhanden sein.
§ 5.24 | Um eine Abteilung öffnen zu können muss der Staatsfraktions Chief ( 12er ) ein Konzept der Frakverwaltung vorlegen und auf Genehmigung warten.
§ 5.25 | Wenn ein Akteneintrag älter als 1 Tag ist dürfen Personen nicht mehr von Beamten durchsucht werden.
§ 5.26 | Das in der nähe landen von einem Staatsfraktions Helikopter bei einer Verkehrskontrolle ist Verboten!
§ 5.27 | UNMARKED Farben dürfen Crime Fraktionen nicht ähneln, dies ist bei der Frakverwaltung ebenso anzumelden wenn man die Farbe wechseln möchte!
§ 5.28 | Das beschießen von Unmarked Fahrzeugen welche sich in einer Situation noch nicht als Blaulicht Unmarked Fahrzeug einer Staatsfraktion gezeigt haben ( Ausgestiegen mit Weste / Blaulicht Sirene angemacht ) ist Verboten! In jeglichen Arten von Einsätzen ist es verboten Unmarked Fahrzeuge zu nutzen für das FIB, PD und ARMY. In Streetfights ist es jedoch erlaubt aber sobald die Gegenpartei einmal sagt "entferne dich von dem Schussgefecht" und die Unmarkeds dennoch nicht weg fahren dürfen die Unmarkeds gecallt werden! Wer jedoch Unmarkeds einfach callt ohne denen eine weg Fahr möglichkeit geboten zu haben bekommt ernsthafte Konsequenzen oder sogar Fraktionskonsequenzen.
§ 5.29 | Die Staatsfraktionen dürfen die gekennzeichneten Punkte nicht abcampen oder bei Stromkästen die Sabortiert werden können sich aufhalten! ( Siehe Bild )
§ 5.30 | Sollte ein Unmarked Fahrzeug einer Staatsfraktion erkannt (er hat geschossen/ blaulicht angehabt oder ist ausgestiegen) worden sein, darf man auf jedes weitere Unmarked mit der gleichen Unmarked Frakfarbe ohne Call halten.
§ 5.31 | Die ARMY darf in einer Streetfight / Baseraid Situation ein voll besetzten Heli und ein Jet im ausgeschaltetem Stealth Modus ( Waffenmodus ) ausparken.
§ 5.32 | Wenn ein Fahrzeug bei einer Grenzkontrolle/Checkpoint einfach durchfährt während Kontrollen Aktiv sind darf ohne Call auf das Fahrzeug von der ARMY geschossen werden, wenn eine Kolonne mit mehr als 3 Autos durchfahren will muss idese passieren gelassen werden ohne eine Kontrolle der Army!
§ 5.33 | AFK Farming ist Grundsätzlich erlaubt, sollte jedoch währenddessen eine Razzia durch eine Staatsfraktion stattfinden und sich der Spieler zu diesem Zeitpunkt im AFK-Zustand befinden, ist es der Staatsfraktion erlaubt, die betreffende Person zu fesseln und in Haft zu nehmen.
§ 5.34 | Wenn ein Fahrzeug bei einer Grenzkontrolle/Checkpoint einfach durchfährt während Kontrollen Aktiv sind, dar die ARMY ohne Call auf das Fahrzeug schießen, wenn eine Kolonne mit mehr als 3 Autos durchfahren will müssen diese passieren gelassen werden ohne eine Kontrolle der Army zu bekommen!
§ 5.35 | Exekutive Staatsfraktion müssen Kriminelle Inhaftieren. Dies ist von nun an verpflichtend!
Für korrektes Verhalten dürfen Einsatzleiter entscheiden ob sie zwischen 20-30 Hafteinheiten geben wollen. Darunter ist Verboten!
Für unkorrektes Verhalten ( stark beleidigen, Musik abspielen usw. ) muss die Crime Fraktion für 60 Hafteinheiten inhaftiert werden.
Wenn eine Exekutive sich nicht daran hält gilt das als Korruption!
§ 5.36 | Vor einem Anwesen ist es Verboten eine Verkehrskontrolle zu machen! Dazu gehört ebenso die Verkehrskontrolle in einem Radius von 50 Meter ums Anwesen zu machen. Fraktionsmitgliedern in der nähe ihres eigenen Anwesens in eine Verkehrskontrolle zu ziehen ist ebenso Verboten!
§ 5.37 | LSMD Mitglieder dürfen selber entscheiden, wann sie jemanden stabilisieren wollen mit einem Defibrillator! Dies gilt in Streetfights sowie Baseraid Situationen! Während dessen darf der Mediziner nicht umgeschossen werden! Bei Base Raids darf ein Mediziner nicht hoch holen ausser eine Partei hat wirklich gewonnen, ein verstoß dagegen gilt als Server Regel bruch! Das zwingen von Medizinern zu einer Medizinischen Tätigkeit ist absolut verboten!
Sollte dieser jedoch hochholen obwohl die Situation offensichtlich am laufen ist, muss der Mediziner mit Beschwerden und Beschuss rechnen!
§ 5.38 | Die Dienstmarken eines Staatsfraktionsmitgliedes dürfen immer abgenommen werden. Ein Staatsfraktionsmitglied darf nur eine Dienstmarke bei sich führen, wenn er mehr im Inventar hat, gilt das als Korruption, welche Administrativ bestraft wird.
§ 6.1 | Wenn man auf der Route arbeitet, ist nur der Besitzer und der jeweilige Bündnispartner der Route für den Schutz der Arbeiter zuständig. Die eigene Fraktion darf nicht dazu gerufen werden.
§ 6.2 | Ein Labor darf erst am 2 Tag des Konflikts versucht werden einzunehmen!
§ 6.3 | Es ist verboten, einen Reconnect durchzuführen, um einen besseren Kurs für den Verkauf von Drogen zu bekommen.
§ 6.4 | Staatsfraktion dürfen 3 mal am Tag eine Route jeder Art pushen ohne Zeit Begrenzung, dabei darf FIB nicht dazu gefunkt werden ( Ausnahme gilt, wenn mehr als 30 Leute von einer Crime Fraktionen IC sind, dann darf auch FIB / TMF / ARMY angefunkt werden, 02:00 Uhr - 11:00 Uhr darf jederzeit eine weitere Staatsfraktion angefunkt werden). Wenn die Staatsfraktion verliert, darf das jeweilige Routen Stück 24h nach Abfahrt nicht mehr angefahren werden!
§ 6.5 | Das FIB darf pro Woche 5x insgesamt ein Labor angreifen! Pro Tag nur 1x!
§ 6.6 | Sollten Spieler bei einer Razzia auf dem Verarbeiter, Verkauf oder gestrecktem Verkauf Combatloggen, so zählt dies nicht als eine wert bare Razzia ( siehe 6.5.). Diese Regel gilt nicht für die Sammler!
§ 6.7 | Beim übernehmen einer Route gilt danach eine Wartezeit von einer Woche, bevor erneut eine Route gefordert oder abgekauft werden kann. Während dieser Zeit ist es untersagt, erneut eine Route zu fordern oder abzukaufen. Es muss in den 12er Discord eingetragen werden wenn man eine Route übernommen hat!
§ 6.8 | Es gilt eine Familien Einkaufsgrenze auf ROUTEN: Nur zwei Fraktionen dürfen sich auf Routen einkaufen + der Bündnis Partner.
§ 6.9 | Ein Labor darf nur zwischen 19:00 Uhr und 23:00 Uhr versucht werden einzunehmen!
§ 6.10 | Das einnehmen eines Labores bedeutet nicht das die restlichen Routenteile ebenso erobert worden sind! Es gilt beide Teile für sich zu erobern! Eine route gilt erst für komplett erobert wenn die Crime Fraktion automatisch aufgibt und die restlichen Routenteile abgegeben hat (Ohne Labor kann man kein gutes Geld machen).
§ 6.11 | Die Waffenroute darf nur einmal Pro Tag vom FIB angegriffen werden!
§ 6.12 | Das FIB dürfen bei einer Labor Razzia mit mehr als 35 Mann agieren aber dafür dann keine Unterstützung von der ARMY oder dem TMF mitnehmen!
§ 6.13 | Wenn eine Badfraktion ihr eingenommenes Labor vom FIB zurückerobert und das alleine macht, darf das FIB auch nur alleine anfahren.
§ 6.14 | Bei einer Routenforderung darf nicht gleichzeitig Geld gefordert werden. Man muss sich entscheiden entweder für das Geld oder die Route.
§ 6.15 | Fraktionen, die selbst eine Route besitzen, dürfen nicht gleichzeitig als Bündnispartner an einer anderen Route beteiligt sein.
§ 7.1 | Die Route kann nur von einer Fraktion besetzt werden.
§ 7.2 | Die Waffenroutenbesitzer sind in keinster Weise vor den Staatsfraktionen serverseitig geschützt.
§ 7.3 | Die Waffenroutenbesitzer dürfen aus persönlichem Interesse keiner Fraktion Bevorzugungen oder Benachteiligungen in dem Sinne machen, dass gar keine Waffe verkauft wird. Es darf höchstens bei Fraktionen, die Probleme ggü. den Besitzern der Route verursachen, der Preis erhöht werden auf maximal 50% des normalen Preises.
§ 7.4 | Die Waffenroute kann nicht eingenommen werden von anderen CrimeFraktionen.
§ 7.5 | Waffenlieferungen müssen ab Bestelltag / Bezahltag) innerhalb der nächsten 7 Tage ausgeliefert werden!
§ 7.6 | Beim Kämpfen um die Waffenschwarzmärkte zwischen Badfraktionen darf kein Strang daraus gemacht werden, sondern es zählt als einzelner Kampf um den Schwarzmarkt.
§ 7.7 | Man darf nur ein Schwarzmarkt pro Fraktion einnehmen, Waffenrouten Besitzer dürfen keine Schwarzmärkte einnehmen.
§ 8.1 | Sollte man aus einer Crime-Frak rausgehen oder einen Blood-Out bekommen, so bekommt diese Person eine Sperre von 2 Tag.
§ 8.2 | Sollte man aus einer Staatsfraktion rausgehen oder einen Blood-Out bekommen, so bekommt diese Person eine Sperre von 2 Tag.
§ 8.3 | Man kann sich von einer Staatsfraktion zu einer anderen Staatsfraktion versetzen lassen, hierbei entfällt die Fraksperre völlig.
§ 9.1 | Alle Fraktionen, die am Lootdrop teilnehmen, kämpfen gegeneinander. Das Teamen bzw. sich verbünden ist verboten.
§ 9.2 | Ein Lootdrop ist OOC und RP unabhängig und dürfen nicht für einen RP-Strang genutzt werden.
§ 9.3 | Es ist untersagt, Leute zu fesseln und/oder ihnen Waffen abzunehmen.
§ 9.4 | Staatsfraktionen dürfen nur mitmachen wenn die Lootdrop Verwaltung dies genehmigt.
§ 9.5 | Airdrops
1. Teilnahme
Airdrops dürfen von maximal vier Personen pro Gruppe angefahren werden.
Die Teilnahme ist unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit, d.h., sowohl Zivilisten als auch Mitglieder neutraler Fraktionen, krimineller Fraktionen ( Badfraktionen ) oder Staatsfraktionen dürfen teilnehmen.
Gruppenbildung:
Gruppen dürfen nur von Zivilisten, neutralen Fraktionen und Badfraktionen gebildet werden.
Staatsfraktionen dürfen nur unter sich Gruppen bilden.
Beispiel: Zwei Mitglieder einer Badfraktion, ein Zivilist und ein Mitglied einer neutralen Fraktion dürfen eine Gruppe bilden, jedoch nicht mit einem Staatsfraktionsmitglied agieren.
Beispiel für Staatsfraktionsgruppen: Ein Mitglied des LSPD, zwei aus dem MD und eine Person von der ARMY dürfen gemeinsam teilnehmen.
Es ist erlaubt, den Airdrop alleine, zu zweit oder zu dritt anzufahren.
Das Teamen mit einer anderen Gruppe ist strengstens verboten und wird mit einem Bann bestraft.
2. Kleidungsvorschriften
Alle Mitglieder einer Gruppe müssen identische Outfits tragen.
Falls unterschiedliche Geschlechter in einer Gruppe sind, muss das Outfit so weit wie möglich angeglichen werden.
Staatsfraktionen müssen ebenfalls einheitliche Outfits tragen und alle Mitglieder der Gruppe müssen eine Staatsfraktionsweste tragen.
Outfits dürfen nicht denen einer anderen Gruppe ähneln.
Das Ausziehen zählt nicht als ein einheitliches Outfit und ist daher nicht erlaubt.
3. Waffenregelung
Es ist untersagt, mit Waffen der Leitungsebene ( Leaderschaft / Leitungsfraktion ) anzufahren.
Es ist verboten, mit Karabinern oder militärischen Waffen an den Airdrop zu fahren.
Die stärkste erlaubte Waffe für Airdrops ist die Bullpup MK2.
4. Fahrzeugregelung
Beim Airdrop sind ausschließlich Jugular erlaubt.
Helikopter und Flugzeuge sind nicht gestattet.
§ 10.1 | Das F6 Menü darf nur benutzt werden, wenn man im Namen der Fraktion agiert. ( Mit Erkennungsmerkmalen )
§ 10.2 | Mit einer Langwaffe jemanden zu fesseln und zu tragen ist nicht gestattet, hingegen mit einer Kurzwaffe wird es toleriert.
§ 10.3 | Es darf NICHTS mit einer Langwaffe in der Hand und/oder von vorne aus den Taschen gezogen werden.
§ 10.4 | Es muss angekündigt werden, dass ihr jemanden fesselt, ebenfalls muss die Person die Hände oben haben.
§ 10.5 | Personen dürfen nicht länger als 15 Minuten gefesselt stehen gelassen werden. ( Ausnahmen hierfür sind gibt es bei dem Abtransport von Staatsfraktionen )
§ 10.6 | Die Info über den Steam Namen, was man über F6 bekommt, darf man nicht IC verwenden, im Support wiederum schon.
§ 10.7 | Bei einer Durchsuchung mit dem F6 und der Abnahme ist es für die Crime Fraktionen nicht Pflicht zu sagen, was man konfisziert, stattdessen müssen es die Staatsfraktionen erwähnen.
§ 10.8 | Es ist nicht gestattet, verarbeitete oder gestreckte Drogen mit F6 aus den Taschen anderer Spieler zu ziehen ( Staatsfraktionen sind ausgeschlossen ).
§ 11.1 | Es gelten weiterhin die ganzen Regeln des LNV Regelwerks!
§ 11.2 | Alles was im Gangwar passiert darf nicht IC verwendet werden. Der Gangwar ist eine OOC Tätigkeit.
§ 11.3 | Das Verlassen der Gangwar-Zone ist nach dem rein fahren untersagt.
§ 11.4 | Das Fahrzeug Rein/Raus-, oder Rumpitten außerhalb der Gangwar Zone ist verboten.
§ 11.5 | Personen dürfen außerhalb der Zone unter keinen Umständen beschossen werden.
§ 11.6 | Ein Beschuss von außerhalb der Zone in die Zone ist nicht erlaubt.
§ 11.7 | Das Nutzen von Dächern ist verboten.
§ 11.8 | Eine Fraktion darf maximal 3 GW Gebiete besitzen, Staatsfraktionen jedoch nur eine.
§ 11.9 | Ein Gangwar darf nur zwischen 16:00 - 02:00 Uhr gestartet werden. ( Ausnahme bei Absprache mit der anderen Fraktion )
§ 11.10 | Gangwars dürfen nur außerhalb der Zeit gestartet werden, wenn es zwischen den Fraktionsleaderschaften geklärt worden ist.
§ 11.11 | Es dürfen im Gangfight-System ausschließlich Jugulars verwendet werden!
§ 12.1 | Waffen dürfen von allen Fraktionen abgenommen werden, aber nicht benutzt werden wenn sie nicht für den jeweiligen Fraktion Typ gedacht sind, sie muss dann weggeworfen werden!
Waffen die von Staatsfraktionen benutzt werden dürfen:
Heavy Rifle ( Ab Deputy Chief / Director )
M16 ( Ab Leitungsebene )
Militär Gewehr ( Ab Abteilungsleitung )
Bullpup MK 2 ( Backstep: GTF und NOOSE / AirUnits: SPFU und SAS Detective Einheiten: DOA und CID )
Advanced Gewehr
SMG
Schwere Pistole
Schwere Revolver
Pistole MK2
Pistole Cal.50
Tazer
Schlagstock
Waffen die Crime Fraktionen und Zivilisten benutzen dürfen:
Spezial Karabiner MK2 ( Nur 12er einer Fraktion )
Spezial Karabiner ( Nur ab 11er einer Fraktion )
Karabiner MK2 ( Nur ab 10er einer Fraktion )
Karabiner
Bullpup Gewehr MK 2
Bullpup Gewehr
Assault Rifle MK 2
Aussault Rifle
MP MK 2 ( Gang / MC's / Zivilisten )
Advanced Gewehr
Keramik Pistole
Navy Revolver
Schwere Pistole
Billigknarre MK2
Goldene Revolver
Zuckerstange
Baseballschläger
Billiard Kö
Flasche
Golf Schläger
Brechstange
Alle Arten von Messern
Machete
Alle Arten von Äxten
§ 12.2 | MK2 Waffen dürfen nur von Fraktionsmitgliedern benutzt werden!
§ 12.3 | Alle Karabiner-Arten, Heavy Rifle, M16 und Militärgewehr dürfen nicht abgenommen werden, man darf die jeweilige Person zwingen diese wegzuschmeißen. Diese Regel gilt nur für Crime Fraktionen ( Staatsfraktionen dürfen abnehmen ).
§ 12.4 | Waffen die Crime Fraktionen nicht abnehmen dürfen:
Alle Karabiner Arten
Heavy Rifle
Militär Gewehr
M16
Pistole MK 2
Schwere Revolver ( nicht die MK 2 Version )
SMG
Tazer
Schlagstock
Leuchtfackel
Taschenlampen
Kampfaxt
Goldene Revolver
MP MK 2
Gusenberg
Spezialkarabiner MK2, Karabiner MK2, Spezialkarabiner ( von Staatsfraktionen )
Kampfaxt ( von Staatsfraktionen )
VIP Waffen
§ 13.1 | Ein spontan Terrorstatus kann erst ausgerufen werden, wenn eine Staatsfraktions Chief Ebene als Geisel genommen worden ist ( Es muss was für die Person gefordert werden oder der Person gesagt worden sein, das sie jetzt eine Geisel sei ).
§ 13.2 | Bei einer Terrorstufe 3 darf aus einem Heli und einem Auto gedrivebyt werden.
§ 13.3 | Bei einer Terrorstufe 4 darf der PD Chief eine Valkyrie ausparken, der ARMY ist es erlaubt 2 Jets im Waffen Modus eingeschaltet auszuparken.
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