Windräder am Schwarzer Berg

Fakten zum geplanten Windpark am Schwarzer Berg  durch Nittenau


Die Stadt Nittenau hat dafür im Rahmen der Standortabfrage eine Fläche am „Schwarzer Berg“ an den Regionalen Planungsverband übermittelt.

 




Standort:

Der Standort liegt elf Kilometer Luftlinie entfernt, am äußersten Rand der Gemeindegrenze der
planenden Kommune Nittenau. Tatsächlich vom Bauleitverfahren tangiert ist jedoch die
Stadt Maxhütte-Haidhof. Deren nächstgelegene, größere Bebauung ist Meßnerskreith
in nur 1280 Metern Entfernung.

 


Naherholungsgebiet: 

Der „Schwarze Berg“ ist ein bedeutendes Naherholungsgebiet für die Menschen des
gesamten Städtedreiecks und darüber hinaus für die Tourismusregionen Nittenau und Regenstauf.
Überregional bekannt, sowie in zahlreichen Wanderführern und Tourismusbüchern
als Sehenswürdigkeit verzeichnet zieht der „Schwarzer Berg“ Wanderfreunde und
erholungssuchende Menschen gleichermaßen an.

 


Landschaftsschutzgebiet:

Die geplanten Anlagen liegen in einem Landschaftsschutzgebiet und
grenzen unmittelbar an das Flora-Fauna-Habitat (FFH) „Regentalhänge“ an.
Dort leben streng geschützte Arten wie Luchs oder Uhu. Darüber hinaus sind
hier weitere gefährdete Tierarten wie Feuersalamander, Wanderfalke,
Schwarzstorch und Waldschnepfe heimisch.


 

Wasserhaushalt: 

Dem „Schwarzer Berg“ kommt eine große Bedeutung für den Wasserhaushalt vor Ort zu.
Die Entwässerung des "Schwarzer Berg" erfolgt gen Osten ins Regental und gen Westen
ins Naabtal. Die über- und unterirdisch verlaufenden Wasserverläufe in Richtung Naabtal
versorgen die talwärts gelegenen Weiher wie z.B. die Wasserlandschaften
des Eselweihergebietes in Teublitz. Das gesamte Gebiet des Waldstückes bis
hin zu den Eselweihern stellt einen überregional bedeutsamen
und schützenswerten Feuchtlebensraum dar.

 


Landschaftsbild:

Durch die geplanten Windkraftanlagen kommt es zu einer weithin sichtbaren
Veränderung und massiven Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.
Auf bundesgesetzlicher Ebene ist der Schutz des Landschaftsbildes insbesondere
im Bundesnaturschutzgesetz verankert. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nennt
als eines der Gesetzesziele die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie
den Erholungswert von Landschaft auf Dauer zu sichern.



 

Kulturelles Erbe: 

Der „Schwarze Berg“ ist bei den Menschen vor Ort emotional verankert. Es ist „ihr Berg“,
er prägt das Landschaftsbild. Das Weiße Kreuz und das Dreikreuz
oder die Steinklamm sind kulturelles Erbe und auch in zahlreichen Wanderführern
und Tourismusbüchern als Sehenswürdigkeiten gelistet. Sagen und Mythen ranken sich um den Ort.



 

Die Bürgerinitiative "Am Schwarzen Berg - Schützt Wald und Wasser" sammelte in kürzester Zeit über 650 Unterschriften gegen den geplanten Standort und übergab diese in einer Stadtratssitzung am 26.07.2022 an den Nittenauer Bürgermeister und das Stadtratsgremium.


Quelle: Mittelbayerische Zeitung vom 20.01.2023

Alternative:

 

Potenzialflächen für Windenergie sind laut Energieatlas Bayern in geringer Entfernung entlang der Autobahn A93 vorhanden (siehe Anhang). Hier sollten bevorzugt Anlagen angesiedelt werden, da es sich um vorbelastete Flächen handelt. 


Fazit:

 

Die Nachteile für Mensch, Natur und Umwelt überwiegen an diesem Standort bei Weitem:

 


 

Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll, über gemeinsame Konzentrationsflächen zu beraten und diese in Plänen entsprechend darzustellen.  Die Städte Nittenau, Maxhütte-Haidhof und Teublitz sollten neue Windkraftanlagen interkommunal entwickeln und dafür einen geeigneten Standort in der Nähe der A93 wählen.



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