Unser Statement zur Bürgerinfo
der stadt teublitz


Mit der Bürgerinfo der Stadt Teublitz haben sie das geplante Gewerbegebiet
in ein schönes Licht gerückt.
Doch nicht alles ist "Gold was glänzt" ....

Deshalb haben wir uns den Flyer einmal genauer angesehen
und uns Gedanken zu gemacht!

Hier haben wir alles zusammen getragen,
was in dem Flyer der Stadt Teublitz nicht erwähnt wurde:

Gewerbe- und Industriegebiet:

Der Großteil der Planfläche ist als Industriegebiet vorgesehen.
Im Industriegebiet sind dauerhaft höhere Immissionen (Lärm, Luft, Abwasser), rund um die Uhr (24/7) zu erwarten.


Unternehmensart:

Welche Art von Unternehmen will sich im geplanten Industriegebiet ansiedeln?
Kleine Handwerksbetriebe (wie im vorhandenen Gewerbegebiet in Teublitz) oder Zweigniederlassungen von Konzernen?





Gewerbesteuereinnahmen:

Bezahlen die Unternehmen (Industriebetriebe), die sich dort ansiedeln ihre Gewerbesteuern zukünftig an Teublitz? (Zweigniederlassungen zahlen Ihre Steuern am Standort des Hauptsitzes)


Ortsnahe Ausbildungs- und Arbeitsplätze:

Passen die dort entstehenden
Arbeitsplätze zu den Qualifikationen der Leute vor Ort?

Wieviel Arbeitsplätze entstehen im Rahmen von Automatisierung, Digitalisierung, Industrie 4.0, Corona und Wirtschaftsrezession?

Arbeiten in den Teublitzer Firmen wirklich nur einheimische Bürger aus Teublitz?

Werden Arbeitnehmer aus dem Städtedreieck, welche in Regensburg gut bezahlte Jobs haben, tatsächlich ihren Job aufgeben und hierhin wechseln?

Gutachten:

Die vorhandenen Gutachten, welche die Stadt für Ihre Planungen heranzieht stammen zum großen Teil aus dem Jahr 2014 und sind somit veraltet.

Eine Aktualisierung ist aufgrund der aktuellen Klimaveränderungen dringend erforderlich.

Standort:

Ist dieser Standort weitab von Teublitz wirklich besser geeignet als früher angedachte Standorte? Sollte man nicht die in der 1. Bürgerinfo der Stadt Teublitz Abbildung S.3 kartierten Prüfflächen (orange) auch wirklich untersuchen, ob die ein- oder andere Fläche nicht besser geeignet wäre?

Alternative Flächen sind demnach vorhanden.

Das sture Festhalten an diesem Standort ist aus diesem Grund nicht nachvollziehbar...





Kosten:

Aktueller Schuldenstand der Stadt Teublitz ca. 14 Millionen Euro.
Geschätzte Erschließungskosten für das geplante Gewerbgebiet nochmals ca. 14 Millionen Euro
Gewerbesteuereinahmen???
Neuer Schuldenstand: ca. 28 Millionen Euro?
Möchten die Teublitzer Bürger wirklich so einen hohen Schuldenberg, der dann durch Gebühren, Beiträge und Steuererhöhungen auf sie umgelegt wird??

(siehe Wasserpreiserhöhung der Stadt Teublitz im Jahr 2020)

Bauleitplanung und Flächenverbrauch:

Erst Anfang dieses Jahres wurde in Teublitz für ein neues Gewerbegebiet eine Biotopfläche zerstört (Teublitz-Südost). Abgesehen davon: nur weil in den letzten 30 Jahren keine gewerblichen Flächen ausgewiesen wurden, rechtfertigt dies nicht die Rodung von 20 Hektar Klimaschutzwald.

Ausgleichsflächenplanung:

Selbst Herr Beer spricht in dem Bürgerinfo-Flyer von einem „naturschutzrechtlichen Eingriff“, der mit dem vollen Faktor 1:1 ausgeglichen (kompensiert) werden muss. Dieser notwendige Ausgleich unterstreicht, wie wertvoll dieses Gebiet ist.
Bei den geplanten Ausgleichsflächen handelt es sich um getrennt voneinander liegende Waldstücke.
Eine Aufforstung gestaltet sich aufgrund der klimatischen Veränderungen mit wenig Niederschlägen und langen Trockenperioden sehr schwierig. Zudem dauert es Jahrzehnte, bis ein neu angepflanzter Wald, die Funktionen des bestehenden Mischwalds übernehmen kann. Sofern der Wald überhaupt wächst, da im Raffa bei Burglengenfeld letztes Jahr sämtliche neu angepflanzten Bäume vertrocknet sind.



Bürgerweihergraben:

Es handelt sich um einen wassersensiblen Bereich in einem abschüssigen Gelände (über 13% Gefälle). Die geplante Versickerung des Oberflächenwassers erfolgt direkt im Industriegebiet. Dadurch besteht die Möglichkeit des Eindringens von Schadstoffen (Kraftstoffe, Reifenabrieb, Streusalz usw.) in den Bürgerweihergraben. Eine ungereinigte Versickerung von Oberflächenwasser ist nicht zulässig.


Namenlose Quelle:

Direkt im Gewerbegebiet entspringt eine nicht näher bezeichnete namenlose Quelle. Es ist keine Aussparung der namenlosen Quelle vorgesehen, d.h. diese wird vermutlich verrohrt und überbaut. Quellbereiche sind naturschutzrechtlich besonders geschützt und dürfen nicht zerstört werden!

Fakten zum Waldgebiet:

Das von der Stadt Teublitz in Auftrag gegebene Gutachten des Büros Eska Landschaftsarchitekten spricht von einem vollständig bewaldeten Planungsgebiet, das Teil eines größeren zusammenhängenden Waldgebietes ist. Es handelt sich um einen klimaresistenten zukunftsfähigen Mischwald. Insgesamt ist von einer mittleren bis hohen Eingriffs-Erheblichkeit auszugehen.

Siehe Seite 30 des Bebauungs- mit Grünordnungsplan Industrie- und Gewerbegebiet an der Autobahnanschlussstelle Teublitz – Begründung und Umweltbericht – Fassung des Billigungsbeschlusses vom 22.04.2020

Der Wald bietet Wind-, Sicht-, und Immissionsschutz
für das Waldgebiet des „Schwarzer Bergs“


Wasservorkommen:

Das Waldgebiet speichert große Mengen Wasser, welches die umliegenden Weiher und auch das Eselweihergebiet versorgt. Es befindet sich im Einzugsgebiet des Trinkwasserbrunnens Verau.
Durch die Rodung des Waldes und die Versiegelung großer Flächen wird ein nicht unerheblicher Teil des Niederschlags der Grundwasserneubildung entzogen.


-> siehe auch unter Wasser


Geschützte Tier- und Pflanzenarten:

Laut Stellungnahmen des LBV und des Bund Naturschutzes befinden sich im Planungsbereich entgegen der Aussagen der Stadt Teublitz viele geschützte Tier- (z. B. der Erdkröten, der Schwarze Schnegel, Waldameisen) und Pflanzenarten (z. B. Erlen, große Buchen, Torfmoose und Weißmoose)

-> siehe auch Tierwelt und Pflanzenwelt