GEMEINSCHAFTSARBEIT

Für unsere Kleingartenanlage sind Gemeinschaftsarbeiten (Pflichtstunden) unerlässlich. Erst durch gemeinsame Einrichtungen wie Wege, Spielflächen und Vereinshäuser werden, nach § 1 Abs. I Nr. 2 BKleingG, Gärten zu einer Kleingartenanlage, die unter Schutz des Bundeskleingartengesetztes steht.


Zu den Gemeinschaftsarbeiten gehören nicht nur die Anlagen- und Wegepflege und die Arbeiten zu Pflege, Reparatur und Neuanlegen von Gemeinschaftseinrichtungen, sondern auch die Mithilfe bei Vereinsveranstaltungen. Prinzipiell sollte gelten: Wer einen Garten nutzen kann, sollte auch die damit verbundenen Pflichtstunden erbringen.


Derjenige, der an diesen gemeinschaftlichen Arbeiten aus dringender beruflicher Inanspruchnahme oder sonstiger Verhinderung nicht teilnimmt, hat einen Ersatz zu stellen oder für jede angesetzte Gemeinschaftsarbeit einen Ausgleichsbetrag an den Verein zu zahlen.


Aktuell sind 6 Arbeitsstunden pro Jahr und Parzelle zu leisten.

Die Höhe des Ausgleichsbetrages für jede versäumte Stunde Gemeinschaftsarbeit beschließt die Jahresmitgliederversammlung und beträgt 11€/h.