Welche Unterlagen werden benötigt?
Fahrzeugschein
Hauptuntersuchung (TÜV)
Persongültiger Personalausweis (ggf. Farbkopie) oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Bürgeramtes/Meldebehörde. alausweis
Vollmacht
Was ist bei Kurzzeitkennzeichen zu beachten?
Kurzzeitkennzeichen gelten nur für das im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeug
Sie dürfen nicht für andere Fahrzeuge genutzt werden
Einsetzbar sind sie aber für jede Art von Kraftfahrzeugen
Fahren damit darf jeder, der im Besitz der Kurzzeitschilder und des Fahrzeugscheins ist.
Gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist es, den rosafarbenen vollständig ausgefüllten Fahrzeugschein mitzuführen
Ohne EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk zulässig
Kosten
Anmeldung + Versicherung + 2 Kfz-Kennzeichen + Zulassungsservice: 109 € inkl. MwSt.