Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
Versicherungsbestätigungsnummer (EVB-Nummer)
aktuelle Kennzeichen (falls der Anhänger noch zugelassen ist)
gültiger Personalausweis oder ausländischen Personalausweis (ggf. Farbkopie)
gültiger TÜV-Nachweis
bei Firmen einen Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Zusätzliche Infos zur Kfz-Zulassung:
bei finanzierter Brief: Für die Verwahrung und Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind Gebühren in Höhe von 15,30 € zu entrichten.
(bei Vorlage eines Reisepasses oder ausländischen Personalausweises und einer Aufenthaltsbescheinigung - nicht Aufenthaltserlaubnis -, deren Ausstellungsdatum über 3 Monate zurück liegt, ist eine Abfrage der Meldedaten durch die Kfz-Zulassungsbehörde erforderlich, diese kostet € 9,00)
Wenn der Anhänger finanziert worden ist, fragen Sie bitte das Autohaus, oder die Bank nach der Fahrzeugbriefnummer, und wann der Fahrzeugbrief an die Zulassungsstelle Friedberg geschickt worden ist. Bevor der Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle eingetroffen ist, ist eine Zulassung nicht möglich.
Wenn Sie uns die Unterlagen vorbeibringen, bitte sehen Sie zu, dass alles vollständig ist, Sepa-Lastschrift und Vollmacht komplett ausgefüllt ist.