Wir dokumentieren die Schäden an Ihrem Fahrzeug auf Basis der Herstellervorgaben und ermitteln dabei den Wiederbeschaffungswert, den Restwert sowie eine mögliche Wertminderung. So werden auch eventuelle Mehr- und Folgekosten im Gutachten berücksichtigt.
Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen rund um die Reparatur und den Ablauf der Schadensregulierung. Selbstverständlich entscheiden allein Sie, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, verkaufen oder trotz des Schadens weiter nutzen möchten – als Eigentümer bestimmen Sie, was mit Ihrem Fahrzeug geschieht, unabhängig von der Einschätzung der Versicherung.
Übrigens: Für Sie ist unsere Dienstleistung kostenlos. Die Kosten für das Kfz-Schadensgutachten werden vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen.
Haftpflichschäden
Kfz-Haftpflichtversicherung – das sollten Sie wissen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt alle Schäden ab, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Für eigene Schäden kommen – je nach Umfang – die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung auf.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Instandsetzung Ihres Pkw sowie mögliche Anwaltskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Wichtig ist dabei, dass der Schaden fachgerecht und vollständig dokumentiert wird, damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen können.
Ein Gutachten durch einen neutralen und unabhängigen Sachverständigen ist zur Beweissicherung daher nahezu unverzichtbar. Oft empfiehlt oder beauftragt die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter – das müssen Sie jedoch nicht akzeptieren. Dieser handelt nicht selten im Interesse der Versicherung und setzt den Schaden unter Umständen geringer an, als es tatsächlich der Fall ist.
Kaskoschäden
Kaskoversicherung – Ihr Schutz für das eigene Fahrzeug
Die Kaskoversicherung ist freiwillig und kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug sowie für den Verlust Ihres Pkw auf. Grundsätzlich wird zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterschieden.
Die Teilkasko greift beispielsweise bei:
Brand
Diebstahl
Kurzschlüssen (z. B. verschmorte Kabel)
Marderbissen
Wetterschäden (z. B. Hagel oder Überschwemmung)
Wildschäden
Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz für Fahrzeughalter und deckt zusätzlich unter anderem folgende Fälle ab:
Vandalismus
Fahrerflucht
Zusammenstöße mit Tieren
selbstverschuldete Schäden
Bitte beachten Sie: Auch wenn die Versicherung den Schaden übernimmt, fällt in der Regel eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung an. Zudem ist die Versicherung bei einem Kaskoschaden weisungsberechtigt. Das bedeutet, sie kann Sie – entsprechend den Vertragsbedingungen – beispielsweise an eine bestimmte Werkstatt verweisen. Auch ein Gutachter wird in der Regel von der Versicherung gestellt.
Daher empfiehlt es sich, sich frühzeitig über das genaue Vorgehen und Ihre vertraglichen Bedingungen zu informieren.
Leasingrückgabe
Leasingrückgabe – gut vorbereitet ist viel gespart
In der Regel sind die Konditionen bereits im Leasingvertrag festgelegt, sodass Sie wissen, welche Kosten bei Mehrkilometern oder Schäden auf Sie zukommen können. Umso wichtiger ist es, vor der Rückgabe einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen und ein Leasingrückgabeprotokoll erstellen zu lassen.
Dabei werden Schäden und Gebrauchsspuren an Ihrem Fahrzeug fachgerecht und objektiv erfasst und dokumentiert. So vermeiden Sie das Risiko, bei der Rückgabe mit ungerechtfertigten Forderungen konfrontiert zu werden.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, notwendige Reparaturen vorab selbst durchführen zu lassen und dadurch häufig Kosten zu sparen.
Wir bieten Ihnen hierfür einen professionellen Service rund um das Leasingrückgabeprotokoll – transparent, unabhängig und zuverlässig.
Wertgutachten
Oldtimer-Gutachten – Werte richtig verstehen
Ob beim Erwerb eines Oldtimers, beim Verkauf oder im Schadenfall: Besitzer von Klassikern benötigen in vielen Situationen ein fundiertes Gutachten. Dabei sorgt der Begriff „Wertgutachten“ häufig für Verwirrung, denn je nach Anlass ist ein anderer Fahrzeugwert entscheidend.
Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert eines Fahrzeugs am Markt. Er entspricht dem Preis, der zum Zeitpunkt der Bewertung beim Kauf oder Verkauf realistischerweise erzielt werden kann. In der Regel handelt es sich um einen durchschnittlichen Endpreis aus dem Privatmarkt, ohne Mehrwertsteuer. Neben der allgemeinen Marktlage spielen auch individuelle Faktoren wie Zustand und Verhandlungsgeschick eine wichtige Rolle. Bei häufig gehandelten Fahrzeugen liefern Marktübersichten und Listen eine Orientierung – bei seltenen Fahrzeugen hingegen fließen zusätzlich Auktions- und Händlerpreise in die Bewertung ein.
Dieser ermittelte Marktwert dient oft als Grundlage für die Versicherungseinstufung bei Oldtimer-Tarifen und wird dort als sogenannte „Taxe“ festgelegt. Dennoch ist zu beachten, dass der Marktwert nicht mit anderen Bewertungsarten gleichzusetzen ist.
Der **Wiederbeschaffungswert** gibt an, welcher Betrag im Schadenfall aufgebracht werden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug am freien Markt zu erwerben. Er ist maßgeblich für die Regulierung von Haftpflichtschäden.
Der **Wiederherstellungswert** hingegen berücksichtigt die tatsächlichen Investitionen in das Fahrzeug. Dazu zählen insbesondere Restaurationskosten sowie der ursprüngliche Anschaffungswert. Dieser Wert ist vor allem dann relevant, wenn umfangreiche Restaurierungen durchgeführt wurden und diese im Schadenfall gegenüber der Versicherung nachgewiesen werden sollen.
Wichtig ist daher: Ein Gutachten sollte immer auf den jeweiligen Verwendungszweck abgestimmt sein. Ein Kurzgutachten zur Versicherungseinstufung ist beispielsweise nicht automatisch als Grundlage für Verkauf, Handel oder Schadensregulierung geeignet.
Informieren Sie Ihren Sachverständigen daher von Anfang an darüber, wofür das Gutachten benötigt wird – nur so kann eine passgenaue und rechtssichere Bewertung Ihres Fahrzeugs erfolgen.