KRIEGSFÜHRUNG & ROUTEN
§ 1.1 | Forderung einer Route
❱ Eine Route kann ausschließlich im Rahmen der Tafelrunde über das Syndikat offiziell eingefordert werden.
Eine anderweitige Beanspruchung ist unzulässig.
§ 1.2 | Teamgröße & Aufstellung
❱ Die Anzahl der teilnehmenden Spieler wird vor Beginn des Routenkrieges zwischen beiden Parteien verbindlich festgelegt.
Die Vereinbarung gilt gleichermaßen für beide Seiten.
❱ Pro Partei müssen mindestens 10 Spieler teilnehmen.
❱ Eine angemessene Anzahl an Ersatzspielern ist einzuplanen.
Spieler, die in der ersten Runde nicht eingesetzt wurden, sind in der zweiten Runde auszutauschen.
❱ Nach Festlegung der Teamgröße ist eine Änderung ausgeschlossen, es sei denn, das Syndikat ordnet eine Anpassung an.
§ 1.3 | Ablauf & Zeitvorgaben
❱ Vor Beginn ist eine verbindliche Startzeit festzulegen.
❱ Erscheint eine Partei mehr als 3 Minuten verspätet, gilt die jeweilige Runde als automatisch verloren.
❱ Ein Routenkrieg wird im Modus Best-of-Three ausgetragen.
Die Partei, die zuerst zwei Runden für sich entscheidet, erhält die Route.
❱ Eine Runde darf eine Dauer von 60 Minuten nicht überschreiten.
Zwischen den Runden ist eine Pause von 20 Minuten einzuhalten.
§ 1.4 | Vorab-Vereinbarungen
❱ Vor Kampfbeginn sind folgende Punkte verbindlich zu regeln:
➔ Zulässige Fahrzeuge
➔ Zulässige Waffen
➔ Back-Up-Regelung
➔ First-Contact-Regel
➔ Kennzeichnung des Caller-Fahrzeugs
➔ Fahrzeugkampf
❱ Kommt keine Einigung zustande, trifft das Syndikat die abschließende Entscheidung.
§ 1.5 | Kampfzone & Verhalten
❱ Die festgelegte Kampfzone darf während der laufenden Runde nicht verlassen werden.
❱ Ein Spieler darf sich nicht länger als 2 Minuten ohne aktive Beteiligung am Kampfgeschehen an derselben Position aufhalten.
❱ Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, aktiv am Gefecht mitzuwirken.
❱ Das Syndikat ist berechtigt, Verwarnungen auszusprechen.
Mit der dritten Verwarnung erfolgt der sofortige Ausschluss aus der laufenden Runde durch Ingame-Tod, vollzogen durch das Syndikat.
§ 1.6 | Gegenwert & Auszahlung
❱ Der finanzielle Gegenwert der umkämpften Route wird im Vorfeld festgelegt.
❱ Der vereinbarte Betrag ist vollständig vor Kampfbeginn beim Syndikat zu hinterlegen.
❱ Nach Abschluss des Routenkrieges erhält die siegreiche Partei sowohl die Route als auch den hinterlegten Gegenwert.
❱ 20 % des Gesamtbetrages verbleiben als Verwaltungsanteil beim Syndikat.
§ 1.7 | Sperrfrist
❱ Die unterlegene Fraktion darf dieselbe Route erst nach Ablauf von 14 Tagen erneut einfordern.
§ 1.8 | Verfügbare Routen
❱ Routenkriege können ausschließlich um folgende Routen geführt werden:
➔ Waffen
➔ Munition
➔ Speed
➔ Weed
➔ Kokain
§ 1.9 | Anspruchsvoraussetzungen
❱ Eine Route darf nur eingefordert werden, wenn die Fraktion aktuell keine andere Route besitzt.
❱ Die Fraktion muss organisatorisch in der Lage sein, die Route ordnungsgemäß zu bewirtschaften.
❱ Wird festgestellt, dass eine Route nicht zweckmäßig betrieben wird, ist das Syndikat berechtigt, diese einer anderen routefreien Fraktion zu übertragen.
§ 1.10 | Fremdnutzung & Sanktionen
❱ Das eigenmächtige Stürmen oder Nutzen einer fremden Route ist untersagt.
❱ Fraktionen, die unerlaubt auf fremden Routen angetroffen werden, unterliegen administrativen Maßnahmen.
❱ Ein Einkauf auf einer Route ist zulässig.
Ebenso ist es gestattet, Zivilisten illegal auf fremden Routen arbeiten zu lassen.
§ 1.11 | Preisgestaltung
❱ Der Ertrag der eigenen Route darf ausschließlich zu marktüblichen Preisen veräußert werden.
❱ Es ist unzulässig, anderen Fraktionen den Erwerb der Ware grundlos zu verweigern.
§ 1.12 | Neugegründete Fraktionen
❱ Neu gegründete Fraktionen dürfen frühestens nach 20 Tagen eine Route einfordern.