KRIEGSFÜHRUNG & ROUTEN


§ 1.1 | Forderung einer Route

Eine Route kann ausschließlich im Rahmen der Tafelrunde über das Syndikat offiziell eingefordert werden.
Eine anderweitige Beanspruchung ist unzulässig.


§ 1.2 | Teamgröße & Aufstellung

Die Anzahl der teilnehmenden Spieler wird vor Beginn des Routenkrieges zwischen beiden Parteien verbindlich festgelegt.
Die Vereinbarung gilt gleichermaßen für beide Seiten.

Pro Partei müssen mindestens 10 Spieler teilnehmen.

Eine angemessene Anzahl an Ersatzspielern ist einzuplanen.
Spieler, die in der ersten Runde nicht eingesetzt wurden, sind in der zweiten Runde auszutauschen.

Nach Festlegung der Teamgröße ist eine Änderung ausgeschlossen, es sei denn, das Syndikat ordnet eine Anpassung an.


§ 1.3 | Ablauf & Zeitvorgaben

Vor Beginn ist eine verbindliche Startzeit festzulegen.

Erscheint eine Partei mehr als 3 Minuten verspätet, gilt die jeweilige Runde als automatisch verloren.

Ein Routenkrieg wird im Modus Best-of-Three ausgetragen.
Die Partei, die zuerst zwei Runden für sich entscheidet, erhält die Route.

Eine Runde darf eine Dauer von 60 Minuten nicht überschreiten.
Zwischen den Runden ist eine Pause von 20 Minuten einzuhalten.


§ 1.4 | Vorab-Vereinbarungen

Vor Kampfbeginn sind folgende Punkte verbindlich zu regeln:

Zulässige Fahrzeuge

Zulässige Waffen

Back-Up-Regelung

First-Contact-Regel

Kennzeichnung des Caller-Fahrzeugs

Fahrzeugkampf

  Kommt keine Einigung zustande, trifft das Syndikat die abschließende Entscheidung.


§ 1.5 | Kampfzone & Verhalten

Die festgelegte Kampfzone darf während der laufenden Runde nicht verlassen werden.

Ein Spieler darf sich nicht länger als 2 Minuten ohne aktive Beteiligung am Kampfgeschehen an derselben Position aufhalten.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, aktiv am Gefecht mitzuwirken.

  Das Syndikat ist berechtigt, Verwarnungen auszusprechen.
Mit der dritten Verwarnung erfolgt der sofortige Ausschluss aus der laufenden Runde durch Ingame-Tod, vollzogen durch das Syndikat.


§ 1.6 | Gegenwert & Auszahlung

Der finanzielle Gegenwert der umkämpften Route wird im Vorfeld festgelegt.

Der vereinbarte Betrag ist vollständig vor Kampfbeginn beim Syndikat zu hinterlegen.

Nach Abschluss des Routenkrieges erhält die siegreiche Partei sowohl die Route als auch den hinterlegten Gegenwert.

20 % des Gesamtbetrages verbleiben als Verwaltungsanteil beim Syndikat.


§ 1.7 | Sperrfrist

Die unterlegene Fraktion darf dieselbe Route erst nach Ablauf von 14 Tagen erneut einfordern.


§ 1.8 | Verfügbare Routen

Routenkriege können ausschließlich um folgende Routen geführt werden:

  Waffen

Munition

  Speed

  Weed

  Kokain


§ 1.9 | Anspruchsvoraussetzungen

Eine Route darf nur eingefordert werden, wenn die Fraktion aktuell keine andere Route besitzt.

Die Fraktion muss organisatorisch in der Lage sein, die Route ordnungsgemäß zu bewirtschaften.

Wird festgestellt, dass eine Route nicht zweckmäßig betrieben wird, ist das Syndikat berechtigt, diese einer anderen routefreien Fraktion zu übertragen.


§ 1.10 | Fremdnutzung & Sanktionen

Das eigenmächtige Stürmen oder Nutzen einer fremden Route ist untersagt.

Fraktionen, die unerlaubt auf fremden Routen angetroffen werden, unterliegen administrativen Maßnahmen.

Ein Einkauf auf einer Route ist zulässig.
Ebenso ist es gestattet, Zivilisten illegal auf fremden Routen arbeiten zu lassen.


§ 1.11 | Preisgestaltung

Der Ertrag der eigenen Route darf ausschließlich zu marktüblichen Preisen veräußert werden.

Es ist unzulässig, anderen Fraktionen den Erwerb der Ware grundlos zu verweigern.


§ 1.12 | Neugegründete Fraktionen

Neu gegründete Fraktionen dürfen frühestens nach 20 Tagen eine Route einfordern.