Handyortung ohne Zustimmung – möglich?


Es mag ja nützlich sein, immer zu wissen, wo das Kind oder die Mitarbeiter sich im Moment befinden, aber eine Handyortung bringt auch Nachteile mit sich. Denn auf diesem Sektor gibt es viele schwarze Schafe, die solche Dienste zu Überwachungsmöglichkeiten einsetzen.

Grundsätzlich ist die Rechtslage in Deutschland so, dass eine Handyortung ohne Zustimmung des Inhabers nicht erfolgen darf. Technisch gesehen ist es zwar möglich, aber die Anwender einer solchen Handyortung machen sich strafbar.

Nur die Polizei darf eine Handyortung ohne Zustimmung des Betroffenen ausführen. Aus diesem Grund bedarf es der Zustimmung des Handyinhabers, das geortet werden soll. Dieser bekommt auf sein Handy eine SMS. Stimmt dieser der Ortung zu, muss er dies dem Netzbetreiber mitteilen.

Natürlich ist es möglich, mit einem Trick die erforderliche Zustimmung zu erhalten. Man muss nur das Handy des vermeintlichen Opfers entwenden und die Zustimmung absenden. Aber das ist strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Fazit

Eine Handyortung ohne Zustimmung ist technisch gesehen möglich, aber in Deutschland strafbar. Es wird von den Gerichten auch nicht als Kavaliersdelikt behandelt. Wer den Verdacht hat, dass sein Lebenspartner fremd geht, darf diese Möglichkeit der Standortbestimmung nicht einsetzen. Eine Handyortung bedarf immer der Zustimmung, Ausnahmenußnahmen gelten nur für die Polizei.