Fraktions-Regelwerk
Fraktions-Regelwerk
Dieses Regelwerk bietet viele Freiheiten an. Genießt diese vorsichtig. Hintergrund ist, dass RP-
Stränge wieder einen Lauf nehmen, welcher nicht durch das Fraktions-Regelwerk extrem
eingeschränkt wird. Nutzt diese Freiheit mit Bedacht und beendet auch mal Situationen, welche in
eurem Gunsten ist aber der Spielspaß der anderen Fraktion zerstören würde, wenn man es weiter
ausreizen würde. Die Fraktionsverwaltung behält sich das Recht vor, jederzeit einzuschreiten und
Situationen zu beenden, sowie ggf. zu sanktionieren. Das Ausnutzen von Grauzonen mit dem
Wissen, sich einen Vorteil zu verschaffen, ist verboten
§ 1.1 Beim Austritt aus einer Fraktion, gilt eine Fraktionssperre von 32 Stunden. (IC-Zeit)
§ 1.2 Ein Austritt aus einer Fraktion muss einen RP Hintergrund haben und auch im RP vollzogen werden. (Ausnahme hierbei ist Inaktivität)
§ 1.3 Das sogenannte Söldnern ist strengstens Verboten.
§ 1.4 Um einer Bad-Fraktion beitreten zu dürfen muss man mindestens Visumsstufe 5 erreicht haben. (Ausnahme: Neue Familien)
§ 1.5 Konflikte zwischen Bad-Fraktionen sollten in erster Linie durch Roleplay geklärt werden. Sollte es dennoch zu einem Schussgefecht kommen, so muss dieses ausreichend begründet sein. (Kleine Beleidigungen, Kleidung oder Autounfälle sind nicht rechtfertigend)
§ 1.6 Es gilt eine Aufnahmepflicht für alle Fraktionsmitglieder. Fraktionsmitglieder sind verpflichtet, alle relevanten Situationen, Kills und Informationen aufzunehmen, die auf Nachfrage im Support vorgelegt werden müssen.
§ 1.7 Legale Routen sind ausschließlich für Zivilisten zugänglich. Kriminelle Fraktionen dürfen legale Routen nicht betreten.
§ 1.8 Als Mitglied einer Bad-Fraktion ist es verboten, außerhalb dieser Fraktion sogenannte "Zivi-Action" zu betreiben. Als Mitglied einer Badfraktion ist es zu jeder Zeit verboten, die Fraktionsmerkmale abzulegen. Man muss zu jeder Zeit als Mitglied der jeweiligen Fraktion erkennbar sein. Es ist jedoch erlaubt, die Fraktionskleidung abzulegen, wenn man in einem Zweitjob tätig ist, wie zum Beispiel in einem Restaurant, Nachtclub o.ä.
§ 1.9 Jegliche Räube dürfen niemals der Grund für eine Razzia sein. Allerdings kann ein besonders aggressives Vorgehen, wie etwa das wiederholte Nehmen von Polizeibeamten als Geiseln oder Raubüberfälle mit der klaren Absicht zu schießen, dennoch eine Razzia nach sich ziehen.
§ 2.1 Das Ziel der Fraktionsverwaltung ist es, das Konflikte primär untereinander geklärt werden und die Fraktionsverwaltung nur im Ernstfall oder bei regelwidrigem Verhalten hinzugezogen wird.
§ 2.2 Beschwerden von Fraktionen gegen Fraktionen MÜSSEN von einem Leader eingereicht werden. Hiervon sind extreme Regelverstöße, wie z.B. Cheating, Massen RDM etc. ausgenommen. Die Beschwerde darf erst eingereicht werden wenn die laufende RP-Situation beendet wurde.
§ 3.1 Jede Fraktion benötigt einen Discord-Server, auf dem sich die Fraktionsverwaltung befinden muss. Die Eigentumsrechte des Discords müssen nachdem die Fraktion offiziell ist, einem Mitglied aus der Fraktionsverwaltung überschrieben werden. Sollte ein Spieler jegliche Anmerkungen zu Discord-RP im Roleplay tätigen wie z.B. "ich weck die auf", "ja der kommt gleich" etc. werden diese Personen hart sanktioniert. Meta-Discords führen zur direkten Auflösung einer Fraktion.
§ 3.2 "Problempersonen" oder Personen die sich nicht an das Fraktionskonzept halten werden durch die Fraktionsverwaltung aus der entsprechenden Fraktion entfernt und mit 4 Wochen Fraktionssperre bestraft.
§ 3.3 Bei Fraktionsangelegenheiten dürfen nur Vanilla Cars in der dementsprechenden Fraktionsfarbe benutzt werden. Gepanzerte Fahrzeuge sind strengstens verboten.
§ 3.4 Bad-Fraktionen, welche als "Anwesen" eine Straße oder ähnliches haben, haben ein Anrecht auf die anliegenden Häuser unmittelbar am Anwesen.
§ 3.5 Bad-Fraktionen haben eine Mitgliederbegrenzung von 20 Personen. Es können 5 weitere Plätze bei der Familie La Morte erworben werden.
§ 3.6 Bad-Fraktionen können Mitgliedern ein "Bloodout" geben. Ein Ehemaliges Mitglied, welches ein Bloodout bekommt, ist verpflichtet alle internen Informationen über die Fraktion dauerhaft zu vergessen. Nach vergeben eines Bloodouts ist es der Person untersagt, in den nächsten 3 Monaten wieder in die Fraktion einzutreten.
Darüber hinaus ist es weder der Person, noch Dritten gestattet, dem ehemaligen Mitglied in irgendeiner Form interne Informationen über die Fraktion zu erzählen, weiterzugeben oder zugänglich zu machen, die dazu führen könnten, dass das frühere Wissen über die Fraktion zurückerlangt wird.
§ 3.7 Ein Bloodout ist nur dann gültig, wenn ein Rang 11 oder 12 diesen vollstreckt.
§ 3.8 Jegliche aggressive Handlung von Bad-Fraktionen dürfen frühestens 30 Minuten nach und spätestens 30 Minuten vor einem Serverrestart stattfinden.
§ 3.9 Es darf nur ein Helikopter pro Fraktion während Angriffen verwendet werden. Erlaubt sind lediglich das Spotten und der beschuss eines anderen Helikopters. Alles andere ist strengstens verboten.
§ 3.10 Ein Bündnis zwischen 2 Fraktionen ist zuvor bei der Fraktionsverwaltung anzumelden. Dabei ist es untersagt ein Bündnis zwischen einer Gang und einer Mafia zu beantragen. Es muss ein legitimer RP-Hintergrund bestehen, damit die Anfrage genehmigt wird.
Sollte das Bündnis genehmigt werden, müssen beide Parteien, sobald sie zusammen agieren, erkennbar sein!
§ 3.11 Alle illegalen Gegenstände müssen im Fraktionslager bzw. in der Waffenkammer gelagert werden. Es ist zudem strengstens untersagt, im Voraus erhaltene Informationen über eine bevorstehende Razzia oder ähnliche Maßnahmen dazu zu nutzen, illegale Gegenstände in Kofferräume oder an andere Orte zu verlagern.
Als Privatbestand sind nur illegale Gegenstände erlaubt, die bereits vor dem Beitritt in eine Fraktion im eigenen Besitz waren. Jegliches Ausnutzen von Grauzonen wird sanktioniert.
§ 3.12 Normale Member einer Fraktion (bis Rang 10) dürfen unter keinen Umständen Fraktionseigentum (Items/Waffen/Geld) ihrer Fraktion entwenden.
§ 3.13 Fraktionen dürfen nicht aus dem Beweggrund des "Schepperns" gegen andere Fraktionen schießen. Wenn eine Fraktion als zu "gambogeil" gilt, wird diese Fraktion zu einem Gespräch gebeten. Sollte dieses Gespräch im Sand verlaufen, wird die Fraktion aufgelöst.
§ 3.14 Drittpartei
Es ist verboten, sich in ein aktives Kampfgefecht zwischen zwei Fraktionen einzumischen. Die Regel entfällt, wenn eine staatliche Fraktion, wie z.B. das LSPD, in einem Konflikt zwischen zwei Parteien agiert und diese zurückschießen.
Es ist ebenfalls untersagt, mit einer anderen Partei zusammenzuarbeiten, wenn man nicht die gleiche Kleidung (mind. 2 Merkmale) trägt und somit keine eindeutige Zugehörigkeit erkennbar ist. Zwei oder mehr Merkmale, wie Kleidung oder andere erkennbare Zeichen, sind erforderlich, um zu zeigen, dass man als ein Bündnis handelt. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Davis-Pakt.
§ 3.15 Routenbesitzer dürfen nur auf ihrer eigenen Route sammeln, verarbeiten oder herstellen. Das Ausnutzen oder Missachten dieser Regel wird streng sanktioniert.
§ 3.16 Fraktionsfahrzeuge dürfen nicht mit Tuning Chips gerüstet sein
§ 3.17 Als Fraktionsmitglied ist man dazu verpflichtet sich seiner Fraktion sprachtechnisch und verhaltenstechnisch anzupassen.
§ 3.18 Jede Fraktion darf maximal eine Route besitzen.
§ 3.19 Falls eine Fraktion bereits eine Route besitzt, darf sich diese Familie nicht auf einer anderen Route einkaufen.
§ 3.20 Bei Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Fraktionen und Badfraktionen darf der Helikopter ausschließlich zur Aufklärung (Spotten) genutzt werden und nur auf feindliche Helikopter feuern.
§ 4.1 Folgende Sonderregeln sind zu beachten:
Der S.W.A.T.-Sniper darf pro Tag nur einmal zum Einsatz gebracht werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Bei einem genehmigten Einsatz stehen dem Scharfschützen maximal 5 Schüsse zur Verfügung
Der Einsatz des Snipers muss vorab durch einen hochrangigen Offizier oder durch die Einsatzleitung freigegeben werden.
Der Sniper darf nur in besonders gefährlichen Situationen, verwendet werden (z.B. Geiselnahmen, gefährlich bewaffneten Verdächtigen in schwer zugänglichen Positionen)
Jeder Sniper-Einsatz muss im Nachgang detailliert dokumentiert werden, einschließlich der Gründe für den Einsatz und der verwendeten Munition.
Der Missbrauch der Sniper-Berechtigung kann zu Disziplinarmaßnahmen führen, einschließlich der permanenten Deaktivierung als Sniper.
Das Schwarfschützengewehr darf erst in Risiko Situationen aus der Waffenkammer entnommen werden
Pro Einsatz dürfen maximal 2 Helikopter in Verwendung sein (MD ausgenommen)
Das "PD-Schild" darf nur bei Razzien eingesetzt werden. Es darf maximal eine Person mit dem Schild agieren.
Um ein Auto oder eine Person zu durchsuchen wird ein triftiger Grund benötigt
Das fahren von Privatfahrzeugen ist nur den Sondereinheiten gestattet und sollten zur verdeckten Ermittlung dienen.
Die Höchststrafe für Häftlinge darf maximal 90 Hafteinheiten betragen
Das schießen aus gepanzerten Fahrzeugen ist strengstens verboten.
§ 4.2 Staatsfraktionen ist es nicht erlaubt aggressiv gegeneinander zu agieren. Sollte es zu Differenzen zwischen zwei oder mehreren Staatsfraktionen kommen, müssen die anwesenden Ranghöchsten Mitglieder der beteiligten Fraktionen ein klärendes Gespräch über die entstandenen Differenzen führen. Sollte das Gespräch zu keinem schlichtenden Ergebnis führen, kann die Fraktionsverwaltung hinzugezogen werden.
§ 4.3 Das unverhältnismäßige bzw. willkürliche verteilen von Strafakten von Staatsbeamten mit der Absicht eine Person damit massiv zu schädigen ist nicht erlaubt und wird in erschwerten und/oder mehrfach vorkommenden Fällen sanktioniert.
§ 4.4 Korruption innerhalb staatlicher Fraktionen ist nur mit vorheriger Genehmigung erlaubt. Dafür muss ein Highteam-Ticket eröffnet und nachvollziehbar dargelegt werden, in welcher Form die Korruption stattfinden soll und welchen Mehrwert sie für das RP bietet. Erst nach offizieller Zustimmung darf sie ins RP integriert werden.
§ 4.5 Sollte eine Person während einer Verfolgungsjagd auf ein Anwesen flüchten, dürfen Beamte für maximal 15 Minuten das Anwesen stürmen. Scheint die Situation aussichtslos, müssen sich die Beamten entfernen oder einen Razzia Antrag stellen.
§ 4.6 Auf jeder illegalen Route darf einmal pro Restart eine Razzia durchgeführt werden. Staatsbeamte dürfen keine Zufahrten zu bekannten Routen "abcampen", um diese Regelung zu umgehen.
§ 4.7 Eine Razzia für das Anwesen einer Badfraktion ist nur bei ausreichender Beweislage gestattet. Der Frakverwaltung obliegt die Entscheidung ob die Beweislage ausreicht.
§ 4.8 Sollte eine Bad-Fraktion nach einer Razzia wenig Reue zeigen und weiterhin gegen den Staat oder an öffentlichen Orten agieren wird ein Terrorstatus auserufen. Ein Terrorstatus gilt solange, bis dieser wieder aufgelöst wird.
Folgende Regeln treffen bei einem Terrorstatus ein:
Mitglieder einer Terrororganisation können jederzeit ohne Grund kontrolliert werden.
Für Mitglieder einer Terrororganisation steht zu jedem Zeitpunkt ein Haftbefehl aus. Nach erfolgreicher Inhaftierung wird beim Freikommen ein Zeitfenster von 10 Minuten festgelegt, um dem Terroristen die Möglichkeit zu geben, zu entkommen.
Bei Überfällen, Räuben und andreweitigen Geiselnahmen wird mit Terrororganisationen nicht verhandelt.
Ein Terrorstatus wird nach spätestens 7 Tagen durch die Fraktionsverwaltung geprüft.
§ 4.9 Für die Stürmung einer staatlichen Fraktion (z.B. PD) muss eine Genehmigung der Fraktionsverwaltung vorliegen. Die Erläuterung eines triftigen Roleplay-Hintergrunds muss vorhanden sein.
§ 5.1 Die Regierung bildet die höchste Institution der Staatsfraktionen und ist für diese verantwortlich.
§ 5.2 Die Regierung repräsentiert mit dem "Präsidenten" den höchsten RP Rang auf dem Server. Die Regierung stellt die judikative Macht des Staates dar.
§ 5.3 Der Leader, sowie Co-Leader der Fraktion haben in allen Bereichen besondere Befugnisse, denen es erlaubt, Entscheidungen beizuwohnen und eigene Vorschläge/Maßnahmen zu bringen und auch umzusetzen. Ausgenommen von dieser Regelung ist das entlassen von Personen, welche nicht fest in der Regierung angestellt sind.
§ 5.4 Die Regierung bildet die legislative Kraft von Los Santos. Es ist zuständig für das verabschieden/ändern und/oder entfernen von Gesetzen.
§ 6.1 Die Fraktionsverwaltung behält sich das Recht vor, Kriege aufzulösen. Überlegt euch erstmal selbst, ist das wirklich ein Kriegsgrund? Ebenso, werden Kriege abgelehnt, welche auf Situationen basieren in denen ein Verhalten erkennbar ist, was unbedingt auf einen Krieg hinauslaufen soll. (Baiting)
§ 6.2 Nur Bad-Fraktionen dürfen Kriege führen!
§ 6.3 Ein Krieg darf nur durch den Leader einer Bad-Fraktion erklärt werden.
§ 6.4 Der Kriegsvertrag muss mündlich von Leader zu Leader ausgesprochen werden. (Nicht telefonisch)
§ 6.5 Eine Kriegserklärung darf nicht willkürlich ausgesprochen werden und muss nachweislich und realistisch mit ausreichen Vorfällen aus dem Roleplay-Geschehen begründet werden.
§ 6.6 Beim Auszahlen eines Kriegsvertrags erhält die auszahlende Partei einen Aufbauschutz von 7 Tagen. Dieser entfällt wenn die Partei aggressiv gegenüber einer anderen beliebigen Fraktion handelt.
§ 6.7 Ein Base-Raid ist nur 1x pro Tag erlaubt. Es muss hierfür immer ein triftiger Grund vorliegen. Beide Parteien müssen vor einem Base-Raid miteinander geredet haben und versucht haben eine Lösung zu finden. Sollte keine Lösung gefunden werden, ist es beiden Fraktionen erlaubt die jeweils andere Fraktion zu stürmen.
Kämpfe werden nur noch außerhalb des Interieurs ausgetragen. Bei einem Kampf auf einer Base ist es untersagt, sich im Interieur zu vercampen. Sollte sich ein Spieler zu diesem Zeitpunkt innerhalb des Interieurs aufhalten, ist er verpflichtet, dieses unter allen Umständen zu verlassen.
§ 6.8 Forderungen sollten so human und realistisch wie möglich gehalten werden, und dienen dazu, Kämpfen aus dem Weg zu gehen. Sie sollten verhältnismäßig sein und nicht als Bereicherung dienen.
§ 6.9 Die Anfangsforderung darf während dem Konflikt nicht erhöht werden.
§ 6.10 Forderungen dürfen keine nicht herstellbaren Güter enthalten (z.B. Sniper etc.)
§ 6.11 Eine Forderung ist nur gültig, wenn sie von Leader zu Leader gestellt wurde.
Bei einer Forderung einigt man sich auf einen Termin, an dem die Fraktion entscheidet, ob sie auszahlen oder zurückstürmen möchte. Die Antwort muss vor Ablauf der Deadline erfolgen. Bis dahin dürfen beide Parteien nicht gegeneinander schießen.
Nach einem Fight gilt 1 Stunde Ruhezeit zwischen den beiden Parteien.
Beim stellen einer Forderung dürfen die Leader nicht umgeschossen werden.
§ 6.13 Nach stellen einer Forderung dürfen keine Personen mehr in die Fraktion eingeladen werden. Dies gilt für jede Art von "Konflikt".
§ 6.14 Konflikte zwischen Bad-Fraktionen müssen ausreichend begründet sein. Kleine Beleidigungen oder Autounfälle sind nicht ausreichend um einen Konflikt auszulösen. Es sollte stets versucht werden den Konflikt mit Worten zu klären bevor man zur Waffe greift.
§ 6.15 Das Nutzen von Anwesen befreundeter Fraktionen, um sich eine strategische Position gegenüber einer verfeindeten Fraktion zu verschaffen, wird als Drittpartei betrachtet. Zudem ist es verboten sich unter dem Vorwand, einer "Grillparty" o.ä. zu veranstalten, im Anwesen einer befreundeten Fraktion zu verstecken, um Konflikte zu umgehen.
§ 6.16 Sollte es bei einem Kampf, sei es auf einer Route oder außerhalb, zu groben Regelverstößen oder Fehler durch eine Fraktion kommen, wird die Gegenpartei automatisch zum Gewinner erklärt. Die Verlierer-Partei ist verpflichtet, alle Forderungen der Gewinnerpartei zu erfüllen und darf für einen Zeitraum von zwei Wochen nicht als Aggressor gegenüber der Gewinnerpartei auftreten.
§ 6.17 Sollten beide Parteien grobe Fehler machen, werden beide Parteien zum Verlierer erklärt und zusätzlich werden 30% des Fraktionslagers gecleared bzw. gelöscht. Außerdem dürfen beide Parteien 2 Wochen lang nicht gegeneinander agieren.
Ausreden wie:
"Die sind neu bei uns"
"Das sind doch nur 1-2 Leute"
"Woher soll ich wissen, dass er Modder ist?"
werden nicht akzeptiert. Jeder Fraktionsleader ist für eine eigenen Mitglieder verantwortlich.
Genesis Roleplay hat keine offizielle Verbindung zu Rockstar Games, Take-Two Interactive Software oder Cfx Multiplayer. Hosted by Avoro.