Fritz-von-Einem-Joosten-Fonds

Das Logo des Fonds bestehend aus vier Händen in unterschiedlichen Farben die in die Mitte gestreckt werden

Fritz-von-Einem-Joosten-Fonds

Laut Vereinssatzung ist das Kernziel der GDANSA die Organisation und Durchführung des Schüleraustauschprogramms zur Förderung der Völkerverständigung.
Um unserem Auftrag bestmöglich nachkommen zu können, suchen wir in einem aufwändigen Auswahlprozess aus einer Vielzahl an Bewerber*innen die in unseren Augen geeignetsten Kandidat*innen aus. Hierbei achten wir unter anderem auf Weltoffenheit, Wissbegierde, Leistungs- und Diskussionsbereitschaft, sowie Charakterstärke.
Diskriminierung jeglicher Form, insbesondere aufgrund von Religionszugehörigkeit, Ethnie oder sozialer Herkunft lehnen wir ab.
Unsere Möglichkeiten als Schüleraustauschsorganisation sozialer Ungerechtigkeit entgegenzutreten, sind begrenzt und für viele Menschen kommt aufgrund ihrer allgemeinen Lebensumstände ein Schüleraustausch leider nicht infrage. Trotzdem wollen wir von unserer Seite aus möglichst günstige Bedingungen dafür schaffen, dass sich mehr junge Menschen in Deutschland in der Lage sehen, sich für unser Programm zu bewerben.

An wen richtet sich der Fonds?

Die Kosten für den Flug nach Down Under bilden mit den größten Teil aller mit dem Programm verbundenen Ausgaben und schwanken von Jahr zu Jahr. In den vergangenen Jahrgängen hat sich der Preis dabei meistens zwischen 1.400€ und 1.700€ pro Person bewegt. Der Fritz-von-Einem-Joosten-Fonds richtet sich explizit an Stipendiat*innen, deren Familien sich diese Summe nicht oder nur in Teilen leisten können.

Wie kann die Förderung aussehen?

Die Förderung durch den FvEJ-Fonds bezieht sich immer und ausschließlich auf den im Frühjahr des Austauschjahres zu zahlenden Flugpreis. Mithilfe des Fonds kann die GDANSA Stipendiat*innen auf zwei unterschiedlichen Wegen sowie einer Kombination aus beiden fördern.

Zum einen besteht die Möglichkeit zur direkten Förderung. Hier garantiert die GDANSA der Stipendiatin oder dem Stipendiaten und ihren/seinen Eltern, einen gewissen Teil der Flugkosten aus dem FvEJ-Fonds zu decken, der nicht zurückgezahlt werden muss und nennt der Familie bereits im Herbst vor Antritt des Stipendiums eine maximal zu leistende Beitragssumme. So kann die Familie sicher planen und das Risiko für schwankende Flugpreise liegt bei der GDANSA.

Zum anderen besteht die Möglichkeit zur indirekten Förderung. In diesem Fall werden bis zu 500€ des durch die Familie zu zahlenden Flugpreises aus dem FvEJ-Fonds vorgestreckt und von der Familie in fünf monatlichen Raten zurückgezahlt. Uns ist bewusst, dass eine Einmalzahlung in Höhe von 1.400-1.700€ eine große Belastung für den Familienhaushalt darstellen kann. Die indirekte Förderung hat zum Ziel, die „Wucht“ des Betrages ein wenig abzufedern.


Musterbeispiel zur Veranschaulichung der unterschiedlichen Förderungsformen

(Bitte beachte, dass die im Beispiel kombinierten Formen auch einzeln gewährt werden können)

Familie Mustermann hat nach dem Erhalten des Zusageschreibens der GDANSA für ihren Sohn Max einen Antrag auf Förderung durch den Fritz-von-Einem-Joosten-Fonds gestellt.
Nach eingehender Beratung durch das interne Prüfungsgremium kann die GDANSA Max und seiner Familie den folgenden Förderumfang anbieten:

Die GDANSA garantiert, dass sich die Familie im Frühjahr des kommenden Jahres mit maximal 1.200€
an dem Preis für den Flug von Max beteiligen werden muss

Die GDANSA spricht der Familie zudem eine direkte Förderung in Höhe von 400€ aus dem FvEJ-Fonds
zu

Dazu erhält die Familie noch eine indirekte Förderung in Höhe von 500€

Da die Flugpreise regelmäßig schwanken, kann die GDANSA die finalen Kosten in der Regel erst wenige Monate vor Abflug kommunizieren. Für unser Beispiel gehen wir nun also einmal drei Szenarien durch:

Szenario 1 - Der Flugpreis liegt bei 1.400€
In diesem Fall müsste Familie Mustermann 500€ direkt zahlen und weitere 500€ in 5 Monatsraten á 100€. Insgesamt zahlen sie also 1.000€ und bleiben damit unter der für sie vereinbarten Obergrenze. Die verbleibenden 400€ werden dauerhaft durch den Fonds gedeckt.

Szenario 2 - Der Flugpreis liegt bei 1.600€
Hier müsste Familie Mustermann 700€ direkt zahlen und weitere 500€ in 5 Monatsraten á 100€. Insgesamt müssen sie also die vereinbarte Obergrenze von 1.200€ bezahlen. Die verbleibenden 400€ werden dauerhaft durch den Fonds gedeckt.

Szenario 3 - Der Flugpreis liegt bei 1.700€
Auch in diesem Szenario müsste Familie Mustermann 700€ direkt zahlen und weitere 500€ in 5 Monatsraten á 100€. Obwohl der Gesamtpreis höher ausfällt bleibt es für sie bei der vereinbarten Obergrenze von 1.200€. 500€ (und damit 100€ mehr, als ursprünglich geplant) werden dauerhaft durch den Fonds gedeckt.


Auf welcher Grundlage wird über die Förderung entschieden?

Der Fonds wird durch die GDANSA geführt und verwaltet. Wir behalten uns vor, im Einzelfall unter Berücksichtigung aller uns zur Verfügung stehenden Faktoren eine individuelle Entscheidung über die Förderungswürdigkeit, sowie die Förderungshöhe zu treffen. Grob orientieren wir uns zunächst am Nettohaushaltseinkommen der Familie, wobei wir dieses im Kontext des deutschen Medianeinkommens betrachten. Dabei sind wir uns bewusst, dass die reinen Zahlen nur einen ersten Anhaltspunkt für den tatsächlichen Förderungsbedarf darstellen können, weshalb wir darüber hinaus an einer (optionalen) kurzen Beschreibung der aktuellen Situation der Familie interessiert sind. So hoffen wir, eine möglichst angemessene und faire Bewertung des Förderbedarfs vornehmen zu können.

Konkret umfasst ein vollständiger Antrag zur Förderung durch den Fritz-von-Einem-Joosten-Fonds:

Angaben zum Netto-Haushaltseinkommen, bzw. dem Nettoeinkommen der Erziehungsberechtigten

Angaben zum Familienmodell (Eltern verheiratet bzw. zusammenlebend?; getrennt lebend?; alleinerziehend?; „Patchwork“-Familie?)

Angaben zu allen weiteren Kindern aller Erziehungsberechtigten (Name, Alter, Verwandtschaftsgrad untereinander)

(Optionale) Beschreibung der aktuellen finanziellen Situation der Familie und Erläuterung eventueller Engpässe

WICHTIG: Der Fonds verfügt über begrenzte finanzielle Mittel und ist auf eine nachhaltige Nutzung ausgelegt. Daher ist aus der finanziellen Situation einer antragstellenden Familie kein grundsätzliches Recht auf eine (adäquate) Förderung abzuleiten.

Ablauf von Antragstellung bis eventueller Antragsbewilligung

In der Regel verschickt die GDANSA bis spätestens Anfang Oktober die Zu- und Absagen zur Aufnahme in unser Austauschprogramm. Nach Erhalten einer Zusage hat der*die Stipendiat*in zehn Tage Zeit die Teilnahme am Programm zu bestätigen.

Wir möchten, dass sich alle unsere Bewerber*innen sicher sein können, dass ihr Antrag auf Förderung keinen Einfluss auf ihre Bewerbung hat. Gleichzeitig haben wir aber den Anspruch an uns selbst, allen unseren Gastfamilien vor ihrer finalen Zusage zum Austauschprogramm so viel Planungssicherheit wie möglich geben zu können.

Aus diesem Grund werden die möglichen Anträge an den Fritz-von-Einem-Joosten-Fonds innerhalb eben jener zehn Tage zwischen der Zusage unsererseits und dem Eintritt ins Programm durch den*die Stipendiat*in abgewickelt.

Bis spätestens sechs Tage nach Versand der postalischen Zusage muss der vollständige Antrag per E-Mail bei der GDANSA eingegangen sein. Genaue Details zu Datum, E-Mail Adresse, etc. finden sich in dem Zusageschreiben.

Bis spätestens zum neunten Tag erhalten alle antragstellenden Familien eine Rückmeldung, ob und in welcher Höhe eine Förderung durch den Fonds gewährt werden kann. So bleibt den Familien eine Nacht, um über die Entscheidung zu schlafen, bevor sie uns am nächsten Tag Rückmeldung geben, ob die erfolgreichen Bewerber*innen an unserem Programm zu den von uns skizzierten finanziellen Rahmenbedingungen teilnehmen können und möchten.