Voraussetzungen:
Visumstufe 15: Voraussetzung für den Eintritt ins FIB.
2 Wochen Straffreiheit: Um die Integrität und Vertrauenswürdigkeit der Bewerber sicherzustellen.
Keine Tattoos auf Hände und im Gesicht
Überstellungsantrag oder im Idealfall Empfehlung durch Leitung
Der Ausbildungsprozess setzt sich aus den folgenden Phasen zusammen:
EST 1: Test für Beamte mit Überstellungsantrag, ob sie dem Wissensstand und Forderungen des FIBs gewappnet sind. Nach Bestanden wird man:
Agent in Education: In dieser Phase absolviert man drei wichtige Module, um die volle Qualifikation als FIB-Agent zu erlangen:
Modul 1: Funkmodul für das Allgemeine Funken und das Funken mit anderen Organisationen im Department
Modul 2: Erweiterte Rechtskunde, speziell auf den FIB Dienst angepasst
Modul 3: Knigge Modul, richtiger Umgang mit TVs und Zivilisten, Verhalten in Extremsituationen.
Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Module wird der Agent voll in den Dienst integriert und wird zum "Junior Special Agent".
EST 2: Test für ehemalige FIB Agents und Beamte mit Empfehlung, ob sie genug Grundwissen für den Staatlichen Dienst im FIB besitzen.
Nach Bestanden hat man direkt Module 1-2 von der oberen Phase absolviert und wird zum:
Junior Special Agent: In dieser Phase lernt man nicht nur die Grundlagen eines staatlichen Beamten, sondern auch die speziellen Aufgabengebiete und Fähigkeiten des FIB.
Ab dem Junior Special Agent darf man sich auch für 1-2 spezielle Einheiten bzw. Abteilungen bewerben um noch spezifischere Aufgabengebiete zu erlernen und auszuüben.