Ausbildung
Ausbildung bei der Feuerwehr
Die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehrtruppe ist ein sehr wichtige Teil der ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Feuerwehr. Die Aufgaben bei der Alarmierung sind vielfältig und der Einsatz zu Bränden nimmt nur einen Teil der Feuerwehrarbeit ein.
Einsätze bei Unfällen, räumen der Fahrbahn von umgestürzten Bäumen und unwetterbedingte Einsätze nehmen einen nicht unerheblichen Aufwand ein. Dementsprechend vielfältig ist auch die Ausbildung.
Grundsätzlich kann man zwei Arten der Ausbildung unterteilen: die regelmäßige Aus- und Fortbildung, am Standort Raben Steinfeld, bei den zweiwöchigen Diensten und die Lehrgangsausbildung, mit und ohne Ablegung einer Prüfung des gelernten.
Die Ausbildung der Feuerwehr ist in der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 geregelt.
Übung und Ausbildung: Verkehrsunfall Einsatzplan
Einsatzwerkzeuge
Einsatzort / Unfallort
StabFast Übung
Die FwDV 2 unterscheidet drei Ausbildungsbereiche:
1) Truppausbildung
2) Technische Ausbildung
3) Führungsausbildung
2) Technische Ausbildung
3) Führungsausbildung
1) Truppausbildung
Die Truppausbildung stellt die Grundausbildung der Feuerwehren dar und besteht aus folgenden Elementen:
Truppmannausbildung mit folgender Unterteilung
Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Truppmannausbildung Teil 2
Lehrgang Truppführer
Die FwDV 2 beschreibt die einzelnen Ausbildungsabschnitte folgendermaßen:
Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Dauer der Truppmannausbildung Teil 1: mindestens 70 Stunden.
Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
Dauer der Truppmannausbildung Teil 2: mindestens 80 Stunden in zwei Jahren.
Ziel der Truppführerausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.
Ergänzend zu den genannten Lehrgängen sollen bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang „Sprechfunker“ (mindestens 16 Stunden) und der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ (mindestens 25 Stunden) absolviert werden.
Somit ist die Truppausbildung relativ umfangreich. Für alle Lehrgänge, inklusive Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Truppführer, sieht die FwDV 2 mindestens 226 Ausbildungsstunden vorzusehen.
Atemschutzgeräte Ausbildung:
Das Anlegen der Ausrüstung
Sichtblende, um völlige Orientierungslosigkeit im dichten Rauch zu simulieren
Bergen mit Sichtblende
Atemschutzgeräte Übung:
Einweisung und Sicherheitsbelehrung
Bereit für den Löschangriff
Personen- und Brandherdsuche bei mittlerer Rauchentwicklung
Den Brandherd gefunden
2) Technische Ausbildung
Für alle Lehrgänge im technischen Bereich ist mindestens die erfolgreiche Absolvierung der Grundausbildung Voraussetzung.
Folgende Lehrgänge sind diesem Bereich zugeordnet:
Atemschutzgeräteträger
Sprechfunker
Maschinisten
Technische Hilfeleistung
ABC-Einsatz
ABC-Erkundung
ABC-Dekontamination P/G
Gerätewarte
Atemschutzgerätewarte
Kettensägen Ausbildung.
Sicherheitsbelehrung und Einweisung
Erst eigene Versuche
Größere Bäume zerlegen
3) Führungsausbildung
Im Bereich der Führungsausbildung sind folgende Lehrgänge definiert:
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Einführung in die Stabsarbeit
Führen im ABC-Einsatz
Leiter einer Feuerwehr
Ausbilder in der Feuerwehr
Alle Lehrgänge der Führungsausbildung finden an Landesfeuerwehrschulen statt.
Die erste Stufe der Führungsausbildung, der Gruppenführer-Lehrgang, läuft gemäß der FwDV 2 über mindestens 70 Stunden (= 2 Wochen). Der Zugführerlehrgang hat ebenfalls eine Mindestdauer von 70 Stunden.
Die Lehrgänge Verbandsführer und Einführung in die Stabsarbeit haben eine Mindestlehrgangsdauer von 35 Stunden (= 1 Woche).
Quelle: Feuerwehrdienstvorschrift 2, Stand 01.2012
Weiterführende Informationen zur Aus- und Vortbildung in MV findest du hier:
https://www.brand-kats-mv.de/Aus-und-Fortbildung/LSBK/Downloads/Feuerwehrdienstvorschriften/Feuerwehrdienstvorschriften/