Ausbildung

Ausbildung bei der Feuerwehr

Die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehrtruppe ist ein sehr wichtige Teil der ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Feuerwehr. Die Aufgaben bei der Alarmierung sind vielfältig und der Einsatz zu Bränden nimmt nur einen Teil der Feuerwehrarbeit ein.

Einsätze bei Unfällen, räumen der Fahrbahn von umgestürzten Bäumen und unwetterbedingte Einsätze nehmen einen nicht unerheblichen Aufwand ein. Dementsprechend vielfältig ist auch die Ausbildung.

Grundsätzlich kann man zwei Arten der Ausbildung unterteilen: die regelmäßige Aus- und Fortbildung, am Standort Raben Steinfeld, bei den zweiwöchigen Diensten und die Lehrgangsausbildung, mit und ohne Ablegung einer Prüfung des gelernten.

Die Ausbildung der Feuerwehr ist in der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 geregelt.

Übung und Ausbildung: Verkehrsunfall Einsatzplan

Einsatzwerkzeuge

Einsatzort / Unfallort

StabFast Übung

Die FwDV 2 unterscheidet drei Ausbildungsbereiche:

1) Truppausbildung

2) Technische Ausbildung

3) Führungsausbildung

1) Truppausbildung

Die Truppausbildung stellt die Grundausbildung der Feuerwehren dar und besteht aus folgenden Elementen:

  • Truppmannausbildung mit folgender Unterteilung

  • Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)

  • Truppmannausbildung Teil 2

  • Lehrgang Truppführer

Die FwDV 2 beschreibt die einzelnen Ausbildungsabschnitte folgendermaßen:

Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.

  • Dauer der Truppmannausbildung Teil 1: mindestens 70 Stunden.

Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.

  • Dauer der Truppmannausbildung Teil 2: mindestens 80 Stunden in zwei Jahren.

Ziel der Truppführerausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.

  • Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

Ergänzend zu den genannten Lehrgängen sollen bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang „Sprechfunker“ (mindestens 16 Stunden) und der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ (mindestens 25 Stunden) absolviert werden.

Somit ist die Truppausbildung relativ umfangreich. Für alle Lehrgänge, inklusive Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Truppführer, sieht die FwDV 2 mindestens 226 Ausbildungsstunden vorzusehen.

Atemschutzgeräte Ausbildung:
Das Anlegen der Ausrüstung

Sichtblende, um völlige Orientierungslosigkeit im dichten Rauch zu simulieren

Bergen mit Sichtblende

Atemschutzgeräte Übung:
Einweisung und Sicherheitsbelehrung

Bereit für den Löschangriff

Personen- und Brandherdsuche bei mittlerer Rauchentwicklung

Den Brandherd gefunden

2) Technische Ausbildung

Für alle Lehrgänge im technischen Bereich ist mindestens die erfolgreiche Absolvierung der Grundausbildung Voraussetzung.

Folgende Lehrgänge sind diesem Bereich zugeordnet:

  • Atemschutzgeräteträger

  • Sprechfunker

  • Maschinisten

  • Technische Hilfeleistung

  • ABC-Einsatz

  • ABC-Erkundung

  • ABC-Dekontamination P/G

  • Gerätewarte

  • Atemschutzgerätewarte

Kettensägen Ausbildung.
Sicherheitsbelehrung und Einweisung

Erst eigene Versuche

Größere Bäume zerlegen

3) Führungsausbildung

Im Bereich der Führungsausbildung sind folgende Lehrgänge definiert:

  • Gruppenführer

  • Zugführer

  • Verbandsführer

  • Einführung in die Stabsarbeit

  • Führen im ABC-Einsatz

  • Leiter einer Feuerwehr

  • Ausbilder in der Feuerwehr


Alle Lehrgänge der Führungsausbildung finden an Landesfeuerwehrschulen statt.

Die erste Stufe der Führungsausbildung, der Gruppenführer-Lehrgang, läuft gemäß der FwDV 2 über mindestens 70 Stunden (= 2 Wochen). Der Zugführerlehrgang hat ebenfalls eine Mindestdauer von 70 Stunden.

Die Lehrgänge Verbandsführer und Einführung in die Stabsarbeit haben eine Mindestlehrgangsdauer von 35 Stunden (= 1 Woche).

Quelle: Feuerwehrdienstvorschrift 2, Stand 01.2012

Weiterführende Informationen zur Aus- und Vortbildung in MV findest du hier:
https://www.brand-kats-mv.de/Aus-und-Fortbildung/LSBK/Downloads/Feuerwehrdienstvorschriften/Feuerwehrdienstvorschriften/