Rettungsgasse

Was ist eine Rettungsgasse?

Bei einem Unfall sind alle Verkehrsteilnehmer nach § 38 Abs. 1 StVO gesetzlich dazu verpflichtet, die Fahrbahn frei zu machen. Es muss eine sogenannte Rettungsgasse, eine freie Spur für die anfahrenden und abfahrenden Rettungskräfte, gebildet werden. Das kann für Verletzte lebensrettend sein. Denn nur so kommen die Helfer und Rettungskräfte schnell zum Unfall-/ Einsatzort.

Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?

Schon bei zähfließendem Verkehr beziehungsweise Schrittverkehr (circa 7 bis 10 km/h) ist eine Rettungsgasse zu bilden. Denn meistens kann man nicht sehen, ob einige Kilometer weiter ein Unfall passiert ist. Bildet sich ein Stau, ist also immer die Rettungsgasse zu bilden.

Das bedeutet: Noch bevor die Sondersignale (Sirenen/ Blaulicht) von Polizei, Notarzt oder Feuerwehr zu hören und zu sehen sind, muss die Rettungsgasse gebildet werden!

Wie bilde ich die Rettungsgasse?

Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht eingeschaltet werden, um andere vor dieser Gefahr zu warnen.

ADAC_Broschuere_Rettungsgasse.pdf

Quelle: adac.de und Youtube