§ 1 Begriffsbestimmung
Abs. 1
Eine Waffe ist ein funktionstüchtiger und konkret einsetzbarer Gegenstand, der bestimmungsgemäß dazu dient, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Abs. 2
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung oder zur Signalgebung bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Abs. 3
Befindet sich eine Waffe in unmittelbarer Nähe (Handschuhfach, Kofferraum, Rucksack etc.), so wird diese geführt.
§ 2 Legale Waffen
Abs. 1
Folgende Waffen sind mit Waffenschein legal:
Pistole
Nahkampfwaffen
Abs 2.
Folgende Waffen sind nur für den Dienst:
Shotgun
Pistole mit Modifikationen
Abs. 3
Der Erwerb, Besitz, die Handhabung und die Führung einer legalen Waffe sind lediglich mit dem Besitz eines gültigen Waffenscheins gestattet. Hiervon ausgenommen sind alle Arten von Nahkampfwaffen wie Baseballschläger, Hammer etc.. Das Messer ist Illegal, wenn es eine spitze Klinge hat, sowie der Schlagring.
Abs. 4
Wird gegen Abs. 3 verstoßen, so müssen die waffenscheinpflichtigen Gegenstände von Beamten beschlagnahmt und umgehend in die Asservatenkammer eingelagert werden.
Abs. 5
Das sichtbare Tragen einer legalen Schusswaffe nach Abs. 1 wird nach Strafenkatalog geahndet. Ausgenommen sind Dienst Beamte.
§ 3 Illegale Waffen
Abs. 1
Waffen, welche nicht im § 2 Abs. 1&2 aufgelistet sind, gelten als illegale Waffen.
Abs. 2
Der Besitz von illegalen Waffen stellt eine Straftat dar und muss von den Beamten beschlagnahmt werden und umgehend in die Asservatenkammer eingelagert werden.
§ 4 Waffenschein
Abs. 1
Ein gültiger Waffenschein kann beim DOJ ausgestellt werden. Dieser ist für einen Monat gültig und erlaubt den Besitz, die Handhabung und die Führung von legalen Schusswaffen. Um einen Waffenschein beim DOJ zu erlangen benötigt man folgende Unterlagen:
Aktuelles Führungszeugnis (bekommt man beim LAPD)
Schusstraining (kann beim LAPD absolviert werden)
MPU (bekommt man beim LAMD und muss alle 3 Monate erneuert werden)
Abs. 2
Verstößt eine Person gegen das Waffengesetz nach dem Strafkatalog, ist es den Exekutivbeamten erlaubt, den gültigen Waffenschein zu beschlagnahmen. In diesem Zug wird eine Sperre von vier Wochen für den Waffenschein verhängt. Im Zeitraum der Sperre kann der Bürger keinen Waffenschein beantragen.
§ 5 Anwendung
Abs. 1
Die Anwendung von legalen Waffen ist lediglich nach § 11 StGB erlaubt.
§ 6 Herstellung
Abs. 1
Die Herstellung von Waffen(-teilen) ist im Staat Los Angeles verboten und stellt eine Straftat dar.
§ 7 Handel
Abs. 1
Der Handel mit illegalen Waffen(-teilen) stellt eine Straftat dar.
Abs. 2
Der Handel mit legalen Waffen nach § 2 Abs. 1 ist mit gültigem Waffenschein erlaubt.
Hiervon ausgenommen ist der Schlagring und das Messer.
§ 8 Sonstiges
Abs. 1
Der Besitz, der Handel und die Herstellung von Munition oder Waffenzubehör, die zum Gebrauch von legalen Waffen genutzt wird, ist lediglich mit dem Besitz eines gültigen Waffenscheins gestattet.
Abs. 2
Der Besitz, der Handel und die Herstellung von Munition oder Waffenzubehör für illegale Waffen stellt eine Straftat dar. Ist die Munition bzw. das Waffenzubehör in Verbindung mit einer illegalen Waffen in Verwendung, so stellt dies ebenfalls eine Straftat dar.
§ 9 Beamte
Abs. 1
Beamten ist es erlaubt, in der Ausführung ihrer Dienstpflicht Waffen bei sich zu tragen und diese im Sinne des Beamten-Dienst Gesetzes zu verwenden.
Nach dem Dienst ist die Waffe abzulegen und darf für private Dinge nicht mehr genutzt werden.