Theorie- Unterricht
An wie vielen Theoriestunden mindestens teilgenommen werden muss, hängt von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab und ob man bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Folgende Mindeststunden (à 90min) sind nach FahrschAusbO §4 – Anlage 1-2.8 vorgeschrieben.
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnisklasse 12 x 90min Grundstoff.
Hinzu kommen noch die klassenspezifischen Stoffe. Aus der Tabelle könnt Ihr die Unterrichtseinheiten entnehmen.
Der Grundstoff vermindert sich um 6 Doppelstunden (à 90min), wenn man im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse ist.