Praxis

Wie auch schon in der Theorie, gibt es auch bei den praktischen Stunden vorgeschriebene Mindeststunden.

Nach §5 FahrschAusbO Anlage 4 sind folgende Sonderfahrten (à 45 Minuten) mindestens vorgeschrieben:

Bei einem Aufstieg der Fahrerlaubnisklassen, z.B von A1 auf A2, gibt es keine theoretische Prüfung und keine vorgeschriebenen Sonderfahrten. Für diesen Aufstieg ist einzig die Voraussetzung, dass Du mindestens 2 Jahre in Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse bist. Bei einem persönlichen Gespräch erklären wir Dir gerne mehr dazu oder einfach anrufen.