§1 Allgemeines
§1.1 Unrealistisches-RP
Alle Fraktionen, ob legal oder illegal, müssen ein realistisches Rollenspiel betreiben. Eine Mafia sollte sich wie eine echte Mafia verhalten, Polizisten wie Polizisten, und jede Fraktion sollte ihrem typischen Verhalten treu bleiben. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Regelung, insbesondere wenn in den entsprechenden Situationen mindestens 3 Fraktionsmitglieder anwesend sind, kann es zu einem Fraktionswarn kommen.
§1.2 Fraktionssperre
Spieler, die aus einer Fraktion entlassen werden oder eine Fraktion verlassen, unterliegen einer automatischen Fraktionssperre von drei (3) Tagen.
Diese Fraktionssperre wird IC (im Roleplay) ausgelöst und läuft automatisch ab.
Nach Ablauf der drei Tage ist es dem Spieler erlaubt, einer anderen Fraktion beizutreten, unabhängig davon, ob es sich um eine legale oder illegale Fraktion handelt.
Eine vorherige Genehmigung durch die Fraktionsverwaltung oder das High-Team ist nicht erforderlich.
Sollte es während der Fraktionssperre oder beim Fraktionswechsel zu Fehlern oder Problemen kommen, ist die Fraktionsverwaltung bzw. der Support zu informieren.
§1.3 Fraktions-Verwarnungen
Fraktionen, die mit mindestens 3 Personen Regelverstöße begehen, erhalten einen Fraktionswarn. Bei der dritten Verwarnung wird die Fraktion aufgelöst. Jede Verwarnung bleibt für 1 Monat bestehen, und die Zeitspanne beginnt von Neuem, wenn innerhalb dieser Zeit eine weitere Verwarnung ausgesprochen wird.
§1.4 Fraktionsverwaltung
Die Fraktionsverwaltung ist für alle Anliegen einer Fraktion zuständig, sei es die Gründung, Wünsche oder Regelverstöße in Situationen. Dabei ist zu beachten, dass die meisten Konflikte selbstständig zwischen den betroffenen Fraktionen geklärt werden können und auch sollten. Bei gravierenden Fehlern ist es wichtig, sich erst nach Beendigung der Situation über ein Ticket zu melden, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
Die Situation ist abgeschlossen, und Beweise in Form eines Videos mit Bild und Ton sind vorhanden.
§2 Legale Fraktionen
§2.1 Definition:
Staatsbehörden:
LS Police Department (LSPD)
LS Medical Department (LSMD)
LS Sheriff Department (LSSD)
Army
Justiz
Benny´s (Mechaniker)
Unternehmen:
Taxi
Restaurants
Nachrichtenagenturen
§2.2 Staatsfraktionen:
Fahrzeuge: Beamte dürfen nur Fahrzeuge fahren, welche sie auch selbst kaufen können! Zivile Fahrzeuge dürfen nur von diesen Einheiten und der Leitung zur Aufklärung und verdeckten Ermittlung genutzt werden.
Waffen: Beamte dürfen nur Waffen tragen, welche sie auch selbst kaufen können! Pro Einsatz ist nur ein Scharfschützengewehr erlaubt, und es darf nur in Risikosituationen genutzt werden. Die Waffe sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden.
Nutzt euren Taser, solange euch niemand direkt mit einer scharfen Waffe bedroht. Gespräche und Verfolgungen bieten nicht nur besseres RP, sondern machen auch mehr Spaß!
Durchsuchungen: Um ein Auto oder eine Person zu durchsuchen, ist ein triftiger Grund (Tatverdacht) erforderlich.
Strafen: Die Höchststrafe für Häftlinge darf maximal 45 Hafteinheiten betragen. Die maximale Anzahl an Sozialstunden beträgt 20. Die "Untersuchungshaft" darf maximal 30 Minuten andauern. Verschwiegenheitspflicht: (aktualisiert) Die Weitergabe von Internen Daten ist strengstens untersagt.
§2.3 Korruption in Staatsfraktionen
Korruption in Maßen durch z.B. Weitergabe von Informationen ist erlaubt. Die Leitungsebene ist hiervon ausgeschlossen!
Verbotene Formen der Korruption:
Korruption, die auf wirtschaftlichen Vorteil abzielt, ist strengstens untersagt.
Dies umfasst:
Weitergabe von Waffen (außer bei Überfällen).
Entnahme von Waffen oder Gegenständen aus der Asservatenkammer.
Tragen von Waffen außer Dienst.
Besitz von illegalen Waffen.
§2.4 Stürmung eines Anwesens
Eine Stürmung von Anwesen muss durch die Leitungsebene genehmigt werden.
Ausnahme: Wenn verfolgte Personen in ihr Anwesen flüchten, ist ein sofortiger Zutritt erlaubt.
§2.5 LSMD
In laufende Situationen darf nicht eingegriffen werden, da Gefahr für Leib und Leben besteht. Daher ist das Wiederbeleben während einer solchen Situation verboten. Erst nach Beendigung der Situation darf weitergearbeitet werden.
§3 Illegale Fraktionen
§3.1 Illegale Fraktionen
Alle Fraktionen, welche nicht unter „Legale Fraktionen“ aufgelistet sind, zählen zu den Illegalen Fraktionen!
Sonderregeln:
Fraktionsfahrzeuge sind Pflicht sobald min 5 Mitglieder zusammen agieren.
§3.2 Waffenkammer & Fraktionsbestand
Alle Waffenbestände und Bestände im Allgemeinen einer Fraktion müssen in der Waffenkammer aufbewahrt werden. Es ist untersagt, diese in den Privatbesitz zu überführen, auch nicht bei einer Auflösung der Fraktion.
Sonderregeln:
Plündern und leer räumen von Waffenkammern ist verboten.
§3.3 Aufbauschutz
Einer illegalen Fraktion ist es möglich über die Fraktionsverwaltung einen Aufbauschutz zu beantragen.
Zu Handlung zwingen oder provozieren ist in dieser Zeit verboten.
§3.4 Illegale Routen
Routen können eingenommen werden! Hierbei gilt, jede Fraktion darf max. 1 Route für sich beanspruchen und ist für diese verantwortlich. Das schützen und bewachen liegt allein in eurer Hand.
Die Art der Routen, welche eingenommen werden, sollten realistisch gewählt werden
Beispiel:
Weed Routen haben Gangs
§3.5 Kämpfe um Routen:
Wenn eine Fraktion die Kontrolle über diese Route übernehmen will, muss sie die gegnerische Fraktion in einem Best-of-Three-Duell besiegen. Nach dem Sieg herrscht eine einwöchige Waffenruhe für diese Route.
Sonderregeln:
Andere Parteien dürfen sich nicht beteiligen.
§3.6 Feindseligkeiten
Differenzen zwischen rivalisierenden Fraktionen sollten im besten falle ohne gewalt geklärt werden und ablaufen. Natürlich geht es nicht immer ohne Waffen, hier ist dann ein ausreichender RP-Hintergrund erforderlich.
Nicht ausreichend sind:
Autounfälle in kleinen Rahmen
Kleinere und leichte Beleidigungen
§3.7 Fraktionskämpfe
Auseinandersetzungen zwischen Fraktionen sollten nur dann entstehen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Jegliche Eskalation sollte gut überlegt sein und auf einer fundierten Basis beruhen, um unnötige Konflikte zu vermeiden. Vor jedem Kampf sollte zwischen beiden Fraktionen Gespräche stattfinden um evtl. eine Lösung zu finden um einem Kampf aus dem weg zu gehen.
Sonderregeln:
Hinzuziehen von neuen Mitgliedern in einem bestehenden Kampf, ist verboten.
Zieht sich eine Fraktion zurück oder ändert den Standort, so gilt dieser Kampf als verloren und die Situation ist beendet.
Das einmischen anderer Gruppen (Drittpartei) ist untersagt.
Ist ein Kampf beendet, lassen wir die Emotionen nicht hochkochen und es ist verboten innerhalb der folgenden 3 Stunden wieder einen Kampf anzuzetteln oder zu beginnen.
§3.8 Forderung
Es darf an eine Fraktion eine Forderung gestellt werden, nur wenn ein Großteil der gegnerischen Fraktion anwesend ist.
Forderungen sollten so human und realistisch gehalten werden wie möglich, und dienen dazu, Kämpfe aus dem Weg zu gehen. Sie sollten verhältnismäßig sein und nicht als Bereicherung dienen.
Bei einer Forderung einigt man sich auf einen Termin, an dem die Fraktion entscheidet, ob sie auszahlen oder zurückstürmen möchte. Die Antwort muss vor Ablauf der Deadline erfolgen. Bis dahin dürfen beide Parteien nicht gegeneinander schießen.
Sollte eine Fraktion einen Kampf für sich entscheiden darf die Forderung nicht erhöht werden und muss von der Gegenpartei bezahlt werden. Ein Kampf gilt als gewonnen sobald 2 von den maximal 3 angesetzten Kämpfen gewonnen ist.
§3.9 Bündnis
Um ein Bündnis zweier Fraktionen zu beginnen, ist dies zuvor über die Fraktionsverwaltung genehmigen zu lassen. Eine Genehmigung wird nur dann erteil, wenn das Bündnis einen guten RP-Hintergrund besitzt!
Sonderregeln:
Bündnis nur unter gleicher Art einer Fraktion (Gang à Gang).
Zusammen andere Fraktionen total zu zerstören ist verboten.
Das zusammen agieren, muss über die Kleidung deutlich erkennbar sein.
§3.10 Fraktionskleidung
Fraktionen sind verpflichtet, einheitliche Kleidung zu tragen, um ihre Zugehörigkeit deutlich zu machen. Die Führungsebene darf eine abweichende Kleidung wählen, muss jedoch weiterhin klar als Teil der Fraktion erkennbar sein. Missachtung dieser Regel führt zu einer Fraktionswarnung.
§3.11 Blood-In / Blood-Out
Personen, die einer illegalen Fraktion beitreten möchten, erhalten einen Blood-In und akzeptieren damit automatisch die Regeln der Fraktion. Ein Blood-Out wird durch den Blood-In akzeptiert und kann nicht angefochten werden. Die Durchführung des Blood-Out obliegt der Führung der Fraktion.
Ein Blood-Out gilt als abgeschlossen, sobald die betroffene Person tot ist und respawnt. Ab diesem Zeitpunkt verliert die Person jegliche Erinnerungen an Aktivitäten, Situationen und Informationen der Fraktion. Aussagen wie „Ich hatte es im Handy notiert“ oder „Es wurde mir gesagt“ werden nicht akzeptiert und sind zu unterlassen.
§3.12 Fraktionsgründung und -größe
Eine Fraktion kann nur gegründet werden, wenn mindestens 3 Spieler beteiligt sind, die jeweils mindestens 5 Stunden Spielzeit auf EPIC-CITY vorweisen können. Die maximale Anzahl an Fraktionsmitgliedern liegt bei 14 Personen.
§4 Hinrichtungen
§4.1 Hinrichtungs-Grund
Der Grund für die Hinrichtung muss triftig sein. Es muss jede andere Lösungsmöglichkeit versucht werden, bis jemand hingerichtet wird.