Hier können Sie die aktuellen Aufklärungsbögen und die Impfeinwilligung herunterladen: (bitte den Link nutzen)
Corona-Impfung
Wir beteiligen uns an der Impfkampagne mit dem Impfstoff Comirnaty von Pfizer/BioNtech
-Wir impfen in der Praxis nach Terminabsprache unsere Stammpatienten/ Bestandspatienten. Derzeit können wir aus räumlichen und terminlichen Gründen keine neuen Patienten aufnehmen.
Ablauf der Corona-Impfungen bei uns in der Praxis – was Sie brauchen:
1. Sie (und auch eventuelle Begleitpersonen) müssen infektfrei sein
Es gelten die normalen Infektionsschutzmaßnahmen unserer Praxis.
Nur Personen OHNE akuten Infekt (Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, etc.) dürfen die Praxis betreten und können geimpft werden. Falls Sie einen Impftermin haben, und davor Infektzeichen entwickeln, rufen Sie uns bitte zunächst an!
2. Einen Impftermin
Ohne Impftermin keine Impfung!
3. Die Impfunterlagen: Aufklärungsbogen und Einwilligungsformular
1. Aufklärungsbogen Corona mRNA Impfstoff
2. Einwilligung Corona mRNA Impfstoff
Bitte bringen Sie die Einwilligung zu jeder Impfung so weit wie möglich ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Impftermin mit. Der Aufklärungsbogen ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
Bei nicht geschäftsfähigen Patienten benötigen wir zwingend die Unterschrift des gesetzlichen Betreuers oder Bevollmächtigten. Falls diese bei uns in der Praxis noch nicht vorliegt, benötigen wir auch eine aktuelle Kopie der Vollmacht bzw. des Betreuerausweises/ Die Beurkundung der gesetzlichen Betreuung.
Wenn Sie auf ein ärztliches Aufklärungsgespräch verzichten (und dies im Einwilligungsformular ankreuzen), können Sie direkt an Ihrem Impftermin geimpft werden.
Falls Sie ein persönliches ärztliches Aufklärungsgespräch wünschen, wird dies vor der Impfung durchgeführt. (Bei nicht geschäftsfähigen Patienten wird dieses Gespräch mit dem Bevollmächtigten bzw. Betreuer geführt -Vereinbaren Sie hierzu zuvor einen separaten Termin).
Bei nicht vollständigen oder nicht unterschriebenen Unterlagen erfolgt keine Impfung durch uns. Ebenso erfolgt keine Impfung ohne ärztliches Aufklärungsgespräch, es sei denn Sie haben rechtswirksam darauf verzichtet (durch Ankreuzen im Einwilligungsformular).
Falls eine Impfung aufgrund fehlender Formalitäten nicht stattfinden kann, übernehmen wir keinerlei Gewähr, wann der nächste Impftermin zur Verfügung stehen wird.
4. Ihren Impfpass
Bringen Sie unbedingt Ihren Impfpass mit – keine Impfung ohne Impfpass! (Falls Sie keinen haben sollten, können wir Ihnen einen neuen ausstellen). Wir werden keine neuen Impfpässe anstelle von zuhause vergessenen Impfpässen erstellen!
5. Impfung von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren können laut Empfehlung der Ständigen Impfkomission (STIKO) am Robert Koch Institut mit dem RNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) geimpft werden.
Siehe: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/23_21.pdf?__blob=publicationFile
Zusätzlich wird die Impfung Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren empfohlen, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung besteht (z.B. Menschen unter relevanter immunsuppressiver Therapie). Eine berufliche Indikation aufgrund eines arbeitsbedingt erhöhten Expositionsrisikos besteht für Jugendliche entsprechend den beruflichen Impfindikationsgruppen im Stufenplan. Der Einsatz von Comirnaty bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12–17 Jahren ohne Vorerkrankungen wird derzeit nicht allgemein empfohlen, ist aber
nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen bzw. der Sorgeberechtigten möglich.
Bei Kindern und Jugendlichen empfehlen wir grundsätzlich, die Impfung beim behandelnden Kinderarzt durchführen zu lassen, da dieser mit der Krankengeschichte sicher am besten vertraut ist.
Informationen zur Corona Impfung
-Verschiedene Impfstoffe gegen den Corona-Virus wurden und werden nach und nach zugelassen.
-Alle bisher gesammelten Erkenntnisse zu den zugelassenen Impfstoffen geben berechtigten Anlass zur Hoffnung, daß diese mit hoher Wirksamkeit vor schweren Verläufen einer Coronavirus-Infektion schützen.
-Es gibt keine Impfpflicht, die Impfung ist und bleibt eine höchstpersönliche Entscheidung. Hierzu muss jeder das persönliche Erkrankungsrisiko mit den evtl. Impf-Risiken abwägen. Dabei gilt (vielleicht noch mehr als bei allen anderen Impfungen) zu beachten, daß man mit der Impfung nicht nur sich selbst als Individuum, sondern auch sein Umfeld und schlussendlich die gesamte Gesellschaft schützt. Es ist fraglich, ob bzw. wie schnell die Corona-Pandemie ohne eine hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung beendet werden kann.
QCovid risk calculator – Tool zur Berechnung Ihres persönlichen statistischen Risikos, einen schweren Verlauf von Covid-19 zu erleiden (englisch):
https://qcovid.org/calculation
Weitere Informationen über die Corona-Impfung finden Sie in den folgenden Quellen:
Informationsseite des Bundesministeriums für Gesundheit:
https://www.zusammengegencorona.de/impfen/
Was bislang rund um die medizinischen Aspekte der COVID-19-Impfung bekannt ist, hat das Robert-Koch-Institut in einem FAQ-Katalog zusammengetragen:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
Über den aktuellen Stand der Zulassungsanträge der COVID-19-Impfstoffe informiert das Paul-Ehrlich-Institut: PEI: FAQ Zulassung Corona-Impfstoff:
https://www.pei.de/DE/service/faq/faq-coronavirus-inhalt.h
Impfbescheinigung im gelben Impfpass
-Wir bescheinigen Ihre Impfungen bei uns, wie üblich, im international gültigen, gelben Impfpass. Durchgeführte Impfungen können von uns nachgetragen werden.