Wir können Medikamente, die Sie bisher auf "rosa Rezept" bekommen haben, für das laufende Quartal als
"E-Rezept" verordnen. Dies gilt nicht für Privatrezepte, Betäubungsmittel oder Hilfsmittel Verordnungen!
Das bedeutet, dass Sie für die Abholung Ihrer Rezepte nicht mehr extra in die Praxis kommen müssen.
Sie legen in Ihrer Apotheke einfach Ihre Versichertenkarte vor und erhalten die verordneten Medikamente.
So sparen wir in Zukunft Wege und Papier!
Voraussetzung hierbei ist aber, dass wir Ihre Versichertenkarte zu Beginn eines jeweiligen Quartals einmal bei uns in der Praxis eingelesen haben!
Ein Quartal beginnt jeweils am 1. Januar / 1. April / 1. Juli / 1. Oktober. Bitte legen Sie dann immer wieder Ihre Versichertenkarte bei uns in der Praxis neu vor!
Sie haben ein E-Rezept bei uns angefordert, aber in der Apotheke wird es beim Auslesen Ihrer Versichertenkarte nicht angezeigt?
Beachten Sie, dass jede Praxis auch eine Bearbeitungszeit benötigt, um Ihr E-Rezept im System verfügbar zu machen.
Sie waren in solch einem Falle schneller als wir und Ihr E-Rezept ist noch nicht im System.
Haben Sie dann etwas Geduld und rufen nicht gleich in der Praxis an. Spätestens am Folgetag wird es in der Apotheke verfügbar sein.
Weitere Informationen über das E-Rezept erhalten Sie auch unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de