Corruption Administration
Corruption Administration
Die C.A. (Corruption Administration) ist eine streng geheime Einheit, deren Existenz nur vier Personen bekannt ist: dem Gouverneur, dem Justizminister, dem Innenminister und dem jeweiligen
direkten Arbeitspartner. Diese Geheimhaltung dient dem Schutz aller beteiligten Personen, da die
Einheit Beweise gegen sämtliche Beamte sammeln, einschließlich der Regierung.
Jede in der Regierung angestellte Person kann dieser Abteilung beitreten.
Leitung der Einheit:
Der Gouverneur fungiert als Curator der Unit.
Der Justizminister übernimmt die Rolle des Leaders.
Der Innenminister ist stellvertretender Leader.
Die Stellvertreter des Justiz- und Innenministers sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Schutzmaßnahmen für die Beamten der Einheit:
Bei Einsätzen handeln die Mitglieder mit Balaclava, um ihre Identität zu schützen.
Sie erhalten eine zweite Dienstnummer.
Innerhalb der Unit kennt niemand ihre Identität außer der Leitung und dem direkten Arbeitspartner.
Im Discord existieren keine speziellen Ränge, lediglich abgeschottete Chats für jedes Arbeits-Duo.
Die maximale Anzahl der Beamten beträgt sechzehn Personen, aufgeteilt in acht Duos.
Jedes Duo wird spätestens nach dreißig Tagen aufgelöst und neu besetzt.
Wenn eine Person die Einheit vor Ablauf dieser Zeit verlässt, wird der direkte Arbeitspartner ebenfalls aus der Unit entfernt.
Pflichten der Unit-Beamten:
Sie unterzeichnen zwei Dokumente zur Geheimhaltung. Im ersten Dokument wird die Geheimhaltung des zweiten Dokuments festgelegt. Im zweiten Dokument wird die Geheimhaltung über die Existenz der Unit, den Beitritt sowie sämtliche Erfahrungen innerhalb der Einheit geregelt.
Bei Aufdeckung ihrer Zugehörigkeit zur Einheit muss dies unverzüglich der Leitung gemeldet werden.
Es besteht eine Pflicht zur durchgehenden Body-Cam-Aufzeichnung vom Dienstbeginn bis zum Dienstende, ausgenommen ist die Leitung.
Jede Handlung der Unit muss mit gültiger Bodycam dokumentiert und im vorgesehenen Chat eingereicht werden.
Gespräche über interne Angelegenheiten der Unit dürfen ausschließlich mit dem direkten Arbeitspartner und der Leitung geführt werden.
Verstöße gegen die Pflichten:
Jede Verletzung der Vorgaben führt zu einer Bestrafung nach §45 StGB (Hochverrat), §49 StGB (terroristischer Akt) und §22 StGB (Dienstvergehen). Zusätzlich erfolgt eine dreißig tägige Blacklist für die Regierung sowie eine dauerhafte Blacklist für die Unit.
Der direkte Arbeitspartner wird im Falle eines Verstoßes zur Sicherheit der Unit ebenfalls entlassen. Er kann sich nach dreißig Tagen erneut bewerben