Vorwort zu Beschwerden
Sollte ein Officer gegen diese Gesetze verstoßen haben, so ist jeder Bürger oder jede Bürgerin berechtigt, eine Beschwerde gegen diese Person beim Department of Jusitce im direkten Gespräch oder Discord einzureichen.
Bitte lest euch dieses Regelwerk gründlich vor einer Beschwerde durch, und versucht es IC zu klären, um unnötige Beschwerden und die damit verbundene Arbeit für die Fraktionsleiter und Fraktionsverwaltung zu vermeiden.
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II. Allg. Begrifflichkeiten
Beamte sind Mitarbeiter der Exekutivbehörden im LSSD und LSPD.
III. Teil Dienstverhalten
Die Exekutivbehörde hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu verhüten sowie vorbeugend zu bekämpfen und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. Zur Ahndung begangener Straftaten darf die Exekutivbehörde das Fahndung der Täter erhöhen. Fahndungen wegen Angriff eines Officer, Sachbeschädigung, StVO-Missachtung, beleidigung und Notrufmissbrauch darf die Exekutivbehörde auch im Auftrag des Notdienstes oder des Ordnungsamtes herausgeben.
§11 Dienst Voraussetzungen
Ein freundlicher Umgangston gegenüber den anderen Behörden sowie gegenüber den Bürgern ist Pflicht. Ein Officer im Dienst muss jederzeit über den Funkverkehr seiner Behörde hilfsweise über den einer anderen Behörde erreichbar sein.
Ein Officer im Dienst hat sich an die Strafgesetze so wie die Straßenverkehrsordnung zu halten. Eine Missachtung ist nur unter besonderen Umständen erlaubt.
Ein besonderer Umstand liegt regelmäßig vor, wenn ein flüchtiger Täter verfolgt wird.
Ein Officer im Dienst darf mit seinem privaten Fahrzeug fahren, dabei allerdings folgende Tätigkeiten nicht ausüben: Straßenverkehrskontrollen, Verfolgen von Tätern.
Erlaubt ist die Anzeige von Straftaten, welche auf den Officer selbst bezogen sind. (Bsp. sollte sein Auto beschossen werden, er beleidigt werden usw.)
Ein Officer im Dienst darf in einem Einsatzfahrzeug ausschließlich mit Kollegen, welche sich im Dienst befinden, und Tätern zu einem Einsatz fahren. Zivilisten dürfen in einem Einsatzfahrzeug mitfahren, sofern sie aufgrund einer Notlage von der Exekutivbehörde geschützt werden müssen.
§12 Funkverkehr
In dem Funkverkehr ist ein höflicher Umgangston zu wahren.
Die Polizisten nutzen zwei verschiedene Funkkanäle. Über die Funkfrequenz 1-8 kann mit allen Behörden kommuniziert werden.
§13 Uniform
Jeder Officer ist dazu verpflichtet im Dienst eine Uniform zu tragen, die ihn als Mitarbeiter der Exekutivbehörde erkennbar macht.
Auf Verlangen hat der Officer seine Dienstmarke zu zeigen.
IV. Teil: Vollzug
§14 Maßnahmen
Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Exekutivbehörde diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.
Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann.
§15 Ermessen, Wahl der Mittel
Die Exekutivbehörde trifft ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
Kommen zur Abwehr einer Gefahr mehrere Mittel in Betracht, so genügt es, wenn eines davon bestimmt wird.
§16 Befugnisse
Die Exekutivbehörde kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende, konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren.
Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen diese Person zu richten.
Geht von einer Sache eine Gefahr aus, so sind die Maßnahmen gegen den Inhaber der tatsächlichen Gewalt zu richten.
V. Teil: Gebrauch der Dienstwaffen
Als Zwangsmittel kann der unmittelbare Zwang durch die Exekutivbehörde angewendet werden.
Der unmittelbare Zwang kann angewendet werden, wenn es zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr notwendig ist, insbesondere weil Maßnahmen gegen Personen nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind oder keinen Erfolg versprechen, und die Exekutivbehörde hierbei innerhalb ihrer Befugnisse handelt.
Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.
§18 Dienstwaffen
Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen.
Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, technische Sperren, Reiz- und Betäubende Stoffe (Elektroschockpistole).
Als Waffen sind Schlagstock, Pistole, Gewehr und Maschinenpistole zugelassen. Sprengmittel sind keine zugelassenen Dienstwaffen.
Zur Festnahme besonders gefährlicher Täter ist für die Exekutivbehörde auch der Gebrauch von Sonderfahrzeugen zugelassen (besondere Waffen). Dieser Erlaubnis bezieht sich regelmäßig auf die Benutzung.
§19 Einsatz von Schusswaffen
Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.
Will sich der Täter erkennbar ergeben, ist der Beschuss unverzüglich einzustellen.
Sollte der Täter mit einem Fahrzeug fliehen, so ist der Einsatz von Schusswaffen auf das Fahrzeug erlaubt.
§20 Androhung unmittelbaren Zwanges
Unmittelbarer Zwang ist vor seiner Anwendung anzudrohen. Von der Androhung kann abgesehen werden, wenn die Umstände sie nicht zulassen, insbesondere wenn die sofortige Anwendung des Zwangsmittels zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr notwendig ist.
Schusswaffen dürfen nur dann ohne Androhung gebraucht werden, wenn das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. Gegenüber einer Menschenmenge ist die Anwendung unmittelbaren Zwanges möglichst so rechtzeitig anzudrohen, dass sich Unbeteiligte noch entfernen können.
§21 Fesselung von Personen
Eine Person, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, kann gefesselt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
1. Officer oder Dritte angreifen, Widerstand leisten oder Sachen von nicht geringem Wert beschädigen wird,
2. fliehen wird oder befreit werden soll oder
3. sich töten oder Selbst verletzen wird.
Dasselbe gilt, wenn eine Person nach anderen Rechtsvorschriften vorgeführt oder zur Durchführung einer Maßnahme an einen anderen Ort gebracht wird.
§22 Sicherstellung
Die Exekutivbehörde kann eine Sache sicherstellen,
1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
2. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen,
3. wenn der Besitz der Sache gegen ein Gesetz verstößt,
4. um die Flucht eines Täters oder eines Verdächtigen zu verhindern.
Hierunter fallen insbesondere der Besitz von Betäubungsmitteln sowie der Besitz von Waffen ohne entsprechenden Waffenschein. Betäubungsmittel und illegale Waffen dürfen nur sichergestellt werden, wenn die Vollzugsbehörde Kenntnis vom Besitz erlangt hat und mit Sicherheit weiß, dass sich Betäubungsmittel oder illegale Waffen im Inventar oder Fahrzeug befinden. Die Sicherstellung ist nur innerhalb von drei Minuten nach Kenntniserlangung des Besitzes zulässig.
§23 Allgemeine Verkehrs- oder Personenkontrollen
Zur Vorbeugung von illegalen Geschäften darf die Exekutivbehörde ohne dringenden Tatverdacht allgemeine Kontrollen durchführen.
Für eine allgemeine Verkehrskontrolle muss der Fahrer mindestens zweimal dazu aufgefordert werden, an dem rechten Fahrbahnrand zu halten.
Der Fahrer kooperiert, indem er aussteigt und beide Hände in die Luft hebt. Er hat dann der Exekutivbehörde seinen Ausweis so wie seine Lizenzen zu zeigen.
Während der Kontrolle ist eine Durchsuchung gemäß den Regelungen des § 24 Abs.1 zulässig.
Sollte der zu Kontrollierende flüchten wollen, so ist es dem Officern gestattet, diesen mit dem Elektroschockpistole nieder zu strecken.
Die Kontrolle ist erst beendet, wenn der Officer die Weiterfahrt erlaubt oder sich verabschiedet. Jedes nicht kooperative Verhalten darf nach zweimaligem Vorwarnen durch die Erhöhung des Bußgeldes geahndet werden.
§24 Durchsuchungen
1. Eine Person darf durchsucht werden
a) Wenn diese festgenommen wurde
b) Wenn die Exekutive einen begründeten Verdacht hat
c) Wenn Widerstand gegen Officer geleistet wird
d) Wenn ein Haftbefehl vorliegt
2. Ein Fahrzeug darf durchsucht werden, wenn
a) Wenn der Fahrer einer Straftat verdächtigt ist.
b) Wenn der Halter einer Straftat verdächtig ist.
c) Wenn das Fahrzeug Mittel einer Straftat ist.
d) Wenn die Exekutive einen begründeten Verdacht hat
3. Officer haben das Recht eine Durchsuchung sei es körperlicher Art, mitgeführten Taschen sowie an Fahr und Flugzeugen vorzunehmen, wenn die Person an einem Kriminalitätsschwerpunkt angetroffen wird bzw. sich in der Nähe befindet oder dort zuvor gesehen wurde.
§25 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
1. Die Exekutivbehörde kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn
a)Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person befindet, die Via Haftbefehl oder Fahndung zur Inhaftierung ausgeschrieben ist.
b) von der Wohnung Immissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen,
c) das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert erforderlich ist.(Gefahr im Verzug)
Die Wohnung umfaßt die Wohn- und Nebenräume, Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie anderes befriedetes Besitztum.
2. Wohnungen können jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
a) dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben,
b) sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen,
c) sich dort gesuchte Straftäter verbergen,
3. Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie andere Räume und Grundstücke, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder zugänglich waren und den Anwesenden zum weiteren Aufenthalt zur Verfügung stehen, können zum Zwecke der Gefahrenabwehr (§ 1 Abs. 1) während der Arbeits-, Geschäfts- oder Aufenthaltszeit betreten werden.
§26 Dokumenteneinzug
Stellt sich im Zuge eines Drogen- oder Alkohol Tests heraus, dass der Fahrer unter Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren ist, darf die Exekutivbehörde den Führerschein entziehen. Im Falle von Fahren unter Alkoholeinfluss gilt diese Regelung nur bei einem Promillewert von 0,3 oder höher.
Greift eine Person durch sein Verhalten im Flugverkehr massiv in den Straßenverkehr ein, darf ihm der Flugschein durch die Exekutivbehörde entzogen werden.
Schießt ein Täter auf einen Zivilisten oder einen Officer, darf der
Waffenschein/Waffen in der Situation durch die Exekutivbehörde entzogen werden.
Vorwort zu Beschwerden
Sollte ein Officer gegen diese Gesetze verstoßen haben, so ist jeder Bürger oder jede Bürgerin berechtigt, eine Beschwerde gegen diese Person beim Department of Jusitce im direkten Gespräch oder Discord einzureichen.
Bitte lest euch dieses Regelwerk gründlich vor einer Beschwerde durch, und versucht es IC zu klären, um unnötige Beschwerden und die damit verbundene Arbeit für die Fraktionsleiter und Fraktionsverwaltung zu vermeiden.
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Kernauftrag FIB
Das FIB dient dem Schutz des Staates, sie kontrollieren Stichprobenartig bzw bei Verdacht auf Korruption die Exekutivbehörden / Sanitätseinrichtungen sowie das Personal und die Fahrzeuge auf Beweise.
Ebenso ermitteln sie gegen Bürger und Fraktionen um ein gezieltes Zerschlagen dieser bei Verletzung massiver staatlicher Vorschriften und Gesetze.
Dazu stehen ihnen folgende Funktionen mit einem Entsprechenden Beschluss seitens des DOJ zur Verfügung:
- Ermitteln der Position via Handyortung
- Einfrieren von Privat oder Familien Geldern
- Sichern von Beweismitteln (Blut, Hülsen, Geschossen) dazu dürfen diese sich die Einsicht in die privaten Akten der Beschuldigten bzw Informationen zu laufenden Ermittlungen der Exekutivbehörden holen.
Das FIB Übernimmt automatisch die Verhandlungen an einem Einsatz wenn eines der Folgenden Kriterien erfüllt ist:
Mehr als 3 Geiseln
Staatsbank / Juvelier raub
Ist keiner dieser Punkte erfüllt so ist das FIB als Unterstützung anzusehen und übernimmt die Absicherung des Einsatzes oder bietet sich als Beratung der Einsatzleitung der Exukutivbehörde an, es obliegt der Exukutivbehörde ob sie diese Beratung annimt oder nicht.
Sollte das FIB bei einem Einsatz mit anrücken und unterstützen so haben diese vorrangig beweise zu sichern, bedeutet sie haben Fotos der täter, kennzeichen und geiseln zu machen um nachträglich ermittlungen durchführen zu können um die Identität der jeweiligen Täter feststellen und so überführen zu können.
Das FIB Arbeitet in einem Ständigen austausch von Informationen und Beweisen mit dem DOJ zusammen und Unterstützt dieses.