Dienstvorschriften
Dienstvorschriften sind Regelungen zur Organisation und Durchführung bestimmter Dienste. Sie konkretisieren meist allgemeine Rechtsnormen durch Auslegung unter Einbeziehung der Rechtsprechung.
Stand: 10.05.2023
Dienstvorschriften sind Regelungen zur Organisation und Durchführung bestimmter Dienste. Sie konkretisieren meist allgemeine Rechtsnormen durch Auslegung unter Einbeziehung der Rechtsprechung.
Stand: 10.05.2023
§1. Verbindlichkeit
Abs.1
Die Dienstvorschriften sind für jeden Mitarbeiter des Medical Department verbindlich!
Abs.2
Bei Verstoß gegen diese Regeln, können von der Ausbildertagung oder der Leitung Konsequenzen auferlegt werden. Diese sind von der Schwere der Tat abhängig und können bis zum Ausschluss aus dem LSMD führen.
Abs.3
Verstöße gegen die Dienstvorschriften müssen umgehend der Leitung mitgeteilt werden. Außer Dienst wird keine Dienstkleidung getragen und somit ohne Dienstkleidung auch niemand hochgeholt.
§2 Uniformen und Dienstränge
Abs.1
Die Mitarbeiter haben immer ihrem Dienstrang und Einheit angemessene Uniform zu tragen.
§3 Dienstantritt und Dienstaustritt
Abs.1
Bei Dienstantritt ist im Funk mit Dienstnummer und 10-1 sich anzumelden.
Abs.2
Bei Dienstaustritt ist im Funk mit Dienstnummer und 10-2 sich abzumelden. Zusätzlich solltet ihr alle Dienstfahrzeuge eingeparkt haben.
Abs.1
Ihr habt euch während euren gesamten Dienstes im Funk zu befinden.
§4 Umgang mit Equipment
Abs.1
Medikits oder anderes medizinisches Equipment ist den Mitarbeitern des LSMD vorbehalten und darf unter keinen Umständen verschenkt werden oder verloren gehen (Zählt unter Korruption).
§5 Neutralität des Rettungsdienstes
Abs.1
Das LSMD ist jeder Person gegenüber neutral und jeder Verletzte hat Anspruch auf eine Behandlung. Außer bei Hausordnungsverstößen. Hierbei können die Mitarbeiter Prioritäten setzen.
Abs.2
Personen von den eine sichtliche Gefahr ausgeht, müssen nicht behandelt werden.
Abs.3
Das LSMD ist verpflichtet trotz Neutralität, jegliche Art von Straftaten dem LSPD zu melden.
Abs.4
Den Mitarbeitern/innen ist es nicht gestattet einem Gefangenen oder wissentlich Gesuchtem zur Flucht zu verhelfen. Der/die Mitarbeiter/in hat dies der Polizei zu melden.
Abs.5
Es dürfen sowohl im Dienst, als auch Privat keine Straftaten begangen werden. Sollte die LSMD-Leitung mitbekommen, dass Sie eine Straftat begehen, werden Sie fristlos gekündigt. Ob beweise vorliegen müssen wird aufgrund der Schwere des Tatvorwurfs festgelegt.
§6 Behandlung von Patienten
Abs.1
Patienten dürfen ausschließlich nur im Krankenhaus größer Behandelt werden. Ausnahmen sind weite Strecken, wenn kein Hubschrauber verfügbar ist oder Lebensgefahr besteht.
Abs.2
Sollten zu einer Zeit im Übermaß Dispatches rein kommen, ist das LSMD trotz dessen verpflichtet, jede einzelne Person ausführlich der Verletzung entsprechend und ohne Zeitstress zu behandeln. Hierbei ist es völlig irrelevant, wie viele Mediziner gerade da / im Dienst sind.
Abs.2.1
Sollte eine Person selbstständig ins KH kommen, gilt für diese Person eine niedrigere Priorität als Patienten die mit einem RTW etc. eingeliefert werden.
§7 Fahrzeuge
Abs.1
Fahrzeuge sind bei Dienstaustritt wieder ein zu parken.
Abs.2
Es werden keine fraktions-fremden Fahrzeuge ge- und vermietet.
Abs.3
Fahrzeuge werden immer abgeschlossen.
Abs.4
Alle Fahrzeuge sind Eigentum des LSMD. Sie sind mit höchster Sorgfalt zu behandeln.
Abs.5
Dienstfahrzeuge dürfen nur in Dienstkleidung betreten werden.
Abs.6
Ein Pfleger oder Sanitäter darf nur mit dem sogenannten Rettungswagen (RTW) fahren
§8 Gefahrenbereiche
Abs.1
Gefahrenbereiche müssen erst von der Polizei freigegeben werden.
Abs.2
Um einen Gefahrenbereich müssen mindestens 100 Meter Abstand gehalten werden.
Abs.3
Die Polizei ist in jedem Falle zu informieren, wenn sich die Lage, in welchem Sinne auch immer, zuspitzt.
Abs.4
Mitarbeiter können ebenfalls in das Visier der Polizei geraten werden wenn dieser Paragraph missachtet wird.
§9 Funk
Abs.1
Jegliche Kommunikation mit anderen Einheiten oder der Leitstelle ist über den vorgeschriebenen Kanal zu betreiben.
§10 Streik
Abs.1
LSMD-Mitarbeiter sind Staatsbeamte, deswegen ist es ihnen untersagt zu streiken.
§11 Waffen im Dienst UND außer Dienst
Abs.1
Das Tragen von Schusswaffen außerhalb des Dienstes ist nur mit einem Waffenschein gestattet.
Abs.1.1
ollte dies nicht passieren, ist das LSMD dazu berechtigt, den Mitarbeiter zu entlassen.
Abs.1.2
Taser ist dabei ausgenommen.
Abs.1.2.1
Personen werden zu keinem Zeitpunkt ohne triftigen Grund getasert
§12 Soundboards im Dienst
Abs.1
Soundboards sind für alle Mitarbeiter allgemein verboten.
Abs.1.1
Ausnahmen sind im RP entsprechende Situationen wie das Kopieren von Dokumenten oder tippen auf Tastaturen, Sounds für MRI, MRT, Bohren, etc.
§13 Out Of Character (OOC)
Abs.1
Das Sprechen OOC kann im schlimmsten Fall mit einer Entlassung aus dem LSMD führen.
§14 Helikopter im Dienst
Abs.1
Das Fliegen ist nur mit gültiger Fluglizenz erlaubt.
§15 Umgang im Kollegium
Abs.1
Im Kollegium ist stets ehrlicher und respektvoller Umgang verpflichtend.
Abs.2
Hinterrücks Reden wird nicht geduldet.
Abs.3
Geschlechtsdiskriminierende Äußerungen sind strengstens verboten.
Die Leitungsebene behält sich das Recht vor die Dienstvorschriften stets zu ändern.
Sie sind selbst verpflichtet sich auf den neuesten Stand zu bringen.