§1.0 Fraktionsbaiting ist strengstens untersagt.
§1.1 Das Roleplay und die Geschichte der Fraktion müssen beachtet und realistisch gestaltet werden
Blood In & Blood Out
§1.2 Als Blood In bezeichnet man das Beitreten einer Fraktion.
§1.3 Als Blood Out bezeichnet man das Verlassen einer Fraktion (durch Tod).
§1.4 Ein Blood Out ist keine Pflicht!
§1.5 Sollte es zu einem Blood Out kommen, so darf man sich an keine Informationen aus der Fraktion erinnern (interne Informationen, Personen, Gespräche, etc.)
§1.5.1 Man kann sich an alles persönlichen Kontakte sowohl als auch Beziehungen erinnern. Man hat keinen Bezug mehr zwischen Person und Fraktion.
§1.6 Sofern ein Vertrag besteht, müssen alle Fraktionsfahrzeuge abgegeben werden. Dazu erstellt die Fraktionsleitung ein Ticket und schickt einen Screenshot des Vertrages. Anschließend werden ihm die Fahrzeuge in die Garage übertragen.
Fraktionsleitung
§1.7 Als Spieler darf man nur eine Fraktion leiten. Man darf zu keiner Zeit Leitung von zwei Fraktionen sein.
§1.7.1 Sollte man beispielsweise vom Chief of Los Santos Police Department wechseln wollen und eine illegale Fraktion gründen wollen, muss der Posten erst abgegeben werden.
San Andreas Medical Services
§2.0 Einsatzkräfte des SAMS dürfen während eines Einsatzes, auf dem Weg zu einem Einsatz oder auf dem Weg ins Krankenhaus (mit einem Patienten) nicht ausgeraubt oder entführt werden.
§2.1 Das SAMS ist dazu verpflichtet, jede Person, die Hilfe benötigt und die Situation es erlaubt, zu behandeln.
§2.1.1 Dabei spielt die persönliche Beziehung zwischen dem Patienten und Mitglied des SAMS keine Rolle.
Los Santos Police Department
§2.3 Es ist unter jedem Umstand verboten, auf die Reifen eines flüchtenden Fahrzeuges zu schießen. Eine Ausnahme besteht, sollte es bereits zuvor zu einem Schussgefecht und/oder Umsteigen in ein anderes Fahrzeug (2x) gekommen sein.
§2.4 Polizisten können immer das Kennzeichen eines Fahrzeuges erkennen; auch wenn es nicht angebracht sein sollte. Dies können Polizisten allerdings nur erkennen, wenn sie sich direkt neben dem Fahrzeug (zu Fuß) befinden.
§2.5 Das sogenannte Pitten (seitliches "leichtes" Rammen eines Fahrzeuges) ist nur nach Anweisung des Ranghöchsten im Einsatz erlaubt. Des Weiteren ist zu beachten, dass Motorräder nur nach einem Schussgefecht (allgemeinen Schusswaffengebrauch oder auch Schussfreigabe) gepittet werden dürfen. Ein Pit muss immer seitlich erfolgen und darf auch nicht zu hart sein.
§2.6 Korruption ist nicht erlaubt.
§2.6.1 Mitgliedern des Los Santos Police Department ist es untersagt, Schwarzgeld zu waschen; es sei denn, es wird vom Chief angekündigt oder erlaubt
§2.7 Eine Festnahme (Handschellen anlegen) muss angekündigt werden.
§2.8 Tazer dürfen nur nach einer Ankündigung verwendet werden.
§2.9 Das Verwenden des Tazers darf nicht missbraucht werden. Es darf ebenfalls nicht ohne Grund gestazert werden, um beispielsweise "Lasertag" (o.Ä.) zu spielen.
§2.10 Spieler dürfen nicht festgenommen werden, wenn sie sich noch bewegen sollten.
§2.11 Polizisten sind verpflichtet, sich nach dem Dienst “Off-Duty” zu melden. Paycheck-Farming ist somit verboten.
§2.12 Bei einem Juwelier-, Bank- und Staats-Bankraub muss die Stürmung des Gebäudes berechtigt sein. Die Stürmung eines Gebäudes ist berechtigt, wenn der Täter nach 10 Minuten keinen Kontakt aufgenommen hat oder nicht verhandeln möchte.
§2.13 Polizisten dürfen maximal drei Westen mit sich führen (plus die Weste, die man bereits trägt)
§2.14 Officer des LSPD dürfen sich den Ausweis von Festgenommenen "aus der Tasche ziehen"!
§2.15 Alle elektronischen Geräte (Telefon, Funkgerät, etc.) dürfen abgenommen und müssen nach der Verhaftung nicht zurückgegeben werden.
§2.16 Das LSPD hat das Recht, auf Nachfrage Nachrichten, die während einer polizeilichen Maßnahme gesendet wurden, von Celltowa anzufordern
§2.17 Spieler dürfen von einem Polizisten anderen Geschlechts durchsucht werden.
§2.18 Sollte das Funkgerät abgenommen werden, so darf der Panic Button nicht mehr verwendet werden.
§2.19 Das willkürliche Verteilen von Rechnungen und Hafteinheiten ist verboten.
Mitgliederanzahl
§3.0 Offizielle Fraktionen:
§3.0.1 Insgesamt -> 10 Mitglieder
§3.1 (Inoffizielle) Gruppierungen:
§3.1.1 Insgesamt -> 5
§3.1.3 Als inoffizielle Gruppierung zählen alle Gruppen, die illegale Absichten haben.
Anwesen
§3.2 Fraktions-Anwesen dürfen nicht übernommen werden. Sie werden ausschließlich durch die Fraktionsleitung vergeben. Mit beidseitiger Zustimmung, sowie gutem Grund dürfen Anwesen unter Zustimmung der Fraktionsverwaltung getauscht werden.
Probezeit
§4.0 Sollte eine Fraktion von der Fraktionsverwaltung angenommen werden, so unterliegt sie einer 7-tätigen Probezeit
§4.0.1 Innerhalb dieser Probezeit hat die Fraktionsverwaltung das Recht, die Fraktion mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Verwarnungen
§4.1 Eine Fraktion kann zwei Verwarnungen bekommen
§4.1.1 Die erste Verwarnung wird nach vier Wochen ohne Regelwerkverstößewieder entzogen
§4.1.2 Die zweite Verwarnung wird nach weiteren vier Wochen wieder entzogen
§4.2 Die dritte Verwarnung ist gleich zu stellen mit einer Fraktionsauflösung
§5.0 Ein Kriegsvertrag muss von der kriegsfordernden Fraktion bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden.
§5.0.1 Dieser muss IC vom Anführer der Fraktion in Anwesenheit der anderen Fraktion ausgesprochen werden.
§5.1 Folgende Kriterien gelten für einen Kriegsvertrag.
§5.1.1 Ein Kriegsvertrag darf nur mit triftigem Grund beantragt werden.
§5.1.1.1 Dieser wird von der Fraktionsverwaltung geprüft.
§5.1.2 Beide Fraktionen müssen die Probezeit bereits absolviert haben.
§5.1.3 Es muss eine Forderung seitens beider Fraktionen geben.
§5.2 Während des Krieges muss dauerhaft ein festes Outfit getragen werden, um immer erkennbar zu sein.