§1.1 - Konzepttreue
Fraktionen müssen sich im RP, was Verhalten und allgemeines Auftreten angeht, an ihrem Konzept orientieren.
Beispiel: Eine Mafia hat sich nicht wie eine Gang zu verhalten und zu kleiden.
§1.2 - Fraktionsgrößen
§1.2.1 Zivile Gruppierungen
Zivile Gruppierungen dürfen maximal aus 4 Personen bestehen.
§1.2.2 Crime Fraktionen
Eine Crime Fraktion muss mindestens 7 und darf Maximal 30 Mitglieder haben.
§1.2.3 Leaderschaft
Eine Crime Fraktion darf nur aus einem 12er und zwei 11er bestehen.
Hinweis: Hat eine Crime Fraktion weniger als 7 Mitglieder, so hat diese eine Woche Zeit neue Mitglieder zu finden. Sollte nach einer Woche die Mitgliederzahl von mind. 7 Personen nicht erreicht werden, wird die Fraktion aufgelöst.
§1.3 - Fraktionskleidung
§1.3.1 Fraktionskleidung für zivile Gruppierungen
Eine zivile Gruppierung muss bei Aktionen anhand ihrer Kleidung zusammengehörig erkannt werden.
§1.3.2 Fraktionskleidung für staatliche Fraktionen
Staatliche Fraktionen müssen während des Dienstes ihre vorgegebene Dienstkleidung tragen.
§1.3.3 Fraktionskleidung für Crime Fraktionen
Crime Fraktionen müssen mindestens zwei Teile (Torso oder Hose) in der im Konzept angegeben Fraktionsfarbe als Erkennungsmerkmal tragen. Bei einem MC reicht die Kutte als Erkennungsmerkmal.
§1.3.4 Verzicht auf Fraktionskleidung
Möchte eine Fraktion einen themenorientierten Raub (Bsp. Putzkolonne, Bauarbeiter, etc.) durchführen, so muss dieser durch die Fraktionsverwaltung genehmigt werden, damit auf die Fraktionskleidung verzichtet werden kann.
§1.3.5 Custom Fraktionskleidung
Kleidung, welche custom für eine Fraktion erstellt und eingefügt wurde, wird nur entfernt, wenn die Fraktion aufgelöst ist.
§1.4 - Fraktionsfahrzeuge
Alle Fraktionen sind verpflichtet, ausschließlich Fahrzeuge aus ihrer Fraktionsgarage zu nutzen. Diese Fahrzeuge müssen in der offiziellen Farbe der jeweiligen Fraktion lackiert sein.
§1.5 - Temporäre Fraktionssperre
Beim Verlassen einer Fraktion, egal ob staatlich oder crime, erhält der Spieler eine temporäre Fraktionssperre. Neutrale Fraktionen werden gleich gewertet wie illegale.
Diese gliedert sich wie folgt auf:
Wer von einer legalen zu einer illegalen Fraktion wechseln will, hat eine Fraktionssperre von 48 Stunden.
Wer von einer illegalen zu einer legalen Fraktion wechseln will, hat eine Fraktionssperre von 48 Stunden.
Wer von einer illegalen Fraktion zu einer illegalen Fraktion wechseln will, hat eine Fraktionssperre von 24 Stunden.
Wer von einer legalen zu einer legalen Fraktion wechselt, hat keine Fraktionssperre.
§1.6 - Verwarnungen bei Regelbrüchen
Wenn drei, oder ein Leader (Rang 9-12) einer Fraktion an einem Regelbruch beteiligt sind, wird mit einer Fraktionsverwarnung bestraft. Ein Fraktionswarn ist 2 Wochen gültig. Hat eine Fraktion drei aktive Fraktionswarns wird diese administrativ aufgelöst.
Strafen von Fraktions Warns:
Illegale Fraktionen
10x Tec9`s
Neutrale Fraktionen:
5.000.000€
Legale Fraktionen:
5.000.000€
§1.7 - Stürzung- und Wechsel des Familienoberhauptes
Das Oberhaupt einer Familie kann von ihren Mitgliedern nur durch eine Mehrheitsentscheidung und ausreichendem RP-Hintergrund gestürzt werden. Dieser Prozess muss vorher mit der Fraktionsverwaltung abgesprochen werden. Ein Wechsel des Oberhaupts einer Fraktion ist ebenfalls nur mit Zustimmung der Fraktionsverwaltung möglich. Verstöße gegen diese Regelungen können zur administrativen Auflösung der Fraktion führen.
§1.10 - Forderungen
Forderungen sollten so human und realistisch gehalten werden wie möglich und dienen dazu, Kämpfen aus dem Weg zu gehen. Sie sollten verhältnismäßig sein und nicht als Bereicherung dienen. Der Gesamtwert einer Forderung sollte die 5 Millionen $ nicht überschreiten. Unverhältnismäßige Forderungen können zu einem Fraktionswarn führen.
§1.11- Aufbauschutz für neue Fraktionen
Neu gegründete Fraktionen erhalten einen Aufbauschutz von 3 Tagen, sofern sie sich nicht dagegen entscheiden. Fraktionen, die sich im Aufbauschutz befinden, dürfen nicht angegriffen werden. Der Aufbauschutz einer Fraktion erlischt, sobald sie als Aggressor gegen eine andere Fraktion gilt.
§1.12- Bündnis Regel
Fraktionen dürfen gleichzeitig nur ein Bündnis haben, das maximal 72 Stunden hält. Danach gilt eine Bündnissperre für beide Parteien.
§2.1 - Allgemeine Baseraid Regelungen
Ein Baseraid erfordert einen triftigen RP-Hintergrund und ist nicht durch einfache Aktionen wie beispielsweise das Hops nehmen eines Familienmitglieds gerechtfertigt. Vor einem Raid müssen beide Fraktionen miteinander gesprochen und eine Lösung gesucht haben. Wenn keine Einigung erzielt wird, dürfen beide Fraktionen die jeweils andere stürmen. Dies muss im Fraktionssupport angekündigt werden.
§2.2 - Häufigkeit von Baseraids
Innerhalb von 24 Stunden darf die Base einer Fraktion maximal 2 mal gestürmt werden.
Hinweis: Das Betreten eines Anwesens, um provozierende Aktionen auszuführen wie Bilder auf dem Anwesen posten etc. gilt als Baseraid. Und das Callen vor dem Anwesen zählt als provozierende Aktion.
§2.3 - Dauer eines Baseraids
Sollte es zu einem Baseraid kommen und es ist nach 45 Minuten nicht absehbar, dass dieser ein Ende hat, so gilt der Raid als gescheitert und ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.
§2.4 - Belagerung gegnerischer Basen
Die Base einer gegnerischen Fraktion darf nicht belagert werden. Spotter, die sich im Umfeld einer Base befinden, sind jedoch erlaubt.
§2.5 - Zivile Gruppierungen bei Baseraids
Zivilen Gruppierungen ist es verboten, die Base einer Fraktion zu stürmen.
§3.1 - Bedingungen
Bei länger andauernden Konflikten zwischen Fraktionen, bei denen keine Lösung gefunden wird, ist ein schriftlicher Kriegsvertrag zu verhandeln. Selbes gilt für einen Routenkrieg.
In diesem Kriegsvertrag müssen folgende Rahmenbedingungen festgelegt werden:
Wo wird der Krieg ausgetragen?
Zeitliche Eingrenzung der Kämpfe
Wie wird gekämpft?
Um was wird gekämpft?
§3.2 - Anmelden von Kriegen
Ein Kriegsvertrag muss der gegnerischen Partei vorgelegt und ausgehandelt werden. Im Anschluss muss der Kriegsvertrag der Rotschild(Fraktionsverwaltung) vorgelegt werden. Erst nach Bestätigung durch die Fraktionsverwaltung kann der Krieg beginnen.
§3.3 - Rekrutierungen während des Krieges
Befindet man sich aktiv im Krieg mit einer anderen Fraktion, ist es verboten, neue Mitglieder zu rekrutieren.
§4.1 - Blood In
Beim Fraktionsbeitritt muss ein Bloodin erfolgen, welcher im Fraktionsdiscord per Clip dokumentiert wird. Ohne Beweise kann im Falle von Problemen kein Support gewährt werden.
§4.2 - Blood Out & Hinrichtungen
§4.2.1 Durchführung eines Blood Out
Ein Blood Out kann nur durchgeführt werden, wenn es auch einen Blood In gab. Ein Blood Out sollte einen vernünftigen RP-Hintergrund haben, sofern es kein Eigenwunsch ist. Dies wird im Zweifelsfall vom Support kontrolliert - ebenso muss ein Clip vorhanden sein.
§4.2.2 Erinnerungen nach einem Blood Out
Nach einem Blood Out verliert ein Spieler alle Erinnerungen und Erlebnisse aus der Zeit mit der Fraktion. Es ist verboten, die Erinnerungsregel durch Hilfsmittel wie SMS-Nachrichten oder Erzählungen durch Freunde zu umgehen. Es ist verboten, nach einem Blood Out RP-Stränge aufgrund des Blood Out aufzubauen.
§4.2.3 Hinrichtung des Charakters
Eine Hinrichtung bedeutet, dass der RP-Charakter vollständig gelöscht wird und 50 Prozent seines gesamten Vermögens eingezogen wird. Das Oberhaupt einer Fraktion hat die Möglichkeit, einen Spieler hinzurichten. Für eine Hinrichtung muss ein ausreichender RP-Hintergrund vorliegen und sie muss ausnahmslos vom Projektleitung genehmigt werden! Dafür müssen genügend Beweise in Form von Clips vorliegen. Wer absichtlich versucht, das Vermögen vor einer Löschung zu verstecken (z. B. durch Übertragung an Freunde), muss mit Konsequenzen rechnen. Auch Beihilfe kann bestraft werden.
§4.2.4 Erinnerungen nach einer Hinrichtung
Nach einer Hinrichtung verliert ein Spieler alle Erinnerungen an seinen alten Charakter. Alle RP Stränge mit dem alten Charakter sind somit direkt abgeschlossen. Hat man sich vor der Hinrichtung in einer Fraktion befunden, darf man dieser mit seinem neuen Charakter nicht wieder beitreten.
§4.2.6 Umgehung eines Blood Out
Unehrenhafte Aktionen wie beispielsweise ein "Sicario", um eine Fraktion ohne Blood Out zu verlassen, sind im Support anzukündigen.
§4.2.8 Clippflicht
Ein Blood Out aus einer Fraktion muss mittels Clip im Fraktions-Discord gesichert werden. Auch hier kann ohne Clip im Supportfall kein Support gewährleistet werden.
§5.1 - Einfluss auf das RP
Geschehnisse aus dem Gangwar dürfen unter keinen Umständen Einfluss auf das RP haben. Provozierungen aufgrund der Geschehnisse in einer der Aktivitäten haben im RP ebenfalls nichts zu suchen.
§5.2 - Regelwerkgültigkeit
Das normale Regelwerk hat seine Gültigkeit. Einen Regelbruch zeigt man nach der Aktivität im Support vor.
§5.3 - Fairplay im Gangwar
Abschüsse dürfen nur innerhalb der Gangwarzone erfolgen. Ebenfalls darf eine Fraktion welche sich im Gangwar befindet nicht mit einem anderen Teil der Fraktionsmitglieder einen Baseraid starten.
§5.4 - Gangwar Ausschluss
Verstößt eine Fraktion gegen diese Regularien im Gangwar, kann diese vom Gangwar ausgeschlossen werden.
§5.5 - Vorbereitungszeit
Die Vorbereitungszeit ist stehts einzuhalten, man darf erst nach einer Minute nach beginn, erst losfahren.
§5.6 - Weitere Regeln
Nach Betreten der Gangwar-Zone ist ein Verlassen nur mit triftigem Grund gestattet, und die Teilnahme ist verpflichtend. Zudem darf ausschließlich mit den vom Gangwar bereitgestellten Waffen gekämpft werden.
§5.7 - Kein Schießen von außerhalb der Zone!
Es ist nicht gestattet, von außerhalb in die Gangwar-Zone zu schießen.