§1.0 | Wenn man als Fraktion agiert, muss man einheitliche Fraktionsfahrzeuge fahren (gleiche Farbe, gleicher Perleffekt, gleiche Unterbodenbeleuchtung). Die Unterbodenbeleuchtung muss immer an bleiben. Die Unterbodenbeleuchtung des Caller-Fahrzeuges darf sich unterscheiden.
§1.1 | Es ist strengstens verboten, die Fraktionskammer oder -kasse zu plündern, wenn man aus einer Fraktion austritt (egal, in welcher Form).
§1.2 | Es ist strengstens verboten, sich als Fraktionsmitglied auszugeben, zu welcher man nicht gehört.
§1.3 | Es gilt eine Aufnahmepflicht für alle Fraktionsmitglieder. Fraktionsmitglieder sind verpflichtet, alle relevanten Situationen, Kills und Informationen aufzunehmen, die auf Nachfrage im Support vorgelegt werden müssen. Dabei ist es egal, mit welchem Programm die Aufnahmen gemacht werden.
§1.4 | Bei der Auflösung einer Fraktion darf höchstens eine begrenzte Anzahl von 6 Personen dieser Fraktion von einer anderen Fraktion aufgenommen werden.
§1.5 | Jede Fraktion benötigt einen Discord-Server, auf dem sich die Fraktionsverwaltung befinden muss. Die Eigentumsrechte des Discords müssen, nachdem die Fraktion offiziell ist, einem Mitglied aus der Fraktionsverwaltung überschrieben werden. Die Fraktionsverwaltung muss den vollständigen Discord sehen können.
§1.6 | Jede Fraktion hat sich an ihr eingereichtes Konzept zu halten. Sollte dies nicht geschehen, wird die Fraktion sanktioniert und im schlimmsten Fall aufgelöst.
§1.7 | Fraktionen dürfen nicht aus dem Beweggrund des “Schepperns” und “Gambos” gegen andere Fraktionen schießen. Wenn eine Fraktion als zu “gambogeil” gilt, wird diese Fraktion zu einem Gespräch gebeten. Sollte dieses Gespräch in den Sand verlaufen, wird die Fraktion aufgelöst.
§1.8 | Bei einem Austritt aus einer Fraktion gelten folgende Fraktionssperren:
- Von Crimefraktion zu Crimefraktion ❱ 2 Wochen
- Von Crimefraktion zu Staatsfraktion ❱ 2 Wochen
- Von Staatsfraktion zu Crimefraktion ❱ 2 Wochen
- Von Staatsfraktion zu Staatsfraktion ❱ 1 Woche
Die Fraktionssperre entfällt nur bei Auflösung auf eigenen Wunsch!
Ausnahme: Die Fraktionssperre gilt nicht beim Wechsel zum oder vom Mediziner.
§1.9 | Drittpartei
Es ist verboten, sich in ein aktives Kampfgefecht zwischen zwei Fraktionen einzumischen. Dies gilt nicht als Drittpartei, wenn eine staatliche Fraktion, wie das LSPD, in einem Konflikt zwischen zwei Parteien agiert und diese zurückschießen.
Es ist strikt untersagt, ohne vorherige Genehmigung zwei Fraktionen oder Gruppierungen zu vereinen, um gemeinsam zu agieren.
Bündnisse können nur bei der Corleone-Familie beantragt werden.
Es ist ebenfalls untersagt, mit einer anderen Partei zusammenzuarbeiten, wenn man nicht die gleiche Kleidung (2 Merkmale) trägt und somit keine eindeutige Zugehörigkeit erkennbar ist. Zwei oder mehr Merkmale, wie Kleidung oder andere erkennbare Zeichen, sind erforderlich, um zu zeigen, dass man als ein Bündnis handelt. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Davispakt.
Das Nutzen von Anwesen befreundeter Fraktionen, um sich eine strategische Position gegenüber einer verfeindeten Fraktion zu verschaffen, wird als Drittpartei betrachtet. Zudem ist es verboten, sich unter dem Vorwand, einer “Grillparty” oder ähnliches zu veranstalten, im Anwesen einer befreundeten Fraktion zu verstecken, um Konflikte zu umgehen.
§1.10 | Das Anschreiben von Mitgliedern anderer Fraktionen mit dem Ziel der Provokation oder des Störens ist strengstens verboten. Ebenso ist das Posten von Bildern, die nach einer Schießerei potenziell die Gegenpartei provozieren könnten, in jeglicher Form untersagt. Verstöße gegen diese Regel werden in größerem Ausmaß mit einer Fraktionsverwarnung bestraft.
§1.11 | Um eine Fraktion zu gründen, ist es erforderlich, ein detailliertes Konzept zu erstellen und einen Gründungsbeitrag in Höhe von 300.000 GTA$ zu bezahlen. Zusätzlich muss der Fraktionsleiter mindestens 18 Jahre alt sein.
§1.12 | Das gezielte Abwerben von Mitgliedern auf anderen Servern, Discords oder ähnlichen Plattformen ist strengstens verboten und wird mit strengen Sanktionen bis hin zum Ausschluss vom Server geahndet.
Ausnahme: Innerhalb des Spiels (In Character, IC) ist das Abwerben erlaubt, sofern es im Rahmen des Roleplays geschieht.
§1.13 | Bei Supportfällen oder Fraktionsanliegen ist ausschließlich die Leitungsebene bzw. Leaderschaft befugt, Meldungen zu machen oder Anliegen vorzubringen.
§1.14 | Es ist strengstens untersagt, gleichzeitig auf einem anderen Server einer Fraktion anzugehören, wenn man Mitglied einer Fraktion auf Corleone ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Teil einer staatlichen oder einer Crime Fraktion ist.
§2.0 | Restaurants und Lokalitäten dürfen IC nicht weiterverkauft werden. Der Besitzer des Businesses bleibt der Besitzer bis zur Auflösung oder Weitergabe des Restaurants/der Lokalität über das High-Team oder die Fraktionsverwaltung aus administrativen Gründen.
§2.1 | Mediziner dürfen verletzte Personen erst nach einer Schießerei behandeln/ wiederbeleben, weil sie ihr eigenes Leben zu schützen haben. Sollten Mediziner während einer Schießerei jemanden behandeln/ wiederbeleben, verfällt die Unantastbarkeit des Mediziners.
§2.2 | Der Aufenthalt am LSMD ohne jeglichen Roleplay-Hintergrund ist verboten. Bei Verletzungen oder Untersuchungen ist der Aufenthalt gestattet. Solltet ihr keine Behandlung mehr benötigen, gibt es keinen Grund dafür, sich beim LSMD aufzuhalten. Jeder, der dort Stress macht, wird sanktioniert.
Es ist ein Ort der Genesung - keine Kneipe.
§2.3 | Korruption in staatlichen Fraktionen:
Staatskonten und -kammern sind in keinem Fall zu veruntreuen.
Das Fälschen oder Löschen von Akten ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit lebenslanger Freiheitsstrafe (Char Tod) geahndet.
Das absichtliche Schießen auf Kollegen ist verboten und wird mit einem permanenten Bann geahndet.
Jegliches korruptes Verhalten von Führungsebenen wird mit einem administrativen Ausschluss aus der Fraktion geahndet und je nach Schwere weiter sanktioniert.
Sanktionen für korruptes Verhalten können im RP bis hin zum Ausschluss aus der Fraktion führen.
Es ist strikt untersagt, Informationen über eine geplante oder laufende Razzia an Dritte weiterzugeben. Zuwiderhandlungen werden mit einer lebenslanger Haftstrafe (Chartod) bestraft.
§2.4 | Staatliche Fraktionen müssen, wenn sie agieren wollen, klar und einheitlich gekleidet sein, wie z.B. PD-Uniform, MD-Uniform, Mechaniker-Outfit etc.
§2.5 | Beim Human Labs Raub ist es gestattet, dass zwei Badfraktionen zusammen agieren. Dabei ist zu beachten, dass sie gemeinsam maximal 45 Personen sein dürfen.
§2.6 | Wenn staatliche Fraktionen die Aufforderung "Bitte stehen bleiben ALLGEMEINE Verkehrskontrolle" oder ähnliche Wortlaute benutzen, dann darf man NICHT zurückschießen, selbst wenn die staatlichen Fraktionen das Feuer auf die Reifen eröffnen. Bei 2 zerschossenen Reifen MUSS man stehen bleiben und die Flucht weiter zu Fuß ergreifen. Wenn die staatlichen Fraktionen das Feuer auf Personen eröffnen darf zurückgeschossen werden. Die staatlichen Fraktionen MÜSSEN die Verfolgung zu Fuß mit einem Tazer bewaffnet aufnehmen. Das anfunken seiner eigenen Fraktionen, um die Polizisten niederzuschießen, ist strengstens verboten. Bei allgemeinen Verkehrskontrollen darf Unterstützung nur beim 12er der jeweiligen Fraktion angefordert werden.
Das Ausnutzen von Grauzonen wird streng bestraft.
§2.7 | Es ist strengstens verboten, sich zu einer laufenden polizeilichen Maßnahme dazu zu stellen, sich einzumischen oder mit dem Auto ranzufahren und zuzuhören (Ninja RP). Wenn die Polizei eine Situation hat, wie z.B. eine Verkehrskontrolle oder Ähnliches, hat man sich nicht einzumischen.
§2.8 | Während eines Raubes darf man nicht außerhalb des ausgeraubten Gebäudes sein. (z.B. wenn man die Bank ausraubt, läuft man nicht ganz raus und kontrolliert ums ganze Gebäude, ob alle Nagelbänder weg sind). Man hat sich unmittelbar vor dem Gebäude aufzuhalten.
§2.9 | Für die Stürmung der staatlichen Fraktionen muss eine Genehmigung der Fraktionsverwaltung vorliegen. Die Erläuterung eines triftigen Roleplay-Hintergrunds muss vorhanden sein (z. B. nach einer Razzia).
§3.0 | Eine Fraktion darf maximal aus 35 Personen bestehen, darunter 30 Männer und 5 Frauen. In Kriegen und Konflikten dürfen maximal 30 Personen aktiv agieren.
Zusatz: Die Fraktionsverwaltung kann bei Regelverstößen oder besonderen Umständen Strafen verhängen, durch die mit weniger als 30 Personen agiert werden muss.
§3.1 | Jede Fraktion/ Gruppierung braucht zwei eindeutige Erkennungsmerkmale (z.B. gleiche Bandanas, gleiche Hose, gleiches Shirt etc.), um miteinander agieren zu dürfen.
§3.2 | Blood-In / Blood-Out
Ein Blood-In ist der Beitritt einer Gruppierung.
Ein Blood-Out ist der Austritt oder Rauswurf von Mitgliedern aus der jeweiligen Fraktion, die aber einen Blood-In erhalten haben, anhand eines Kopfschusses.
Beim Blood Out muss das betroffene Mitglied alle Informationen und die Zeit in der Gruppierung vergessen. Genauso muss sichergestellt werden, dass alle Mitglieder der Gruppierung vom Blood-Out wissen.
Die Gruppierung darf hinterher im Roleplay nicht auf dessen Vergangenheit bei der Gruppierung anspielen.
§3.3 | Nach einem Blood-Out ist es nicht gestattet, innerhalb von drei Monaten wieder zurück in diese Fraktion zu gehen. Nach diesen drei Monaten ist es erlaubt. (Achtung: Man darf sich dennoch nicht an die vergangene Zeit in der Familie erinnern).
§3.4 | Wenn man in einer Fraktion ist, ist es verboten, außerhalb dieser Fraktion sogenanntes ‚Zivi-Gambo‘ zu betreiben. Als Mitglied einer Badfraktion ist es zu jeder Zeit verboten, die Fraktionsmerkmale abzulegen. Man muss zu jeder Zeit als Mitglied der jeweiligen Fraktion erkennbar sein. Es ist jedoch nur erlaubt, die Fraktionskleidung abzulegen, wenn man in einem Zweitjob tätig ist, wie zum Beispiel in einem Restaurant. Während dieser Zeit ist es allerdings nicht gestattet, an Familienaktivitäten teilzunehmen. Zudem muss man den Funk verlassen und das GPS deaktivieren.
§3.5 | Wird eine Badfraktion aufgelöst, darf der betroffene 12er keine neue Fraktion mehr gründen. Es ist ihm jedoch gestattet, nach einer zweiwöchigen Leaderschaftssperre in einer anderen Fraktion eine Rolle in der Leaderschaft zu übernehmen.
§3.6 | Es dürfen nicht mehr als 35 Mitglieder auf dem Discord-Server einer Badfraktion sein (Server-Team und Bots ausgeschlossen). Es dürfen nur Fraktionsmitglieder, Bots und Teammitglieder auf dem Discord Server sein. Keine Freunde, ehemalige Mitglieder etc.
§4.0 | Jede Fraktion kann gegen eine andere Fraktion einen Krieg beginnen. Der Grund für einen Krieg muss plausibel und so schwerwiegend sein, dass das Leben der eigenen Leute riskiert wird. Mit einem Krieg können auch die Drogen- sowie Waffenrouten erobert werden.
§4.1 | Neue Mitglieder dürfen während eines Krieges auf keinen Fall in die Fraktion aufgenommen werden. Während eines Konflikts ist die Aufnahme neuer Mitglieder jedoch gestattet.
§4.2 | Sollten Anwärter von Familien während eines Baseraids im Anwesen, Hood oder Chapter anwesend sein, müssen sie die Hände heben und sich aus dem Konflikt heraushalten. Anwärter dürfen nicht aktiv eingreifen oder sich beteiligen.
§4.3 | Es ist nicht gestattet, in Unterzahl eine Fraktion/ Route anzugreifen. Dies wird als Fail RP bewertet. Die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein. Zum Beispiel:
2 gegen 10 ist Fail RP
7 gegen 10 ist realistisch
§4.4 | Kämpfe werden nur noch außerhalb des Interieurs ausgetragen. Bei einem Kampf auf einer Base ist es untersagt, sich im Interieur zu vercampen. Sollte sich ein Spieler zu diesem Zeitpunkt innerhalb des Interieurs aufhalten, ist er verpflichtet, dieses unter allen Umständen zu verlassen.
§4.5 | Der Gewinner eines Krieges wird entweder durch die Anerkennung der Niederlage der gegnerischen Partei oder durch die Entscheidung der Fraktionsverwaltung bestimmt.
§4.6 | Nach einem Krieg zwischen zwei Fraktionen muss eine Wartezeit von einer Woche eingehalten werden, bevor erneut ein Krieg gegen dieselbe Fraktion begonnen werden darf. Ausgenommen davon sind Camper.
§4.7 | Badfraktionen dürfen bei Konflikten oder Kriegen mit importierten Fraktionsfahrzeugen kämpfen. Familien, die keine importierten Fraktionsfahrzeuge besitzen, müssen mit Vanilla-Fahrzeugen agieren.
§4.8 | Nachdem ein Kampf zwischen zwei Fraktionen beendet wurde, muss die Gegenpartei mindestens eine Stunde warten, bevor ein Gegenangriff gestartet werden darf.
§4.9 | „First contact“ liegt vor, wenn zwei Fraktionen in einem aktiven Konflikt aufeinandertreffen und der erste Schuss auf ein Auto oder eine Person abgegeben wird. Drei bis vier Sekunden nach dem First Contact müssen beide Parteien aus ihren Fahrzeugen aussteigen. Das erneute Besetzen der Fahrzeuge ist nicht mehr erlaubt.
§4.10 | Es darf maximal ein Fahrzeug pro Partei für den Backstab verwendet werden, das zwingend ein VSTR sein muss. Das Fahrzeug darf keinen Spoiler besitzen. Die Unterbodenbeleuchtung des Backstab-Fahrzeugs darf ausgeschaltet werden. Nach dem "First Contact" muss das Backstab-Fahrzeug innerhalb von 5 Minuten verlassen werden und darf danach nicht erneut genutzt werden. Auch die Besatzung des Backstab-Fahrzeugs darf während des gesamten Kampfes nicht neu besetzt werden.
§4.11 | Offroad-Fahren ist nur bei Konflikten oder Kriegen oberhalb des Observatoriums erlaubt; unterhalb des Observatoriums ist es verboten. Dabei ist zu beachten, dass Offroad-Fahren bei Konflikten mit Staatsfraktionen nicht gestattet ist. Es darf ausschließlich mit Fahrzeugen, die in der Fraktionsgarage erhältlich sind, sowie mit importierten Fraktionsfahrzeugen offroad gefahren werden.
§4.12 | Jede Partei darf in Konflikten oder Kriegen nur einen Helikopter einsetzen. Der Helikopter darf einmalig mit voller Besatzung (1 Pilot + 3 Beifahrer) genutzt werden, um die Beifahrer an einem beliebigen Ort abzusetzen. Wenn die Beifahrer aussteigen, darf der gegnerische Helikopter auf diese am Boden schießen. Nach der Absetzung der Beifahrer darf der Helikopter nur noch vom Piloten gesteuert werden und ausschließlich zum Spotten dienen. Der Pilot darf den Helikopter auf einem Dach landen, um für sich eine bessere Position zu erreichen. Nach dem Landen darf der Pilot den Helikopter erneut besetzen. Während des Kampfes darf der Pilot nicht gewechselt werden. Der Helikopter muss vor dem First Contact besetzt werden.
Zusatz: Sobald der gegnerische Helikopter gesichtet wird, darf das Feuer auf ihn eröffnet werden. Der Beschuss ist ausschließlich von Helikopter zu Helikopter erlaubt; auf Fußgänger (mit Ausnahme der Heli-Besatzung) und Fahrzeuge darf nicht geschossen werden.
§4.13 | Fraktionen haben zwei Tage Zeit, um gegeneinander zu agieren, bevor sie einen Kriegsvertrag aushandeln müssen. Nach diesen zwei Tagen muss der Konflikt entweder durch RP selbst beendet oder die Corleone-Familie muss bezüglich des Kriegsvertrags kontaktiert werden. Nach Ablauf dieser zwei Tage darf nicht mehr außerhalb des Kriegsvertrags geschossen werden. Nach jedem Konfliktkampf hat jede Fraktion eine Stunde Zeit, sich auszurüsten. Erst nach dieser Ausrüstungszeit ist erneutes Kämpfen wieder erlaubt.
§4.14 | Bevor ein Konflikt zustande kommt, müssen mindestens ein bis zwei Gespräche zwischen den Parteien stattfinden. Der Konflikt muss einen triftigen Grund haben.
§4.15 | Im Rahmen eines Konflikts dürfen Forderungen insgesamt auf maximal 150.000$ erhöht werden. Eine Erhöhung ist zulässig, solange die Gesamtsumme von 150.000$ nicht überschritten wird. Die Forderung muss jedoch angemessen und verhältnismäßig zum Anlass des Konflikts sein (z.B. keine 150.000$ für geringfügige Angelegenheiten).
§4.16 | Ausgesprochene Forderungen und die Frist zur Bezahlung müssen in Relation zur jeweiligen RP-Situation stehen.
§4.17 | Wenn eine Forderung zweimal nicht beantwortet wird, darf die fordernde Partei diese Forderung künftig jede Stunde erneut stellen.
§4.18 | Sollte es bei einem Kampf, sei es auf einer Route oder außerhalb, zu groben Regelverstößen oder Fehlern durch eine Fraktion kommen, wird die Gegenpartei automatisch zum Gewinner erklärt. Die Verlierer Partei ist verpflichtet, alle Forderungen der Gewinnerpartei zu erfüllen und darf für einen Zeitraum von zwei Wochen nicht als Aggressor gegenüber der Gewinnerpartei auftreten.
§4.19 | Ein Anwesen, eine Hood oder ein Chapter darf bei jeglichem Konflikt nur einmal alle 6 Stunden angegriffen werden.
§4.20 | Sollten beide Parteien grobe Fehler machen, werden beide Parteien zum Verlierer erklärt und zusätzlich werden 30 % des Fraktionslagers gecleared bzw. gelöscht.
Außerdem dürfen beide Parteien 2 Wochen lang nicht gegeneinander agieren.
Ausreden wie:
"Die sind neu bei uns"
"Das sind doch nur 1-2 Leute"
"Woher soll ich wissen, dass er Modder ist?"
werden nicht akzeptiert. Jeder Fraktionsleader ist für seine eigenen Mitglieder verantwortlich.
§4.21 | Routenbesitzer müssen ihre Route abgeben, bevor sie die Geldwaschkarte angreifen dürfen.
§4.22 | Jeder, der eine Geldwaschkarte angreifen will, muss dies bei der Corleone Familie anmelden.
§4.23 | Man hat drei Versuche, einer Fraktion die Geldwaschkarte abzunehmen. Sollte es einem in diesen drei Versuchen nicht gelingen, darf man eine Woche lang nicht weiter versuchen, die Karte von dieser Partei zu erlangen.
§4.24 | Die Besitzer der Drogenrouten kaufen die Drogen von ihren Farmern ab und verkaufen diese weiter an die Corleone Familie. So wird der Drogenhandel kontrolliert, und es entsteht ein laufender Kurs, der für RP-Stränge und Variationen sorgt.
§4.25 | Sollte es bei einer Drogenlieferung auf dem Wasser zu einem Schussgefecht zwischen Staatsfraktionen und Badfraktionen kommen, ist es sowohl der Badfraktionen als auch Staatsfraktion gestattet, aus dem Helikopter zu schießen.
§4.26 | Auf Routen dürfen nur Vanilla-Fahrzeuge (Standard GTA Fahrzeuge) zum Kämpfen verwendet werden. Add-on Fahrzeuge sind nur zum Farmen erlaubt! Das Flüchten mit einem Addon-Fahrzeug von der Route, um außerhalb der Route zu schießen, wird als Ausnutzen von Grauzonen gewertet und bestraft. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zu einem administrativen Blood-Out führen.
§4.27 | Legale Routen sind ausschließlich für Zivilisten zugänglich. Kriminelle Fraktionen dürfen legale Routen nicht betreten!
§4.28 | Jeder Spieler darf einmalig pro 6 Stunden eine Route pushen. Zivilisten, die eine Route stürmen, dürfen hierfür keine BF nutzen.
§4.29 | Street Fights sind ausschließlich in der Stadt unterhalb der Staatsbank erlaubt. In diesen Kämpfen entfällt die "First Contact"-Regel.
Dementsprechend gilt: Nach dem ersten Schuss muss nicht ausgestiegen werden, und es ist erlaubt, im Fahrzeug zu bleiben und weiterzufahren.
Beachte: Diese Regelung greift jedoch ausschließlich bei Konflikten und Kriegen. Bei Camperfights gilt diese Regel nicht.
§4.30 | Schwarzmärkte können nicht erobert oder beansprucht werden und stehen allen Spielern frei zur Verfügung. Sie gelten jedoch als Todeszonen.
§5.0 | Im Gangwar gelten die gleichen Regeln wie in Konflikten oder Kriegen.
§5.1 | Das Benutzen von Emotes ist während eines Gangwars strengstens verboten.
§5.2 | Das Beleidigen anderer Spieler, insbesondere das Beleidigen von Leichen, ist verboten. Es darf sich ausschließlich über das Kampfgeschehen ausgetauscht werden.
§5.3 | Modding, Regelverstöße oder andere Vorwürfe müssen nach dem Gangwar im Support vorgelegt werden. Während des Gangwars ist es untersagt, in den Support zu kommen.
§5.4 | Es ist verboten, während eines Gangwars untätig (AFK) zu sein.
§5.5 | Trashtalk oder Provokationen vor, während oder nach einem Gangwar sind strengstens verboten und führen zu einer einwöchigen Gangwar-Sperre.
§5.6 | Baseraids sind 15 Minuten vor und nach einem Gangwar nicht erlaubt. Wenn jedoch eine offene Forderung gegen eine Partei besteht, darf diese Partei auch außerhalb des festgelegten Zeitrahmens gebaseraidet werden. Diese Ausnahme gilt ausschließlich für Forderungen. RP hat Vorrang!
§6.0 | Wenn eine Partei einen Camper angreift und es zu einem Schussgefecht kommt, bei dem mindestens 10 Spieler auf jeder Seite (10 vs 10) beteiligt sind, erhält die angreifende Partei einen Cooldown von 6 Stunden. Während dieser Zeit darf die angreifende Partei keine weiteren Camper angreifen, ist jedoch berechtigt, ihren eigenen Camper zu verteidigen.
§6.1 | Kommt es beim Aufschweißen zu keinem Kampf, darf sofort der nächste Camper angegriffen werden.
§6.2 | Schaffen es die Angreifer, den Camper erfolgreich aufzuschweißen, werden dem Besitzer 25.000$ aus der Fraktionskasse entnommen.
§6.3 | Erreicht die Fraktionskasse ein Minus von 200.000$, wird das gesamte Lager geleert und es erfolgen zwei zufällige Bloodouts.
§6.4 | Der Camper muss mindestens 2 km Luftlinie vom Anwesen, der Hood oder dem Chapter entfernt platziert werden.
§6.5 | Kommt es zu einem abgesprochenen Camper-Fight, werden beide Parteien aufgelöst.
§6.6 | Der Camper darf nicht mutwillig in der nähe einer Route oder einer Safezone platziert werden.
§6.7 | Das bloße Aufbrechen eines Campers und der anschließende Kampf allein stellen keinen ausreichenden Grund dar eine Forderung o.ä. zu stellen. Erst wenn ein 7 stelliger Warenwert aus dem Camper gestohlen wird, darf daraus ein Konflikt entstehen.
§6.8 | Sobald ein Camper angegriffen wird, ist der Schusscall offen; hierbei spielt es keine Rolle, welche Partei zuerst schießt.