Mit Betreten des Parcours erklärt man sich mit folgenden Regeln einverstanden. Der BSV Obergroßau, die angrenzenden Nachbarn und die Grundbesitzer des Waldes bedanken sich für eure Rücksicht!
1. Ohne ausführliche Unterweisung darf kein Anfänger den Parcours begehen.
2. Jeder Schütze ist für seinen abgeschossenen Pfeil verantwortlich und haftet für verursachte Schäden oder Verletzungen.
3. Der Schütze muss sich vor jedem Abschuss versichern, dass das Schussfeld sowohl vor als auch hinter dem Ziel frei ist. Besteht auch nur der geringste Zweifel, ist der Abschuss sofort abzubrechen.
4. Es darf nur auf die vom Betreiber aufgestellten Zielscheiben und 3D-Ziele in ihrer Nummernfolge vom jeweiligen Pflock geschossen werden. Ein Umkehren ist strengstens verboten!
5. Markierte Wege dürfen nicht verlassen und Absperrungen nicht ignoriert werden.
6. Das Parcoursgelände ist nur in die durch Nummern, Pfeile oder Bänder gekennzeichnete Richtung zu begehen.
7. Beim Suchen nach verlorenen Pfeilen ist darauf zu achten, dass nachfolgende Schützen gewarnt werden (Bogen vor das Ziel stellen).
8. Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 18. Lebensjahr dürfen den 3D-Parcours nur in Begleitung einer volljährigen Person begehen. Diese übernimmt die volle Verantwortung für die von ihnen begleiteten Kindern und Jugendliche.
9. Es ist verboten, selbstständig die Tierscheiben oder Abschusspflöcke zu verändern.
10. Das Schießen mit Armbrust am Parcours ist untersagt. Jagdspitzen dürfen nicht verwendet werden. Maximales Zuggewicht: 60lbs
11. Der Parcours ist sauber zu halten. Kaputte Pfeile und Müll darf nicht liegen gelassen werden oder ist in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen.
12. Am Parcours ist Rauchverbot (ausgenommen sind gekennzeichnete Raucherbereiche in den Labe-Stationen)
13. Es ist verboten Äste, Stauden und dergleichen zu entfernen.
14. Hunde sind am gesamten Parcours an der Leine zu führen.
15. Mit der Benützung des Parcours erklärt jeder Schütze/ jede Schützin den Verzicht auf Ansprüche aller Art bei Sach- und Personenschäden insbesondere gegenüber dem Bogensportverein „BSV Obergroßau“ und den Grundbesitzern.
16. Der Wald ist Lebensraum und Erholungsort für viele Menschen und Tiere und ist durch respektvolles Miteinander als solches zu erhalten.
17. Personen, die gegen die Parcoursregeln verstoßen, können vom Parcoursgelände verwiesen werden.
18. Der Schießbetrieb ist bei Hereinbrechen der Dunkelheit einzustellen!
19. Der Schießbetrieb ist nur zur ausgehängten Uhrzeit gestattet!