§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 12 Abs. 4 der Vereinssatzung in der Fassung vom 01.02.2025.
§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.
§ 3 Beitragshöhe
Jedes aktive Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 60 Euro zu zahlen.
Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni des Jahres, ist der volle, danach der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.
Aktive Mitglieder unter 18 Jahren, Auszubildende, Schüler und Studenten sowie passive Mitglieder haben einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 30 Euro zu zahlen.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§ 4 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag ist zum 31. Januar des laufenden Jahres oder erstmalig zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Verein fällig.
§ 5 Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Kontoüberweisung oder über Einzug durch
SEPA-Lastschriftmandat zu entrichten.
Das Vereinskonto wird bei folgender Bank geführt:
Sparkasse Elbe-Elster
IBAN: DE31 1805 1000 0201 0439 98
BIC: WELADED1EES
Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung zu informieren.
§ 6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
§ 7 Vereinsaustritt
Die Beitragspflicht entfällt mit Ende der Mitgliedschaft.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zum Ende des Geschäftsjahres mit einer Frist von 3 Monaten.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.02.2025 in Kraft.