Alle Schießstände auf der Liegenschaft der BKSG2014 sind mit einer Videoüberwachung ausgestattet.
Nachfolgend sind die diesbezüglichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufgeführt:
Informationen zur Videoüberwachung
1. Zweck der Überwachung / Interessensabwägung
Die Schießstände auf der Liegenschaft der BKSG2014 wird an mehreren Tagen pro Woche sowohl von eigenen Mitgliedern als auch von externen Schützen im Miet-/Pachtverhältnis genutzt. Sowohl die Schützengemeinschaft selbst, als auch ihre Mieter sind gesetzlich verpflichtet eine Schießaufsicht zu stellen, die den ordnungsgemäßen Betrieb gewährleistet. Dazu gehört neben der Überwachung der Schießsicherheit auch die Einhaltung von Waffengesetz und Schießstandordnung bzgl. zulässiger Waffen und Munition. Da Beschädigungen der Anlage und unzulässige Munitionsarten nicht zweifelsfrei einem Verursacher zugeordnet werden können, wird eine Videoüberwachung nach gründlicher Abwägung als Mittel festgelegt.
2. Technische Beschreibung
Sowohl die beiden Kurzwaffenareale, als auch der Jagdstand sind mit einer Kamera ausgestattet. Die Langwaffenschießstände sind, aufgrund der Größe, mit zwei Kameras ausgestattet worden.
Die Kameras sind in Ihrem Aufnahmewinkel insoweit eingeschränkt, dass sich nur die tatsächlich nötigen Bereiche im Aufnahmefeld befinden. Die Aufnahmebereiche sind nicht variabel und durch die Installation fest definiert. Es sind nur die Schießstände erfasst und keine öffentlichen Bereiche. Auch keine Bereiche außerhalb der Schießstände wie beispielsweise Aufenthaltsräume. Eine dauerhafte In Einsichtnahme ist nicht vorgesehen, sondern erfolgt lediglich anlassbezogen.
Eine anlassbezogene Durchsicht des erstellten Videomaterials erfolgt ausschließlich von vom Vorstand hierfür benannte Personen.
Die erfassten Videos werden ausschließlich lokal gespeichert. Es erfolgt keine Übertragung an eine Cloud oder Dritte. Technisch ist kein Zugriff über das Internet möglich.
3. Information der Betroffenen (Art. 13 DSGVO)
Auf den Einsatz der Videoüberwachung wird erstmalig vor dem Betreten der überwachten Bereiche angezeigt. Hier befindet sich auf der Eingangstür zum Schießstand ein Hinweisschild. Die überwachten Bereiche sind nicht öffentlich, sondern beschränken sich ausschließlich auf die Schießstände Alle Hinweisschilder sind im üblichen Sichtfeld (Sichthöhe und Richtung) einer Person angebracht und mit einem gängigen Piktogramm für Videoüberwachung versehen. Neben einer kurzen Beschreibung finden sich darauf Angaben zu Verantwortlichen, Speicherfristen und der Rechtsgrundlage sowie ein Link auf weiterführende Informationen auf der Webseite der BKSG2014. Die Schilder sind im Format A4 gehalten und in einfacher Schrift verfasst.
4. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)
Der Verantwortliche betreibt die Anlage im berechtigten Interesse der Sicherung seines Eigentums gegen Schäden durch unsachgemäße Nutzung und Beschädigung durch Fehlschüsse, die nicht gemeldet werden und deren Beseitigungskosten / -aufwand an ihm verbleiben (Art. 6f). Darüber hinaus hat der Vorstand als Schießstandbetreibendes Organ auch sicherzustellen, dass die Anlage nur mit den dafür zugelassenen Waffen und Munition benutzt wird, welche sich aus dem Waffengesetz und der Schießstandzulassung ergeben (Art. 6c). Da die Nichteinhaltung der gesetzlichen/rechtlichen Vorgaben aus WaffG, AWaffV Abschnitt 4 und Schießstandrichtlinie (unzulässige Waffen oder Geschosse, unzulässige Übungen) zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis des Schießstandes führen kann und Beschädigungen der Anlage der Schützenvereinigung schaden, ist eine Überwachung der Anlage auch im Interesse der Mieter/Pächter und der Mitglieder (Betroffene) zu sehen. Hinzu kommt die Vielzahl an Beschädigungen in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Schützenstand. Hier gilt es die Ursache bzw. die verursachenden Schützen aus Sicherheitsgründen zu identifizieren.
5. Technisch Organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Zugriffskontrolle: Die Zugriffskontrolle auf das Speichersystem ist dadurch eingeschränkt, dass sich dieses System in einem geschlossenen Behältnis befindet, zu dem nur die folgenden Personen, zur Einsicht und Auswertung der Videoaufnahmen und für Belange des technischen Supports, Zugriff haben:
- Wolfgang Wageck (2. Vorsitzender)
- Norman Frey (Pressewart und Datenschutzbeauftragter)
Der nur auf diese berechtigten Personen begrenzte Zugriff wird durch Passwörter sichergestellt.
Eine Übertragung auf mobile Datenträger erfolgt nur im Falle einer weitergehenden Ermittlung (siehe auch Löschfristen).
Verfügbarkeit: Ein separates Backup oder andere Sicherungen der Aufnahmen existieren nicht.
6. Löschfristen (Art. 17 DSGVO)
Die Videoaufnahmen befinden sich auf einem Recorder und werden automatisch nach der Dauer von 10 Tagen gelöscht. Ausgenommen davon sind manuelle Unterbrechungen des Löschprozesses aufgrund festgestellter Beschädigungen der Anlage, Unfällen oder Verstößen gegen Waffenrecht, Schießstandordnung und/oder vereinsinterner Regelungen, die einer Klärung bedürfen. In diesem Fall können die entsprechenden Passagen (Zeitraum der relevanten Aufnahmen) aus dem Speicher extrahiert und zur Klärung des Sachverhaltes verwendet werden. Die Videoaufnahmen werden vorzugsweise nur vereinsintern verwendet, können aber in Ausnahmefällen (z.B. bei Straftaten, Sachbeschädigungen) den Ermittlungsbehörden oder dem Rechtsbeistand der Schützengemeinschaft als Beweismittel zur Verfügung gestellt werden. Diese Aufnahmen werden (sobald Sie nicht mehr für diesen Zweck zwingend erforderlich sind) ebenfalls gelöscht.
Norman Frey
Pressewart und Datenschutzbeauftragter