ELB 2Mo 21:1 Und dies sind die Rechtsbestimmungen, die du ihnen vorlegen sollst :
ELB 2Mo 21:2 Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er sechs Jahre dienen, im siebten aber soll er umsonst frei ausziehen.
ELB 2Mo 21:3 Falls er allein gekommen ist, soll er [auch] allein ausziehen. Falls er Ehemann einer Frau war, soll seine Frau mit ihm ausziehen.
ELB 2Mo 21:4 Falls ihm sein Herr eine Frau gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, sollen die Frau und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und [er] soll allein ausziehen.
ELB 2Mo 21:5 Falls aber der Sklave sagt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht als Freier ausziehen!,
ELB 2Mo 21:6 so soll ihn sein Herr vor Gott bringen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einem Pfriem durchbohren; dann soll er ihm für ewig dienen.
ELB 2Mo 21:7 Wenn jedoch jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, soll sie nicht ausziehen, wie die Sklaven ausziehen.
ELB 2Mo 21:8 Falls sie ihrem Herrn mißfällt, der sie für sich vorgesehen hatte, lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an einen Ausländer zu verkaufen, indem er sie treulos entläßt.
ELB 2Mo 21:9 Und falls er sie seinem Sohn bestimmt, soll er nach dem Töchterrecht an ihr handeln.
ELB 2Mo 21:10 Falls er sich [noch] eine andere nimmt, soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und den ehelichen Verkehr mit ihr nicht verkürzen.
ELB 2Mo 21:11 Falls er aber diese drei Dinge nicht an ihr tut, soll sie umsonst ausziehen, ohne Geld.
ELB 2Mo 21:12 Wer einen Menschen [so] schlägt, daß er stirbt, muß getötet werden.
ELB 2Mo 21:13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat es seiner Hand widerfahren lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.
ELB 2Mo 21:14 Doch wenn jemand an seinem Nächsten vermessen handelt, indem er ihn hinterlistig umbringt - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, damit er stirbt.
ELB 2Mo 21:15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, muß getötet werden.
ELB 2Mo 21:16 Wer einen Menschen raubt, sei es, daß er ihn verkauft, sei es, daß er in seiner Gewalt gefunden wird, [der] muß getötet werden.
ELB 2Mo 21:17 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, muß getötet werden.
ELB 2Mo 21:18 Wenn Männer [miteinander] streiten und einer den andern mit einem Stein oder mit einer Hacke schlägt, so daß er [zwar] nicht stirbt, aber bettlägerig wird:
ELB 2Mo 21:19 falls er aufsteht und draußen an seinem Stab umhergeht, soll der Schläger straffrei bleiben. Nur muß er ihn für [die Zeit] seines Daheimsitzens entschädigen und für seine völlige Heilung sorgen.
ELB 2Mo 21:20 Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stock schlägt, so daß er ihm unter der Hand stirbt, muß er gerächt werden.
ELB 2Mo 21:21 Nur falls er einen Tag oder zwei Tage [am Leben] bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.
ELB 2Mo 21:22 Wenn Männer sich raufen und [dabei] eine schwangere Frau stoßen, so daß ihr die Leibesfrucht abgeht, aber kein [weiterer] Schaden entsteht, so muß dem Schuldigen eine Geldbuße auferlegt werden, je nachdem, [wieviel] ihm der Eheherr der Frau auferlegt, und er soll nach dem Ermessen von Schiedsrichtern geben.
ELB 2Mo 21:23 Falls aber ein [weiterer] Schaden entsteht, so sollst du geben Leben um Leben,
ELB 2Mo 21:24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
ELB 2Mo 21:25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.
ELB 2Mo 21:26 Wenn jemand in das Auge seines Sklaven oder in das Auge seiner Sklavin schlägt und es zerstört, soll er ihn [zur Entschädigung] für sein Auge als Freien entlassen.
ELB 2Mo 21:27 Auch falls er den Zahn seines Sklaven oder den Zahn seiner Sklavin ausschlägt, soll er ihn [zur Entschädigung] für seinen Zahn als Freien entlassen.
ELB 2Mo 21:28 Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, so daß sie sterben, dann muß das Rind gesteinigt werden, und sein Fleisch darf nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Rindes soll straffrei bleiben.
ELB 2Mo 21:29 Falls jedoch das Rind schon vorher stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, hat es aber nicht verwahrt: falls es [dann] einen Mann oder eine Frau tötet, soll das Rind gesteinigt und auch sein Besitzer getötet werden.
ELB 2Mo 21:30 Falls ihm aber ein Sühngeld auferlegt wird, so soll er als Lösegeld für sein Leben alles geben, was ihm auferlegt wird.
ELB 2Mo 21:31 [Auch] falls es einen Sohn oder eine Tochter stößt, soll mit ihm nach dieser Rechtsordnung verfahren werden.
ELB 2Mo 21:32 Falls das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber geben, das Rind aber soll gesteinigt werden.
ELB 2Mo 21:33 Wenn jemand eine Zisterne öffnet oder wenn jemand eine Zisterne gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Rind oder ein Esel hinein,
ELB 2Mo 21:34 dann soll es der Besitzer der Zisterne erstatten: Geld soll er seinem Besitzer zahlen, aber das tote [Tier] soll ihm gehören.
ELB 2Mo 21:35 Wenn jemandes Rind das Rind seines Nächsten stößt, so daß es stirbt, dann sollen sie das lebende Rind verkaufen und den Erlös teilen, und auch das tote sollen sie teilen.
ELB 2Mo 21:36 War es aber bekannt, daß das Rind [schon] vorher stößig war, und sein Besitzer hat es nicht verwahrt, so muß er ein Rind für das [andere] Rind erstatten, das tote aber soll ihm gehören.
ELB 2Mo 21:37 Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft, soll er fünf Rinder erstatten für das [eine] Rind und vier Schafe für das [eine] Schaf.
ELB 2Mo 22:1 - Falls der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen wird, so daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld.
ELB 2Mo 22:2 Falls aber die Sonne über ihm aufgegangen ist, ist es ihm Blutschuld. Er muß zurückerstatten. Falls er nichts hat, soll er für den [Wert des] von ihm Gestohlenen verkauft werden.
ELB 2Mo 22:3 Falls das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, so soll er das Doppelte erstatten.
ELB 2Mo 22:4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden läßt und seinem Vieh [dabei] freien Lauf läßt, so daß es auf dem Feld eines anderen weidet, dann soll er vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten.
ELB 2Mo 22:5 Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erreicht, so daß ein Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das Feld verzehrt wird, so muß der zurückerstatten, der den Brand angezündet hat.
ELB 2Mo 22:6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände in Verwahrung gibt und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen - falls der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten.
ELB 2Mo 22:7 Falls jedoch der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, [damit man erfährt], ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.
ELB 2Mo 22:8 Bei jedem Fall von Veruntreuung an Rind, Esel, Schaf oder Kleidung, bei allem Verlorenen, von dem er sagt: Das ist es!, soll die Sache der beiden vor Gott kommen. Wen Gott schuldig erklärt, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
ELB 2Mo 22:9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich [einen Knochen] oder wird weggeführt [und] niemand sieht es,
ELB 2Mo 22:10 dann soll ein Schwur beim HERRN zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. Dann soll sein Besitzer es annehmen, und jener braucht nichts zu erstatten.
ELB 2Mo 22:11 Falls es ihm jedoch wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.
ELB 2Mo 22:12 Falls es [aber] zerrissen worden ist, soll er es als Beweis herbeibringen; er braucht das Zerrissene nicht zu erstatten.
ELB 2Mo 22:13 Wenn jemand von seinem Nächsten [ein Stück Vieh] leiht und es bricht sich [einen Knochen] oder stirbt - falls sein Besitzer nicht dabei war, muß er es erstatten;
ELB 2Mo 22:14 falls sein Besitzer dabei war, braucht er es nicht zu erstatten. Falls es gemietet war, geht es auf den Mietpreis.
ELB 2Mo 22:15 Wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, muß er sie sich gegen das Heiratsgeld zur Frau erwerben.
ELB 2Mo 22:16 Falls sich ihr Vater hartnäckig weigert, sie ihm zu geben, soll er Geld abwiegen nach dem Heiratsgeld für Jungfrauen.
ELB 2Mo 22:17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. -
ELB 2Mo 22:18 Jeder, der bei einem Tier liegt, muß getötet werden. -
ELB 2Mo 22:19 Wer den Göttern opfert, außer dem HERRN allein, soll mit dem Bann belegt werden.
ELB 2Mo 22:20 Den Fremden sollst du weder unterdrücken noch bedrängen, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen.
ELB 2Mo 22:21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr bedrücken.
ELB 2Mo 22:22 Falls du sie in irgendeiner Weise bedrückst, dann werde ich, wenn sie wirklich zu mir schreien [muß], ihr Geschrei gewiß erhören,
ELB 2Mo 22:23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, so daß eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -
ELB 2Mo 22:24 Falls du [einem aus] meinem Volk, dem Elenden bei dir, Geld leihst, dann sei gegen ihn nicht wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -
ELB 2Mo 22:25 Falls du wirklich den Mantel deines Nächsten zum Pfand nimmst, sollst du ihm diesen zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
ELB 2Mo 22:26 denn er ist seine einzige Decke, seine Umhüllung für seine Haut. Worin soll er [sonst] liegen? Wenn er dann zu mir schreit, wird es geschehen, daß ich ihn erhören werde, denn ich bin gnädig. -
ELB 2Mo 22:27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Fürsten in deinem Volk sollst du nicht fluchen.
ELB 2Mo 22:28 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. - Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben.
ELB 2Mo 22:29 Ebenso sollst du es mit deinem Rind [und] deinen Schafen halten; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben. -
ELB 2Mo 22:30 Heilige Menschen sollt ihr mir sein: so dürft ihr Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, nicht essen; den Hunden sollt ihr es vorwerfen.
ELB 2Mo 23:1 Du sollst kein falsches Gerücht aufnehmen. Du sollst deine Hand nicht dem Schuldigen reichen, um als falscher Zeuge aufzutreten.
ELB 2Mo 23:2 Du sollst der Menge nicht folgen zum Bösen. Und du sollst bei einem Rechtsstreit nicht antworten, indem du dich nach der Mehrheit richtest und so [das Recht] beugst.
ELB 2Mo 23:3 Auch den Geringen sollst du in seinem Rechtsstreit nicht begünstigen. -
ELB 2Mo 23:4 Wenn du das Rind deines Feindes oder seinen Esel umherirrend antriffst, sollst du sie ihm auf jeden Fall zurückbringen.
ELB 2Mo 23:5 Wenn du den Esel deines Hassers unter seiner Last zusammengebrochen siehst, dann laß ihn nicht ohne Beistand; du sollst ihn mit ihm zusammen aufrichten. -
ELB 2Mo 23:6 Du sollst das Recht eines Armen deines Volkes in seinem Rechtsstreit nicht beugen.
ELB 2Mo 23:7 Von einer betrügerischen Angelegenheit halte dich fern. Und den Unschuldigen und Gerechten sollst du nicht umbringen, denn ich werde dem Schuldigen nicht recht geben.
ELB 2Mo 23:8 Ein Bestechungsgeschenk nimm nicht an; denn das Bestechungsgeschenk macht Sehende blind und verdreht die Sache der Gerechten.
ELB 2Mo 23:9 Und den Fremden sollst du nicht bedrücken. Ihr wißt ja selbst, wie es dem Fremden zumute ist, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen.
ELB 2Mo 23:10 Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln.
ELB 2Mo 23:11 Aber im siebten sollst du es brachliegen lassen und nicht bestellen, damit die Armen deines Volkes davon essen. Und was sie übriglassen, mögen die Tiere des Feldes fressen. Ebenso sollst du es mit deinem Weinberg [und] mit deinem Ölbaum[garten] halten.
ELB 2Mo 23:12 Sechs Tage sollst du deine Arbeiten verrichten. Aber am siebten Tag sollst du ruhen, damit dein Rind und dein Esel ausruhen und der Sohn deiner Magd und der Fremde Atem schöpfen.
ELB 2Mo 23:13 Habt acht auf euch in allem, was ich euch gesagt habe! Den Namen anderer Götter aber dürft ihr nicht bekennen; er soll in deinem Mund nicht gehört werden.
ELB 2Mo 23:14 Dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern.
ELB 2Mo 23:15 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten: sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, zur festgesetzten Zeit im Monat Abib, denn in diesem bist du aus Ägypten gezogen. Und man soll nicht mit leeren Händen vor meinem Angesicht erscheinen.
ELB 2Mo 23:16 Ferner das Fest der Ernte, der Erstlinge [vom Ertrag] deiner Arbeit, dessen, was du auf dem Feld säen wirst; und das Fest des Einsammelns am Ende des Jahres, wenn du deinen Arbeitsertrag vom Feld einsammelst.
ELB 2Mo 23:17 Dreimal im Jahr soll alles unter euch, was männlich ist, vor dem Angesicht des Herrn HERRN erscheinen.
ELB 2Mo 23:18 Du darfst das Blut meines Schlachtopfers nicht zusammen mit Gesäuertem darbringen; und das Fett meines Festopfers soll nicht über Nacht bleiben bis zum nächsten Morgen.
ELB 2Mo 23:19 Das Erste von den Erstlingen deines Ackers sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst ein Böckchen nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
ELB 2Mo 23:20 Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, damit er dich auf dem Weg bewahrt und dich an den Ort bringt, den ich [für dich] bereitet habe.
ELB 2Mo 23:21 Hüte dich vor ihm, höre auf seine Stimme und widersetze dich ihm nicht! Denn er wird euer Vergehen nicht vergeben, denn mein Name ist in ihm.
ELB 2Mo 23:22 Doch wenn du willig auf seine Stimme hörst und alles tust, was ich sage, dann werde ich Feind deiner Feinde sein und deine Bedränger bedrängen.
ELB 2Mo 23:23 Denn mein Engel wird vor dir hergehen und wird dich bringen zu den Amoritern, Hetitern, Perisitern, Kanaanitern, Hewitern und Jebusitern; und ich werde sie austilgen.
ELB 2Mo 23:24 Du sollst dich vor ihren Göttern nicht niederwerfen und ihnen nicht dienen, und du sollst nicht nach ihren Taten tun, sondern du sollst sie ganz und gar niederreißen und ihre Gedenksteine völlig zertrümmern.
ELB 2Mo 23:25 Und ihr sollt dem HERRN, eurem Gott, dienen: so wird er dein Brot und dein Wasser segnen, und ich werde [alle] Krankheit aus deiner Mitte entfernen.
ELB 2Mo 23:26 Keine [Frau] in deinem Land wird eine Fehlgeburt haben oder unfruchtbar sein; die Zahl deiner Tage werde ich erfüllen.
ELB 2Mo 23:27 Meinen Schrecken werde ich vor dir hersenden und alle Völker, zu denen du kommst, in Verwirrung bringen, und ich werde dir den Rücken all deiner Feinde zukehren.
ELB 2Mo 23:28 Auch werde ich Angst vor dir hersenden, damit sie die Hewiter, Kanaaniter und Hetiter vor dir vertreibt.
ELB 2Mo 23:29 Nicht in [einem] Jahr werde ich sie vor dir vertreiben, damit das Land nicht eine Öde wird und die wilden Tiere zu deinem Schaden überhandnehmen.
ELB 2Mo 23:30 Nach und nach werde ich sie vor dir vertreiben, bis du so fruchtbar geworden bist, daß du das Land in Besitz nehmen kannst.
ELB 2Mo 23:31 Und ich werde deine Grenze festsetzen: [sie soll reichen] vom Schilfmeer bis an das Meer der Philister und von der Wüste bis an den Strom, denn ich werde die Bewohner des Landes in deine Hand geben, so daß du sie vor dir vertreiben wirst.
ELB 2Mo 23:32 Du sollst mit ihnen und mit ihren Göttern keinen Bund schließen.
ELB 2Mo 23:33 Sie sollen nicht in deinem Land wohnen bleiben, damit sie dich nicht zur Sünde gegen mich verführen; denn [dann] würdest du ihren Göttern dienen, und es würde dir zu einer Falle sein.
ELB 2Mo 24:1 Und [der HERR] sprach zu Mose: Steig zum HERRN herauf, du und Aaron, Nadab und Abihu und siebzig von den Ältesten Israels, und betet an von ferne!
ELB 2Mo 24:2 Aber Mose allein soll zum HERRN herantreten, sie aber dürfen nicht herantreten, und das Volk soll nicht mit ihm heraufsteigen.
ELB 2Mo 24:3 Darauf kam Mose und erzählte dem Volk alle Worte des HERRN und alle Rechtsbestimmungen. Und das ganze Volk antwortete mit [einer] Stimme und sagte: Alle Worte, die der HERR geredet hat, wollen wir tun.
ELB 2Mo 24:4 Da schrieb Mose alle Worte des HERRN auf. Am[nächsten] Morgen aber machte er sich früh auf und errichtete einen Altar unten am Berg und zwölf Denksteine nach den zwölf Stämmen Israels.
ELB 2Mo 24:5 Dann sandte er junge Männer aus den Söhnen Israel hin; die brachten Brandopfer dar und schlachteten Jungstiere als Heilsopfer für den HERRN.
ELB 2Mo 24:6 Und Mose nahm die Hälfte des Blutes und tat es in Schalen, die [andere] Hälfte des Blutes aber sprengte er an den Altar.
ELB 2Mo 24:7 Und er nahm das Buch des Bundes und las es vor den Ohren des Volkes. Und sie sagten: Alles, was der HERR geredet hat, wollen wir tun und gehorchen.
ELB 2Mo 24:8 Darauf nahm Mose das Blut, besprengte damit das Volk und sagte: Siehe, das Blut des Bundes, den der HERR auf all diese Worte mit euch geschlossen hat!
ELB 2Mo 24:9 Da stiegen Mose und Aaron, Nadab und Abihu und siebzig von den Ältesten Israels hinauf,
ELB 2Mo 24:10 und sie sahen den Gott Israels. Und unter seinen Füßen war es wie Arbeit in Saphirplatten und wie der Himmel selbst an Klarheit.
ELB 2Mo 24:11 Gegen die Edlen der Söhne Israel aber streckte er seine Hand nicht aus, sondern sie schauten Gott und aßen und tranken.
ELB 2Mo 24:12 Und der HERR sprach zu Mose: Steig zu mir herauf auf den Berg und sei dort, damit ich dir die steinernen Tafeln, das Gesetz und das Gebot gebe, das ich geschrieben habe, um sie zu unterweisen!
ELB 2Mo 24:13 Da machte Mose sich mit seinem Diener Josua auf, und Mose stieg auf den Berg Gottes.
ELB 2Mo 24:14 Zu den Ältesten aber sagte er: Wartet hier auf uns, bis wir zu euch zurückkehren! Siehe, Aaron und Hur sind ja bei euch: wer eine Rechtssache hat, trete zu ihnen!
ELB 2Mo 24:15 Als nun Mose auf den Berg stieg, bedeckte die Wolke den Berg.
ELB 2Mo 24:16 Und die Herrlichkeit des HERRN ließ sich auf dem Berg Sinai nieder, und die Wolke bedeckte ihn sechs Tage; und am siebten Tag rief er Mose mitten aus der Wolke heraus zu.
ELB 2Mo 24:17 Das Aussehen der Herrlichkeit des HERRN aber war vor den Augen der Söhne Israel wie ein verzehrendes Feuer auf dem Gipfel des Berges.
ELB 2Mo 24:18 Mose jedoch ging mitten in die Wolke hinein und stieg auf den Berg; und Mose war vierzig Tage und vierzig Nächte auf dem Berg.
ELB 2Mo 25:1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
ELB 2Mo 25:2 Rede zu den Söhnen Israel [und sage ihnen], sie sollen ein Hebopfer für mich nehmen! Von jedem, dessen Herz ihn antreibt, sollt ihr mein Hebopfer nehmen.
ELB 2Mo 25:3 Dies aber ist das Hebopfer, das ihr von ihnen nehmen sollt: Gold, Silber und Bronze,
ELB 2Mo 25:4 violetter und roter Purpur, Karmesinstoff, Byssus und Ziegenhaar,
ELB 2Mo 25:5 rotgefärbte Widderfelle, Häute von Delphinen und Akazienholz;
ELB 2Mo 25:6 Öl für den Leuchter, Balsamöle für das Salböl und für das wohlriechende Räucherwerk;
ELB 2Mo 25:7 Onyxsteine und [andere] Edelsteine zum Einsetzen für das Ephod und die Brusttasche.
ELB 2Mo 25:8 Und sie sollen mir ein Heiligtum machen, damit ich in ihrer Mitte wohne.
ELB 2Mo 25:9 Nach allem, was ich dir zeige, [nämlich] dem Urbild der Wohnung und dem Urbild all ihrer Geräte, danach sollt ihr es machen.
ELB 2Mo 25:10 So sollen sie nun eine Lade aus Akazienholz machen: zweieinhalb Ellen sei ihre Länge, anderthalb Ellen ihre Breite und anderthalb Ellen ihre Höhe.
ELB 2Mo 25:11 Die sollst du mit reinem Gold überziehen - von innen und außen sollst du sie überziehen - und auf ihr ringsum eine goldene Kante anbringen.
ELB 2Mo 25:12 Gieße für sie auch vier goldene Ringe und befestige sie an ihren vier Füßen, und zwar zwei Ringe an ihrer einen Längsseite und zwei Ringe an ihrer anderen Längsseite!
ELB 2Mo 25:13 Und du sollst Stangen aus Akazienholz anfertigen und sie mit Gold überziehen.
ELB 2Mo 25:14 Diese Stangen stecke in die Ringe an den Seiten der Lade, damit man die Lade mit ihnen tragen kann!
ELB 2Mo 25:15 Die Stangen sollen in den Ringen der Lade bleiben, sie dürfen nicht von ihr entfernt werden.
ELB 2Mo 25:16 In die Lade aber lege das Zeugnis, das ich dir geben werde.
ELB 2Mo 25:17 Dann sollst du eine Deckplatte aus reinem Gold herstellen: zweieinhalb Ellen sei ihre Länge und anderthalb Ellen ihre Breite.
ELB 2Mo 25:18 Und mache zwei goldene Cherubim; in getriebener Arbeit sollst du sie machen an den beiden Enden der Deckplatte,
ELB 2Mo 25:19 und zwar sollst du einen Cherub am Ende hier und einen Cherub am Ende dort machen. Aus [einem Stück mit] der Deckplatte sollt ihr die Cherubim machen an ihren beiden Enden.
ELB 2Mo 25:20 Und die Cherubim sollen die Flügel nach oben ausbreiten, die Deckplatte mit ihren Flügeln überdeckend, während ihre Gesichter einander zugewandt sind. Der Deckplatte sollen die Gesichter der Cherubim zu[gewandt] sein.
ELB 2Mo 25:21 Lege die Deckplatte oben auf die Lade! In die Lade aber sollst du das Zeugnis legen, das ich dir geben werde.
ELB 2Mo 25:22 Und dort werde ich mich dir zu erkennen geben und von der Deckplatte herab, zwischen den beiden Cherubim hervor, die auf der Lade des Zeugnisses sind, alles zu dir reden, was ich dir für die Söhne Israel auftragen werde.
ELB 2Mo 25:23 Und du sollst einen Tisch aus Akazienholz machen: zwei Ellen sei seine Länge, eine Elle seine Breite und anderthalb Ellen seine Höhe.
ELB 2Mo 25:24 Den überzieh mit reinem Gold und bringe an ihm ringsum eine goldene Kante an!
ELB 2Mo 25:25 Mache [an] ihm ringsum eine Leiste von einer Handbreit und bringe an seiner Leiste ringsum eine goldene Kante an!
ELB 2Mo 25:26 Mache für ihn auch vier goldene Ringe und befestige die Ringe an den vier Seiten seiner vier Füße!
ELB 2Mo 25:27 Dicht an der Leiste sollen die Ringe sein als Ösen für die Stangen, damit man den Tisch tragen kann.
ELB 2Mo 25:28 Die Stangen aber sollst du aus Akazienholz machen und sie mit Gold überziehen, und der Tisch soll daran getragen werden.
ELB 2Mo 25:29 Fertige auch seine Schüsseln, seine Schalen, seine Kannen und seine Opferschalen an, mit denen man [Trankopfer] ausgießt! Aus reinem Gold sollst du sie herstellen.
ELB 2Mo 25:30 Auf den Tisch aber sollst du beständig vor mein Angesicht Schaubrote legen.
ELB 2Mo 25:31 Und du sollst einen Leuchter aus reinem Gold machen. In getriebener Arbeit soll der Leuchter gemacht werden, sein Fußgestell und seine Schaftröhre. Seine Kelche, Knäufe und Blüten sollen aus [einem Stück mit] ihm sein.
ELB 2Mo 25:32 Sechs Arme sollen von seinen [beiden] Seiten ausgehen: drei Arme des Leuchters aus seiner einen Seite und drei Arme des Leuchters aus seiner andern Seite.
ELB 2Mo 25:33 Drei Kelche in der Form von Mandelblüten seien an dem einen Arm, [aus] Knauf und Blüte [bestehend], und drei Kelche in der Form von Mandelblüten am nächsten Arm, [aus] Knauf und Blüte [bestehend]; so sei es an den sechs Armen, die vom Leuchter ausgehen.
ELB 2Mo 25:34 Am Leuchter aber sollen vier Kelche sein in der Form von Mandelblüten, [aus] seinen Knäufen und Blüten [bestehend];
ELB 2Mo 25:35 und zwar ein Knauf unter den [ersten] zwei von ihm [ausgehenden] Armen, ein Knauf unter den [nächsten] zwei von ihm [ausgehenden] Armen und [wieder] ein Knauf unter den [dritten] zwei von ihm [ausgehenden] Armen; [so sei es] an den sechs Armen, die vom Leuchter ausgehen.
ELB 2Mo 25:36 Ihre Knäufe und Arme sollen aus [einem Stück mit] ihm sein. Der ganze [Leuchter] sei [eine] getriebene Arbeit, aus reinem Gold.
ELB 2Mo 25:37 Und fertige seine sieben Lampen an, und man soll seine Lampen daraufsetzen, so daß [jede] auf die ihm gegenüberliegende Seite leuchtet.
ELB 2Mo 25:38 Auch ihre Dochtscheren und Feuerbecken [sollst] du aus reinem Gold [herstellen].
ELB 2Mo 25:39 Aus einem Talent reinen Goldes soll man ihn machen mit all diesen Geräten.
ELB 2Mo 25:40 Und sieh zu, daß du [alles] nach ihrem Urbild machst, das dir auf dem Berg gezeigt worden ist!