Gemeinsame Projekt-Seite des Heimat- und Kulturvereins sowie des Fördervereins 800 Jahre Oberjosbach
Im folgenden geben wir einen Überblick über die Schritte, die für eine Verschmelzung beider Vereine erforderlich sind.
ENTWURF - Arbeitsstand 29.04.2026
Beide Vereine verfolgen ähnliche Zielsetzungen
Erste Überlegungen und Gespräche über einen Zusammenschluss
Bereitschaft, eine Fusionierung grundsätzlich anzustreben
Arbeitsgruppe aus Vorstandsmitgliedern beider Vereine
Prüfung gemeinsamer Ziele, Strukturen und Motivation
Sammlung und Vergleich von Satzungen, Mitgliederzahlen, Finanzen, Projekten
Information der Mitglieder und Einholen von Rückmeldungen (1. Dezember 2025)
Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe
Berücksichtigung von Rückmeldungen der Mitglieder
Festlegung der weiteren Schritte und Termine
HuK-Verein am 19.03.2026, FV 800 Jahre am 24.03.2026
Vorstellung der Verschmelzungspläne und Möglichkeit zur Mitwirkung
Beantwortung häufig gestellter Fragen (FAQ-Liste)
Beschlussfassung: Auftrag an die Vorstände, die weiteren Schritte für eine Verschmelzung vorzubereiten
Beide Vereine haben in ihren Mitgliederversammlungen im März einstimmig dafür gestimmt, den Verschmelzungsvertrag und die weiteren Schritte vorzubereiten.
Einbindung eines Notars für die Beratung, Erstellung und Beurkundung des Verschmelzungsvertrages
Erstellen und Finalisieren eines Verschmelzungsvertrags und einer neuen Satzung
Erstellen aller für den Vertrag notwendigen Unterlagen
Abstimmung mit Finanzamt (Gemeinnützigkeit), Gemeinde (Rechte), Dachverbänden usw.
Finden eines neuen Vereinsnamens und Gestalten eines neuen Vereinslogos
Jahresbericht 2026, Berichte der Kassenprüfer und Entlastung der bisherigen Vorstände
Abstimmung über den Verschmelzungsvertrag
Unterzeichnung und notarielle Beglaubigung des Verschmelzungsvertrags
Meldung an das Registergericht (Auflösung der bisherigen Vereine und Neugründung)
Verschmelzung der Vermögen, Rechte und Pflichten
Information an Mitglieder, ggf. neue SEPA-Lastschrift erforderlich (neue Bankverbindung?)
Information der Öffentlichkeit, Presse, Partnervereine, Förderstellen usw.
Übertragung von Mitgliedschaften, Vermögen und Rechten zum 01.01.2027
Einladung zur Gründungsversammlung durch die geschäftsführenden Übergangs-Vorstände
Abstimmung über die neue Satzung inklusive des Vereinsnamens und Logos
Wahl des neuen Vorstands, Einrichtung neuer Strukturen (Arbeitsgruppen etc.)
Vorstellung des Arbeitsprogramms 2027, Gemeinsame Auftaktveranstaltung ("Come together")
Aktualisierung interner Unterlagen, Verträge und Versicherungen
Anpassung von Website, Logo, Briefkopf, E-Mail-Adressen, Konten usw.
Bestätigung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt
Evaluation des Verschmelzungsprozesses