Bei allen Inhalten handelt es sich um einen vorläufigen Arbeitsstand!
Hier haben wir eine Sammlung für Sie zusammengestellt. Durch "Aufklappen" der Fragen lesen Sie unsere Antwort.
Arbeitsstand 24.11.2025
Der Verein für Heimat- und Kulturpflege wurde 1976 gegründet und hatte sich zum Ziel gesetzt, das dörfliche kulturelle Leben zu erhalten und neu zu beleben, nachdem Oberjosbach seine Selbstständigkeit im Rahmen der kommunalen Gebietsreform aufgeben musste.
Der Förderverein 800 Jahre Oberjosbach wurde 1993 mit dem Ziel gegründet, die 800-Jahr-Feier Oberjosbachs im Jahr 1996 zu organisieren. Eigentlich war geplant, ihn danach wieder aufzulösen. Aufgrund verschiedener Folgeprojekte blieb er aber bestehen und wurde 2004 ins Vereinsregister eingetragen.
So waren zwei Vereine mit ganz ähnlichen Zielsetzungen entstanden. Die Frage stellt sich, ob das dauerhaft sinnvoll ist.
Beide Vereine verfolgen laut Satzung ähnliche Ziele und engagieren sich für die gleiche Sache - wenn auch mit unterschiedlichen Ausprägungen. Durch die Verschmelzung können Kräfte gebündelt und Doppelstrukturen vermieden werden. Der Fortbestand der Vereinsarbeit kann langfristig gesichert werden. Gemeinsam lassen sich Projekte leichter stemmen, Veranstaltungen besser organisieren und neue Mitglieder gewinnen.
Alternativen wären entweder alles so zu belassen, wie es ist – mit dem Risiko, künftig nicht mehr genügend Personal zur Verfügung zu haben - oder aber die Auflösung eines oder beider Vereine.
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus den Vorständen beider Vereine bereitet alle Schritte vor. Ihr gehören an: vom Förderverein Henrike Becker, Patricia Goldstein-Egger und Julia Thorwart, vom Heimat- und Kulturverein Michael Cordes, Helmut Karbach und Roland Stehling. Die Arbeitsgruppe stimmt sich regelmäßig ab und informiert transparent über den Stand der Dinge.
Manche Mitglieder befürchten die Einstellung oder Beschneidung bestimmter Aktivitäten oder den Verlust der bisherigen Identität. Genau deshalb wird darauf geachtet, dass Traditionen, gewachsene Gruppen und vertraute Abläufe erhalten bleiben – und sich im neuen Verein wiederfinden.
Die Arbeitsgruppe „Verschmelzung“ steht für Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung. Die Mitglieder können persönlich angesprochen werden. Sie sind unter der gemeinsamen Mailadresse info@oberjosbach-taunus.de erreichbar.
Die Mitgliederversammlungen beider Vereine müssen jeweils mit der erforderlichen Mehrheit zustimmen. Ohne Beschluss der Mitglieder kann keine Verschmelzung stattfinden.
Rechtlich handelt es sich um den Zusammenschluss zweier Vereine zu einem gemeinsamen (neuen) Verein. Dabei werden Mitglieder, Vermögen, Rechte und Pflichten beider Vereine auf den (neu zu gründenden) Verein übertragen. Der neue Verein führt die gemeinsame Arbeit fort.
Alle Details werden in einem notariell testierten Verschmelzungsvertrag festgehalten, der von den Vorständen beider Vereine unterzeichnet wird.
Die beiden bisherigen Vereine werden im Vereinsregister gelöscht (nicht liquidiert!). Inhaltlich und personell bleibt jedoch vieles erhalten: Mitglieder, Projekte und Angebote werden fortgeführt.
Die Satzungen beider Vereine weisen schon bisher hohe Übereinstimmungen auf, insbesondere beim Vereinszweck. Die neue, gemeinsame Satzung soll die Ziele beider Vereine vereinen. Die neue Satzung wird zusammen mit dem Verschmelzungsvertrag in den Mitgliederversammlungen beider Vereine beschlossen.
Auf der Gründungsversammlung des neuen Vereins Anfang 2027 wird ein neuer gemeinsamer Vorstand gewählt. Ihm sollen Vertreter beider Vereine angehören – so ist gewährleistet, dass beide Seiten die Zukunft des neuen Vereins mitgestalten können.
Die Vorstände der bisherigen Vereine wurden jeweils Anfang 2025 für zwei Jahre gewählt.
Die Daten unserer Mitglieder werden vom jeweiligen Vorstand (Schatzmeister, Schriftführer) datenschutzkonform verwaltet, werden nach der Verschmelzung an den neuen geschäftsführenden Vorstand übergeben und beim bisherigen Verein gelöscht.
Beide Vereine sind jeweils Mitglied im Vereinsring und in verschiedenen übergeordneten Vereinen und Verbänden. Die Mitgliedschaft im Vereinsring Oberjosbach bleibt bestehen bzw. geht auf den neuen Verein über. Über alle anderen Mitgliedschaften entscheidet der neue Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung.
Alle bestehenden Gruppen, Arbeitsgebiete und Veranstaltungen bleiben bestehen. Begonnene Projekte und Aktivitäten werden weitergeführt. Diese werden im Verschmelzungsvertrag konkret benannt.
Alle bisherigen Mitglieder beider Vereine werden automatisch Mitglied im neuen, gemeinsamen Verein. Es ist kein neuer Aufnahmeantrag erforderlich. Die bisherigen Mitgliedsjahre bleiben selbstverständlich bestehen.
Mehr Vielfalt im Vereinsleben, größere Gemeinschaft und bessere Vernetzung, stärkere Position bei Förderanträgen und Projekten, gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Bündelung von Kompetenzen, Sicherung der Vereinsarbeit für die Zukunft
Der Heimat- und Kulturverein plant, den Mitgliedsbeitrag noch vor der Verschmelzung auf 12,- Euro jährlich anzupassen. Er wäre damit identisch zum Mitgliedsbeitrag des Fördervereins 800 Jahre Oberjosbach. Der Mitgliedsbeitrag des neuen Vereins beträgt dann 12,- Euro jährlich. Bestehende Lastschriftmandate bleiben gültig. Ggf. ist jedoch ein neues Lastschriftmandat erforderlich, zum Beispiel wenn sich die Bankverbindung durch die Verschmelzung ändern sollte.
Jedes Mitglied kann nach den geltenden Satzungsregelungen austreten. Eine Verschmelzung darf niemanden zwingen, weiterhin Mitglied zu bleiben.
Geldvermögen und Rücklagen und Sachwerte beider Vereine gehen vollständig auf den gemeinsamen Verein über. Es bleibt selbstverständlich gemeinnützig gebunden und wird weiterhin ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Sachwerte sowie Rechte und Pflichten beider Vereine gehen ebenso auf den gemeinsamen Verein über. Schulden und Verbindlichkeiten sind zurzeit keine vorhanden.
Beide Vereine sind als gemeinnützig anerkannt, und auch der neue Verein wird die Gemeinnützigkeit fortführen. Das wird mit dem Finanzamt abgestimmt und im Rahmen der Verschmelzung rechtlich abgesichert.
Bestehende Verträge (z. B. Vereinbarungen, Versicherungen usw.) werden geprüft und falls nötig angepasst, sodass ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist.
Der neue Name soll beide bisherigen Vereine widerspiegeln, alle Mitglieder sollen sich damit identifizieren können. Über den neuen Namen wird gemeinsam entschieden. Dazu wird eine Arbeitsgruppe Vorschläge machen. Gleiches gilt für das neue Vereinslogo. Die Entscheidung erfolgt durch die Mitglieder beider Vereine.
Beide Vereine betreiben keine eigene Homepage, sondern nutzen die Oberjosbach-Homepage für ihre Darstellung. Dort wird es eine gemeinsame neue Seite geben.
Nach der Verschmelzung ist eine „Come togehter“- Veranstaltung geplant. Die Veranstaltung soll zusammenführen, neuen Schwung in die gemeinsame Vereinsarbeit bringen und die Verschmelzung nach außen sichtbar machen.
In der Mitgliederversammlung im März 2026 wird sich der jeweils andere Verein den Mitgliedern vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Unter "Steckbriefe" und "Portraits" informieren wir auch auf dieser Website über beide Vereine. Außerdem stehen wir persönlich oder unter info@oberjosbach-taunus.de für Fragen gerne zur Verfügung.
Beide Vereine informieren auf ihren Mitgliederversammlungen und auf dieser Projekt-Homepage über den Sachstand.
Der genaue Zeitpunkt hängt von den Beschlüssen der Mitgliederversammlungen und den formalen Eintragungen beim Vereinsregister ab. Ziel ist ein reibungsloser Übergang ohne Unterbrechung der Vereinsarbeit. Angestrebt wird eine Gründungsversammlung im Jahr 2027.
Für alle Fragen oder Anregungen stehen die Vorstände beider Vereine sowie die Mitglieder der Arbeitsgruppe gerne zur Verfügung. Für die Kontaktaufnahme kann die gemeinsame E-Mailadresse beider Vereine info@oberjosbach-taunus.de genutzt werden.