Einsatz von öffentliche Sanitäter Organisationen
für Unversehrtheit von Schutzbefohlene
nach UN Charta
Artikel 21 — Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie
a. Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung stellen;
b. im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden und alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten zugänglichen Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderungen akzeptieren und erleichtern;
c. private Rechtsträger, die, einschließlich durch das Internet, Dienste für die Allgemeinheit anbieten, dringend dazu auffordern, Informationen und Dienstleistungen in Formaten zur Verfügung zu stellen, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind;
d. die Massenmedien, einschließlich der Anbieter von Informationen über das Internet, dazu auffordern, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten;
e. die Verwendung von Gebärdensprachen anerkennen und fördern.
- Schutz von Menschen mit Behinderung bei demokratische Meinungsäußerungen auf der Straße
Alle Beauftragten für Menschen von Behinderung sollen Hilfsorganisationen beauftragen um den Schutz von demokratische Meinungsäußerungen auf der Straße zu garantieren besonders bei den Gilets Jaunes im Rahmen der UN Charta.
Links
- Behindertenrechtskonvention
- Meinungsfreiheit und Informationszugang
- Teilnahme am kulturellen Leben
- Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
- Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Behindertenhilfe im DRK
- Organe des Internationalen Strafgerichtshofes
- Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms
- Entwicklung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
- Council of Europe
- Die Europäische Sozialcharta (European Social Charter)
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Medienkontakte COE
- Committee on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD
- Behindertenbeauftragter - CRPD
- Council of the European Union
- Internationales Monitoring, behindertenbeauftragter.de
- COMMITTEE ON THE RIGHTS OF PERSONS WITH DISABILITIES