Jahresbeitrag bis 31.12.2027: 125,00 €
Beschluss der Jahreshauptversammlung 2022: Beitragserhöhung
zum 01.01.2026 auf 125,- €
und
zum 01.01.2028 auf 150,- €.
Mitgliederzahl: 250.
einmalig bei Aufnahme
einmalig bei Aufnahme
*)
Diese „passive“ Mitgliedschaft muss beim Vorstand beantragt werden. Am besten innerhalb des letzten Quartals eines Jahres.
Der Wechsel von „Aktiv“ zu „Passiv“ kann immer mit Anfang des Geschäftsjahres erfolgen (1. Januar).
Die „passive“ Mitgliedschaft enthält einen beitragsermäßigten Jahresbeitrag und keine Arbeitsersatzgelder.
Damit verbunden ist eine fehlende Fischereierlaubnis an den gesamten Vereinsgewässern.
Ein Mitglied mit passiver Mitgliedschaft kann an den Versammlungen des Vereins teilnehmen und ist auch stimmberechtigt. In den Vorstand kann dieses Mitglied nicht gewählt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Beitrag für den Start der „passiven“ Mitgliedschaft an den aktuellen Jahresbeitrag angelehnt. Nach der Probephase kann eine Änderung des Beitragssatzes über die Gebührenordnung geregelt werden und auch nach unten korrigiert werden.