Lifeinvader Regelwerk
Zuletzt aktualisiert: 04.04.2025
Lifeinvader Regelwerk
Zuletzt aktualisiert: 04.04.2025
§1 Allgemeine Regeln
1.1 Kundenzufriedenheit und Unterhaltungsfaktor stehen über dem Profit.
1.2 Mitarbeiter repräsentieren zu jeder Zeit das Unternehmen und können für ihre Handlungen sanktioniert werden.
1.3 Jeder Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, sich an die internen Regeln, die Gesetze und die Inselregeln zu halten.
1.4 Jeden Sonntag um 18:00 Uhr findet unser Mitarbeiter-Meeting statt, bei dem eine Anwesenheitspflicht herrscht.
Spontane Änderungen werden intern vorher angekündigt
Bei Abwesenheit muss man dies dokumentieren
Alle Meetings werden im Meeting Protokoll niedergeschrieben
1.5 Jeder Mitarbeiter kann Besuch mit zum HQ bringen, dieser haftet für seine mitgebrachten Besucher. Jeder Gast hat sich ausnahmslos an die Hausordnung zu halten.
1.6 Jeglicher Waffenbesitz sowie Waffengewalt im Dienst, im und am HQ sowie im Arena Keller sind streng verboten. Bei Personenschutz wird das LSPD, die NG oder der USSS kontaktiert.
1.7 Respektlosigkeit, Rassismus, Sexismus, Diskriminierung und anderes Fehlverhalten wird sanktioniert.
1.8 Bei einer Abwesenheit von mehr als 72 Stunden, hat sich jeder Mitarbeiter eigenständig unaufgefordert abzumelden. Sollte man länger als 3 Tage ohne Abmeldung fehlen, kann dies mit einer Kündigung bestraft werden.
1.9 Alle Werke, Dokumente und Arbeiten, die im Beschäftigungszeitraum für den LifeInvader erstellt wurden, obliegen der freien Nutzung des Head of LI.
1.10 Es dürfen keine Privatpersonen bei der Anzeigenbearbeitung, bei Events oder anderen Dienstleistungen bevorzugt werden.
1.11 Das Annehmen von Bestechungsgeldern, Geschenken, Vorauszahlungen und Provisionen im Austausch für eine Bevorzugung ist streng verboten.
1.12 Am HQ sowie während des aktiven Dienstes muss jeder Mitarbeiter zur Erkennung mindestens ein rotes Kleidungsstück (Hose / Oberteil) tragen.
1.13 Am HQ herrscht ein allgemeines Maskenverbot.
§2 Aufgaben und Pflichten
2.0 Jeder Mitarbeiter der Redaktion unterliegt unserer Kernarbeitszeit.
Montag-Sonntag: 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
2.1 In der Zeit von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr muss das HQ von mindestens zwei Mitarbeitern besetzt sein.
2.2 Jeder Mitarbeiter muss seinen Funk während des Dienstes eingeschaltet haben.
2.3. Die allgemeine Dienstpflicht gilt für Mitarbeiter der Redaktion sowie Azubis. Alle anderen Abteilungen sind davon befreit.
2.4 Jeder Bürger sollte rund um die Uhr Anzeigen schalten können. Jeder Mitarbeiter der Redaktion ab dem Rang “Senior Editor” kann die Anzeigen eigenständig ein- sowie ausschalten. Nach Öffnung der Redaktion muss diese mindestens 15 Minuten aktiv sein. Dieser sollte die Redaktion dann selbst führen oder ein Mitarbeiter übernimmt in diesem Zeitraum ebenso die Anzeigenschaltung. Sollte niemand mehr verfügbar sein, muss die Anzeigenannahme geschlossen sein außerhalb der Kernarbeitszeit.
2.5 Die Kosten für eine Anzeige belaufen sich im Normaltarif auf $5.000 ($1.500 Verdienst pro bearbeitete Anzeige oder auch 30%).
2.6 Jeder Mitarbeiter mit einem erfolgreichen Coaching kann Anzeigen bearbeiten. Jedoch handelt es sich um die Hauptaufgabe der Redaktion. Bei Bedarf können andere Abteilungen auch zu jeder Zeit aushelfen.
2.7 Jeder Mitarbeiter ist eigenständig für die Richtigkeit seiner veröffentlichten Anzeige zuständig. Alle Anzeigen müssen vor Veröffentlichung unseren Anzeigenregeln entsprechen.
2.8 Abgelehnte Anzeigen müssen mittels Screenshots intern dokumentiert werden.
2.9 Mitarbeiter der Redaktion mit dem Rang “Junior Editor” (Azubis) haben während der Kernarbeitszeit eine HQ Pflicht von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Diese dürfen auch nur während der Kernarbeitszeit Anzeigen unter der Aufsicht der Leitungs- und Führungsebene (Coach, (Vice) Editorial, Direktion) bearbeiten. Außerhalb der Kernarbeitszeit müssen diese den oben genannten Personen nach Erlaubnis fragen.
2.10 Mitarbeiter der Redaktion mit dem Rang “Editor” dürfen, nach erhaltener Genehmigung durch die Leitung, von überall aus arbeiten. (HomeOffice)
2.11 Mitarbeiter der Redaktion haben einen wöchentlichen Anzeigen-Soll von 250 Anzeigen (35+/- am Tag). Ein Anzeigen-Nachweis muss wöchentlich spätestens um 18:00 Uhr vor dem Meeting unaufgefordert im dafür erstellen Kanal erfolgen.
2.12 Anzeigen bezüglich Premium, Exklusiv, G Top- sowie Discord Werbung sind an Mitarbeiter der Sales Abteilung oder höher zu richten. Event-Anfragen sind Mitarbeiter der Event Abteilung zu richten. Themen rund um Einstellungen und Bewerbungen sind an die HR Abteilung zu richten. Im Zweifel soll auf den Anfragen Kanal im LifeInvader D-Funk verwiesen werden.
2.13 Sollte jemand nach den Bewerberlink fragen, kann folgendes gesendet werden:
/me gibt dir einen Zettel mit der Homepage: 'https://discord.gg/XYjmjj57n9'
/me reicht dir einen Zettel mit der Aufschrift: 'https://discord.gg/XYjmjj57n9'
Dies kann direkt in den Chat copy & pasted werden.
2.14 Jede Abteilungsleitung entscheidet selbst darüber, wer in welche Abteilung aufgenommen wird. Das Recht, Mitarbeiter in die Organisation aufzunehmen obliegt der HR, sowie der Leitung (Abteilungsleitung und Direktion).
2.15 Jeder Abteilungsleiter kann das Arbeitsverhältnis selbstständig mit den eigenen Mitarbeitern beenden. Das Recht, andere zu entlassen, obliegt der HR in Ausführung ihrer Tätigkeit sowie der Leitung (Abteilungsleiter, Curator, CXO sowie CEO).
2.16 Die Hauptevents in der Arena (Fame or Shame, Wer wird Millionär usw.) müssen mindestens einmal alle zwei Wochen durchgeführt werden. Durch die Vielfalt der Events, kann jede Woche mindestens ein Main Event veranstaltet werden.
2.17 Die Planung und Umsetzung von Events liegt in der alleinigen Verantwortung der Event Abteilung.
2.18 Das Funkgerät sollte nur zur Informationsübermittlung verwendet werden. Unangemessene und private Unterhaltungen sind zu unterlassen. Der erste Kontakt sollte grundlegend über den T-Funk erfolgen.
2.19 Der erste berechtigte Mitarbeiter, der in den Dienst geht, erlaubt das Annehmen von Anzeigen und der letzte Mitarbeiter schaltet diese wieder aus.
2.20 Die Anzeigen müssen gestoppt werden, wenn keiner mehr wach sein sollte. Wird dies vergessen, werden die Kosten der nicht bearbeiteten Anzeigen in der Warteschlange, dem letzten protokollierten Mitarbeiter zur Last gelegt.
2.21 Neue Mitarbeiter unterliegen einer Probezeit von mindestens 7 Tagen und müssen sich in dieser Zeit auf ihre Abteilung konzentrieren, bevor sie sich zusätzlich auf die Anzeigen-Redaktion oder andere Abteilungen bewerben können. Ausgenommen davon ist die HR in Bezug auf die Redaktion.
2.22 Jegliche Namensänderung muss von der HR genehmigt und bestätigt werden. Das Ändern des Namens ohne Erlaubnis ist nicht gestattet.
2.23 Organisationswechsel müssen immer vor Bewerbung in einer anderen Organisation der HR bekannt gegeben werden. Ist die HR nicht anwesend, muss dieser Wunsch dem Vorstand (Stellvertreter oder CEO) gemeldet werden.
2.24 Im Falle einer Kündigung muss dies persönlich oder schriftlich bei der HR oder der Leitung erfolgen. Kündigungen per Prime ohne Kontakt sind nicht gestattet und haben ggf. weitreichende Folgen.
§3 Dienstzeiten
3.0 Das LifeInvader HQ muss täglich von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr für Besucher geöffnet und von mindestens zwei Mitarbeitern besetzt sein (Foyer, Büroräume, Garage). Die Türen des Foyers müssen in dieser Zeit geöffnet sein.
3.1 Die Dienstpflicht (Kernarbeitszeit) ist Monntag bis Sonntag von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
3.2 Während der Dienstpflicht müssen mindestens zwei Mitarbeiter verfügbar und tätig sein.
3.3 Während der Dienstpflicht muss jeder Mitarbeiter das Funkgerät eingeschaltet haben. Während Coachings oder Gesprächen darf dieses nach Bekanntgabe (von den Coaching Teilnehmern oder Gesprächsteilnehmern) ausgeschaltet werden. Nach Beendigung muss dieses jedoch wieder umgehend aktiviert werden.
3.4 Jeder Mitarbeiter hat 2 Stunden Pause pro Tag zur Verfügung, die er sich frei einteilen kann. Die Pause muss intern dokumentiert werden.
3.5 "Im Dienst" ist jeder, der sich bewusst dazu entscheidet, für eine bestimmte Zeit Anzeigen zu bearbeiten und dies auch getan hat. Gewisse Strafen werden dann wie bei Beamten im Dienst gewertet.
3.6 Das Dienstblatt ist ganztags zu führen. Fahrlässiger Umgang mit dem Dienstblatt während der Kernarbeitszeit kann zu Sanktionen führen.
3.7 Das Büro des CEOs im obersten Stockwerk ist nur mit dessen Erlaubnis zu betreten. Während dessen Abwesenheit ist das Betreten nicht gestattet. Lediglich den anderen Leitungen wird der Zutritt in Abwesenheit gewährt.
§4 Werbung und Ether
4.0 Mitarbeiter, welche nicht in der Sales Abteilung, Event Abteilung sowie zur Leitung gehören, dürfen lediglich Informationen über Exklusivwerbung weitergeben, die auch öffentlich auf unserem D-Funk (exklusiv-preisliste) ersichtlich sind.
4.1 Für alles Weitere inklusive Abwicklung mit Kunden, sind nur Sales Mitarbeiter und Zuständige der Leitungsebene zuständig.
4.2 Vorstand und Eventabteilung sind befugt, eigenständig, Kreativ und Typografen mit der Bearbeitung von Werbetexten und Grafiken zu beauftragen, sollte der Kreativ oder Editorial Director nicht verfügbar sein.
4.3 Zahlungen, jeglicher Art, die von Kunden getätigt werden, müssen über die "Medienkonto auffüllen" Funktion, beim Mitarbeiter vorm HQ, getätigt werden.
4.4 Der beratende Mitarbeiter muss die Zahlungen mittels eigener Screenshots oder vom Kunden intern (Channel: Aufträge) dokumentieren und die beteiligten Personen markieren.
4.5 Es werden keine Barzahlungen angenommen. Es ist auch nicht gestattet Geld von Kunden anzunehmen um dieses, in deren Auftrag, auf das Orga Konto einzuzahlen. Kunden müssen sich für eine Einzahlung zum HQ begeben und die Einzahlung selbst tätigen.
4.6 Jede Exklusivwerbung muss vorher im entsprechenden Kanal (Aufträge) festgehalten und überprüft werden, bevor sie veröffentlicht werden darf.
4.7 Wird eine Exklusivwerbung geschaltet, ohne dass vorher ein Nachweis gebracht wurde oder ordnungsgemäß auf das Orga Konto eingezahlt wurde, so kann dies zu Sanktionen oder Bußgelder des verantwortlichen Mitarbeiters führen.