Lifeinvader Hausordnung
Zuletzt aktualisiert: 16.04.2026
Lifeinvader Hausordnung
Zuletzt aktualisiert: 16.04.2026
§1 Allgemeine Regeln
1.1 Wir bitten generell um einen freundlichen, respektvollen und verständnisvollen Umgang miteinander. Beleidigendes, sexistisches oder rassistisches Verhalten wird nicht geduldet und führt zum sofortigen Platzverweis bis hin zu Hausverbot.
1.2 Die Hausregeln gelten sowohl am Haupt- und Nebengebäude des Lifeinvaders als auch im Keller unter der Arena und in Räumlichkeiten oder Gebieten welche zum Zweck von Veranstaltungen des Lifeinvaders genutzt werden.
1.3 Auf dem gesamten Gelände des Lifeinvaders (inklusive Keller der Arena und Veranstaltungsgelände) gilt ein Vermummungsverbot. Zuwiderhandlung wird mit einem Platzverbot geahndet.
1.4 Waffen und Munition (auch Hieb- und Stichwaffen, sowie Leuchtpistolen) sind auf dem Gelände strengstens verboten.
1.5 Das Springen vom Gebäudedach sowie von der Empore im 1. Obergeschoss ist strengstens verboten.
1.6 Der Missbrauch der Ruffunktion vorm HQ, durch Justin Logan, ist untersagt und führt zum Platzverweis.
1.7 Das Betreten der Lifeinvader Gebäude und Parkplätze ist, für Außenstehende, nur während der Geschäftszeiten (17:00 - 21:00 Uhr) gestattet.
1.8 Besuchern und Gästen ist es erlaubt, in Begleitung eines Lifeinvader Mitarbeiters, das Dach des Nebengebäudes sowie das Foyer und das 2. Obergeschoss des Hauptgebäudes zu betreten. (Auch außerhalb der Geschäftszeiten)
1.9 Das dritte so wie vierte Obergeschoss, das über die Treppe im zweiten Obergeschoss zugänglich ist, darf auch in Begleitung eines Mitarbeiter nicht zu betreten werden.
Alle anderen Räumlichkeiten sind nur von Mitarbeitern des Lifeinvader oder mit ausdrücklichem Einverständnis der Leitungsebene für Außenstehende zugänglich.
Auf dem gesamten Grundstück gilt eine Bekleidungspflicht. Mit Ausnahme des Pool Bereich, in welcher Badebekleidung gestattet ist, sollte mindestens eine Hose sowie ein Oberteil (eines der Teile in Rot) getragen werden.
Sexuelle Gesten und Mitarbeiter Belästigung, führen zum Platzverweis.
§2 Fahrzeuge am HQ
2.1 Es ist nicht gestattet mit Fahrzeugen die HQ Gebäude zu befahren. (ausgenommen Tiefgarage für Mitarbeiter).
2.2 Fahrzeuge von Besuchern sollten auf dem Besucherparkplatz, hinter dem Lifeinvader Hauptgebäude, geparkt werden. Andernfalls ist ein ordnungsgemäßes Parken, z.B. bei Events auf dem Party Dach, an der Straße ebenfalls zulässig.
2.3 Das Parken direkt an der Straße zwischen dem LI Haupt- und Nebengebäude ist verboten und kann zum Abschleppen des Fahrzeuges führen.
2.4 Das Parken ist der Mitarbeitergarage ist nur Lifeinvader Mitarbeitern gestattet oder soll auch von diesen zum Parken genutzt werden.
2.5 Das Fahren mit Fahrrädern, E-Rollern oder Motorrollern ist im gesamten LI Gebäude verboten.
2.6 Die Leitungsebene des Lifeinvader behält sich das Recht vor, bei missachten der Regelungen, Platzverweise und Hausverbote auszusprechen oder in extremen Fällen rechtliche Schritte zu ergreifen.