Ein Unternehmen trägt nur dann zu den Gemeindesteuern bei, wenn es dort seinen Hauptsitz hat. Es ist daher möglich, dass ein Unternehmen Kosten für eine Gemeinde verursacht, ohne einen Beitrag zu leisten.
Die Arbeitsplätze müssen jedoch für die lokale Bevölkerung attraktiv sein, was die Vergütung, die Tätigkeit und das erforderliche Ausbildungsniveau betrifft.
Die Gemeinde informiert bei der Beantragung einer Baugenehmigung im Voraus und kann in verschiedenen Verfahren auch Einspruch einlegen.
Darüber hinaus erstellt die Gemeinde den detaillierten Entwicklungsplan und kann geltend machen, dass sie nicht über die im Schlachthof gebrauchten Ressourcen verfügt usw.
Bei der kantonalen Abstimmung vom 15. Mai 2022 ging es lediglich um die Übertragung von Kapital vom Kanton auf die KAAB, nicht aber um Grundstücksverkäufe an Unternehmen oder den detaillierten Entwicklungsplan.
An der Gemeindeversammlung vom 22. Mai 2023 wurden die Einwohnerinnen und Einwohner von St-Aubin darüber informiert, dass der Bau der regionalen Kläranlage mit oder ohne Schlachthof erfolgen kann.
Die regionale Kläranlage ist unabhängig von der eines möglichen Schlachthofs, da der Gemeindeverband über ein ausreichendes Einzugsgebiet verfügt, um Mikroverunreinigungen zu behandeln und die entsprechenden Subventionen zu erhalten.
Darüber hinaus wird diese Anlage aus terminlichen Gründen erst später gebaut.
Statt den Bau einer regionalen Kläranlage zu erleichtern würde eine grosse Menge an Industriewasser mit Mikroverunreinigungen zusätzlichen Druck auf das Projekt der regionalen Kläranlage ausüben. Die Gemeinden wissen noch nichts über die Aufteilung der Kosten (öffentlich / privat), und die Vermischung des Wassers könnte dazu führen, dass die Bewohner:innen der Region die Reinigung des Industriewassers mit ihren Steuern subventionieren...
Der Wille des Kantons im Energiebereich ist zwar zu begrüssen. Aber die geplante Biomasseanlage wird wohl vorwiegend mit den Überresten toter Tiere betrieben werden... Wie kann das nachhaltig sein?