Fraktionen werden als "Job" eingestuft. Sie sind eigenständige Gruppen mit spezifischen Rollen im RP.
Es ist nicht möglich, unterschiedlichen Crime-Jobs beizutreten oder gleichzeitig Mitglied einer Staatsfraktion zu sein. Jeder Spieler kann nur einer Fraktion bzw. einem Crime-Job angehören, um klare Rollen und realistische Interaktionen im RP zu gewährleisten.
Fraktionen müssen sich selbst finanzieren und dürfen dazu Unternehmen wie z. B. Minijobs, Nachtclubs, Bars und ähnliche Betriebe als Einnahmequelle nutzen.
Es gibt keine speziellen Regeln bezüglich „Drittparteien“ oder Ähnlichem; die Interaktion zwischen Fraktionen sollte direkt und ohne externe Einflussnahme erfolgen.
Alles wird im Sinne der Förderung des RP ausgespielt. Das bedeutet, dass alle Handlungen und Entscheidungen realistisch und im Rahmen des Rollenspiels getroffen werden sollten.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe: Jeder Spieler ist für sein Handeln verantwortlich und kann für Regelverstöße zur Rechenschaft gezogen werden.
Blood-In und Blood-Out: Ob eine Fraktion ein „Blood-In“ und „Blood-Out“-System hat, entscheidet die Führungsebene der Fraktion.
Mitgliederzahl: Mafias und Gangs müssen mindestens 2-3 aktive Mitglieder nachweisen können.
Maximale Mitgliederanzahl: Eine Gruppierung darf maximal 15 Mitglieder umfassen.
Anwärter: Anwärter jeglicher Art sind in der Gruppierungsliste zu führen.
Konflikte: Während eines Konfliktes darf die Mitgliederliste nicht verändert werden.
Zusammenschlüsse: Zusammenschlüsse jeglicher Art mit anderen Gruppierungen sind verboten.
Verhalten: Das Verhalten der Gruppierungen muss realistisch und dem sozialen Status entsprechend sein.
Befreiung: Die Befreiung von Personen, die vom PD festgenommen wurden, ist erlaubt – selbst wenn Medics vor Ort sind.
Identität: Es ist nicht gestattet, sich als Gruppierung auszugeben, wenn dies nicht genehmigt wurde.
Intervention: Bei einem Streit zwischen zwei Fraktionen dürfen sich andere Fraktionen, wie das LSPD, einmischen.
Den Fraktionsleitern ist es verboten, korrupte Handlungen vorzunehmen.
Charaktere gelten als Fraktionsleiter, sobald sie eine leitende Position in ihrer Fraktion bekleiden.
Ein komplettes Korruptionsverbot gilt für das DOJ.
Transport von Drogen: Drogen dürfen in großen Mengen nur im Inventar transportiert werden, um sie zu verladen (z. B. vom Lager ins Auto). Ansonsten sollten Drogen, Waffen und andere illegale Gegenstände ordentlich im Kofferraum oder in LKWs verstaut werden.
Lagerung: Illegale Gegenstände wie Drogenpaletten und Waffenkisten müssen in Anwesen gelagert werden. Nur kleinere Teile, wie Anbauteile für Waffen und Samen für Drogen, dürfen in einem Lager untergebracht werden.
Zugang zu Anwesen: Die Türen von Anwesen feindlicher Fraktionen dürfen geknackt werden, jedoch nur mit einem entsprechenden RP-Hintergrund.
Wenn eine Partei mit einer anderen Partei einen Konflikt hat, ist es nicht gestattet, dass sich eine dritte Partei in den Konflikt auf jegliche Art und Weise einmischt. Das gilt auch für Staatsbeamte.
Einzige Ausnahme für Staatsfraktionen ist eine versuchte Geiselnahme auf Zivilisten. Sollte dagegen verstoßen werden, werden diejenigen Parteien mit bis zu einer Auflösung bestraft. Oder es wird individuell entschieden.
Eine Partei muss anhand ihrer Kleidung ersichtlich sein, zu welcher Fraktion sie gehört. Das Gleiche gilt, wenn Zivilisten zusammen agieren.
Ungenehmigte Gangs oder Fraktionen gelten als zivile/inoffizielle Gruppen. Diese dürfen nicht aus mehr als 7 Mitgliedern bestehen, agieren dürfen sie mit maximal 5 Personen (Schussgefecht, Überfälle, Geiselnahmen). Sollte es herauskommen, dass ihr aus mehr als 5 Personen besteht, werden alle einen Ban oder Verwarnung bekommen!
Mitglieder verschiedener Fraktionen ist es kurzfristig gestattet zusammen, als Zivilisten, zu agieren. Dafür benötigen Sie ein einheitliches Outfit. Verboten ist hierbei aber ein Angriff auf eine Fraktion.