Statuten 

Verein Dorfladen 

St. Peter

I.   Name, Rechtsform, Sitz und Zweck

Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz

 

Unter dem Namen "Dorfladen St. Peter" besteht mit Sitz in Arosa ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Die Dauer ist unbeschränkt.

Art. 2 Zweck

 

Der Verein bezweckt die Förderung der Erhaltung des Dorfladens in St. Peter mit integrierter Postdienststelle als Versorgungs- und soziales Zentrum. Der Verein unterstützt alle Bestrebungen zur Erreichung einer ausreichenden lokalen Grundversorgung der Einwohnerschaft mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs. Der Verein kann zur Zweckerreichung den Dorfladen auf eigene Rechnung betreiben.

 

II.  Mitgliedschaft und Mittel

 

Art. 3 Mitglieder, Folgemitglieder & Gönner

 

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Folgemitglied kann jede natürliche Person, welche im gleichen Haushalt eines Mitgliedes wohnt, werden. Mitglieder haben an der Vereinsversammlung ein Stimmrecht.

 

Gönner werden in einer jährlichen Gönnerliste aufgeführt, sind jedoch nicht Mitglied des Vereins.

 

 Art. 4 Mittel

 

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder. Der Verein kann überdies Zuwendungen aller Art entgegennehmen.

 

 Art. 5 Beiträge

 

Der Mitglieder-Jahresbeitrag und der minimale Gönnerbeitrag wird durch die Vereinsversammlung auf Antrag des Vorstandes genehmigt.

 

 Art. 6 Erwerb der Mitgliedschaft

 

Durch Eintrag in die aufliegende Mitgliederliste, E-Mail oder schriftliche Notiz und die Zahlung des Jahres Mitgliedsbeitrages erfolgt der Beitritt zum Verein als Mitglied.

 

Mit dem Beitritt verpflichtet sich jedes Mitglied, die Statuen und Reglemente des Vereins einzuhalten.

Die Mitgliederliste ist öffentlich, Angaben zur Adresse, Telefon, E-Mail etc. sind jedoch nur Mitgliedern zugänglich.

 

 

Art. 7 Austritt

 

Jedes Mitglied kann durch schriftliche Erklärung jeweils auf Ende April eines Jahres unter Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist aus dem Verein austreten.

 

 

Art. 8 Ausschluss

 

Durch Beschluss des Vorstandes können Mitglieder, die ihren statutarischen oder reglementarischen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommen, ausgeschlossen werden.

 

Der Vorstand hat das auszuschliessende Mitglied vor Fällung des Entscheides anzuhören. Hierzu ist ihm eine Frist von 20 Tagen zur mündlichen oder schriftlichen Vernehmlassung anzusetzen. Der Ausschliessungsbeschluss ist dem ausgeschlossenen Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Gegen den Entscheid des Vorstandes über die Ausschliessung kann innert 20 Tagen seit Mitteilung des Entscheides bei der Vereinsversammlung schriftlich Beschwerde eingelegt werden. Der Entscheid der Vereinsversammlung ist endgültig.

 

III. Organisation

Art. 9 Organe

 

Die Organe des Vereins sind:

 

A. Die Vereinsversammlung

B. Der Vorstand

C. Die Geschäftsführung

D. Die Revisionsstelle

 

A.   Vereinsversammlung

Art. 10 Einberufung

 

Die Vereinsversammlung tritt ordentlicherweise jährlich zusammen. Der Vorstand kann je nach Bedürfnis zusätzlich ausserordentliche Vereinsversammlungen einberufen. Er ist dazu verpflichtet, falls mindestens 1/5 der Mitglieder dies verlangen.

 

Die Einladung hat schriftlich mindestens 20 Tage vor der Vereinsversammlung unter Bekanntgabe der Traktandenliste zu erfolgen.

 

Art. 11 Zusammensetzung

 

Teilnahme- und stimmberechtigt sind alle eingetragenen Mitglieder und Folgemitglieder. Jedes Mitglied und Folgemitglied haben eine Stimme.

 

Wahlen und Abstimmungen werden mit einfachem Mehr gefasst, sofern die Statuen nicht ein qualifiziertes Mehr vorschreiben. Bei Stimmengleichheit in Sachfragen entscheidet der Präsident durch Stichentscheid.

 

Art. 12 Verfahren

 

Wahlen und Abstimmungen erfolgen durch offenes Handmehr, sofern nicht 1/5 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geheime Abstimmung verlangen.

 

Der Vorstand bestimmt einen Protokollführer, welcher die Beschlüsse zu protokollieren hat.

 

Art. 13 Beschlussfähigkeit

 

Jede ordnungsgemäss einberufene Vereinsversammlung ist beschlussfähig.

 

Art. 14 Antragsrecht

 

Jedes stimmberechtigte Mitglied hat das Recht, beim Vorstand die Aufnahme eines Verhandlungsgegenstandes in die Traktandenliste zu verlangen. Der Antrag ist mindestens ein Monat vor der Vereinsversammlung schriftlich zu stellen. Anträge auf Statutenrevision müssen mindestens zwei Monate im Voraus gestellt werden.

Art. 15 Kompetenzen

 

Die Vereinsversammlung hat folgende Kompetenzen:

 

a)      Genehmigung des Protokolls

b) Genehmigung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und Entgegennahme des Berichtes der Revisionsstelle

c)     Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

d)     Genehmigung des Budgets

e)     Genehmigung der beantragten Mitgliederbeiträge und Rückvergütungen

f)       Wahl der Vorstandsmitglieder und der Revisionsstelle

g)      Festsetzung und Änderung der Statuten

h)    Beschlussfassung über Gegenstände, die der Vereinsversammlung durch Gesetz oder Statuten vorbehalten sind

i)      Beschlussfassung über Ausschlussentscheide

 

B.    Der Vorstand

 

Art. 16 Zusammensetzung und Wählbarkeit

 

Der Vorstand besteht aus mindestens 3, höchstens fünf Mitgliedern.

 

Der Vorstand wird in der Regel in der ordentlichen Vereinsversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

 

Der Vorstand konstituiert sich selbst und ernennt ein Vorstandsmitglied als Präsident.

 

 Art. 17 Einberufung und Beschlussfähigkeit

 

Der Vorstand versammelt sich, so oft die Geschäfte es erfordern oder auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes.

 

In der Regel hat die Einladung 10 Tage im Voraus unter Angabe der Traktanden schriftlich zu erfolgen.

 

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden durch einfaches Mehr gefasst, sofern die Statuten nicht etwas anderes vorsehen. Bei Stimmengleichheit fällt der Präsident bzw. der Vorsitzende den Stichentscheid.

 

Auf dem Zirkularweg können Beschlüsse nur einstimmig gefasst werden.

 

Art. 18 Aufgaben und Kompetenzen

 

Dem Vorstand obliegen die Geschäftsführung des Vereins sowie insbesondere die Organisation und Umsetzung des Vereinszwecks. Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht nach Gesetz, Statuten oder Reglement einem anderen Organ des Vereins übertragen sind.

 

Dem Vorstand fallen insbesondere folgende Aufgaben zu:

 

a)     Oberleitung des Vereins

b)     Organisation und Umsetzung des Vereinszwecks

c)      Organisation des Rechnungswesens

d)      Erstellung eines Jahresbudgets

e)      Erstellung der Jahresrechnung, Ausarbeitung von Anträgen sowie Vorbereitung der Vereinsversammlung

 

f)       Wahl/Abwahl Geschäftsführer/-in

 

g)      Erlass von Richtlinien betr.  Führung/Organisation des Dorfladens und Pflichten der Geschäftsführung

 

 

C. Geschäftsführer/-in

 

Der/Die Geschäftsführer/-in untersteht dem Vorstand

Dem Geschäftsführer/-in obliegt das Tagesgeschäft, die Führung und Organisation des Ladens gemäss Pflichtenheft und Richtlinien des Vorstandes.

 

D.   Die Revisionsstelle

Art. 19 Revisionsstelle

 

Die Vereinsversammlung wählt zwei Personen als Revisionsstelle.

 

Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

 

IV. Weitere Bestimmungen

Art. 20 Geschäftsjahr

 

Das Geschäftsjahr wird durch den Vorstand bestimmt und durch die Vereinsversammlung genehmigt.

 

Art. 21 Statutenrevision

 

Für eine Statutenrevision ist die Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.


Art. 22 Auflösung

 

Für die Auflösung des Vereins bedarf es der Zustimmung von mindestens 2/3 der Mitglieder. Die Beschlussfassung ist in einer speziell hierzu einzuberufenden Vereinsversammlung zu fassen.


 

Art. 23 Haftungsbeschränkung

 

Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder oder des Vorstandes ist ausgeschlossen.

 

 

Art. 24 Inkrafttreten der Statuten

 

Diese Statuten treten mit ihrer Annahme durch die Gründungsversammlung in Kraft.

 

 

St. Peter,  im Dezember 2023

 

Für die Vorstandsmitglieder: gezeichnet:  Präsident: Rolf Mischol und Kassier: Fabian Kuppelwieser