Krankenfahrten

Wir fahren Sie:

  • zur Dialyse

  • zur Chemotherapie

  • zur Strahlentherapie

  • zur Arztpraxis

  • zur stationären Aufnahme

  • zu ambulanten Operationen

  • zur Rehaklinik

  • Krankenfahrten

  • kein Krankentransport, das heißt: Rollstühle können transportiert werden, jedoch besteht keine Möglichkeit sitzend im Rollstuhl befördert zu werden

Grundsätzlich gilt, dass alle Fahrten vor Fahrtantritt durch Ihre Krankenkasse zu genehmigen sind!

(Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen).

Die Kosten für Krankenfahrten von und zu ambulanten Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen übernommen. Beantragen Sie bitte frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für alle notwendigen Krankenfahrten.

Sie benötigen folgendes bei Krankenfahrten mit dem Taxi:

1. die ärztliche Verordnung einer Krankenbefördrung ("Krankentransportschein")

2. die schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse

3. einen Befreiungsausweis von Zuzahlungen für Fahrtkosten von ihrer Krankenkasse

Sofern Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, müssen Sie in jedem Fall den gesetzlichen Eigenanteil im Taxi bar bezahlen.

Gesetzlicher Eigenanteil wenn kein Befreiungsausweis vorliegt:

10% des Fahrpreises

mindestens 5.- Euro pro Fahrt

höchstens 10.- Euro pro Fahrt

Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig! Beantragen Sie bitte frühzeitig einen neuen Befreiungsausweis für das folgende Jahr.