Wir fahren Sie:
Als Ihr zuverlässiger Partner übernehmen wir Ihre Fahrten zu wichtigen medizinischen Terminen und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Wir befördern Sie zu folgenden Zielen:
Stationäre Aufnahme (Krankenhaus)
Ambulante Operationen
Rehakliniken
Andere ambulante Behandlungen (z. B. Chemo- oder Dialysetherapie)
Grundsätzlich gilt: Alle Fahrten müssen vor Fahrtantritt durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden!
Hinweis zur Kostenübernahme
Stationäre Behandlungen
Genehmigung erforderlich?: Nein (Ausnahme)
Die Kostenübernahme ist in der Regel unproblematisch.
Ambulante Behandlungen/OPs
Genehmigung erforderlich?: Ja, immer
Die Kosten werden von den gesetzlichen Kassen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen übernommen. Bitte beantragen Sie die Genehmigung frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse.
Für jede Krankenfahrt mit dem Taxi benötigen Sie die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung (den sogenannten "Krankentransportschein").
Hinweis zum Service: Wir führen eine Krankenfahrt durch, aber keinen Krankentransport.
Rollstühle können transportiert werden (im Kofferraum).
Es besteht keine Möglichkeit, Sie sitzend im Rollstuhl zu befördern. Der Ein- und Ausstieg muss durch Sie oder eine Begleitperson selbst erfolgen.
Sofern Sie keinen gültigen Befreiungsausweis besitzen, müssen Sie den gesetzlichen Eigenanteil direkt im Taxi bar bezahlen.
Der Eigenanteil beträgt 10% des Fahrpreises, jedoch gilt:
Mindestens: 5,– Euro pro Fahrt
Höchstens: 10,– Euro pro Fahrt
Tipp: Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig. Beantragen Sie bitte frühzeitig einen neuen Ausweis für das folgende Jahr.