Regulierung des Sportbetriebes

Gepostet am: May 23, 2020 4:27:36 PM

19.05.2020 - Oberschützenmeister Karl-August Leising

Die Regelungen zur Sicherheit und den Hyienemaßnahmen, sowie die Dokumentation der Kontakte, werden durch die vom Verein bestellten und in den Regelungen unterwiesenen Personen wahrgenommen.

Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Platzverweis.

Die Regelungen gelten bis auf weiteres.

Verschärfungen oder Lockerungen können, je nach Infektionsgeschehen und Vorgaben der Aufsichtsbehörden, werden zeitnah bekannt gegeben.

Wiederaufnahme des Schießbetrieb ab dem 24.05.2020.Bei Erkältungssymptomen oder Fieber darf die Sportstätte nicht betreten werden.

Für die Wiederaufnahme des Schießbetriebs gelten folgende Regeln, welche mit der VG-Lambrecht Herrn Gunter Weber abgestimmt sind.

Diese Regeln sind unbedingt ein zu halten (siehe PDF anbei).