AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Frühstückspension Schloß Malgersdorf

 

                                      Anmeldung

Unsere Gäste können ihre Übernachtung telefonisch buchen, sicherer ist jedoch die schriftliche Form. Für längere Aufenthalte und Gruppen ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Sie sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise und die Zahl der Gäste. Die Anmeldung wird mit unserer schriftlichen Zusage, auch per e-mail bei Online-Buchung, für beide Seiten verbindlich.

 

                                     Anreise

Angemeldete Gäste können ab 14.00 Uhr bis spätestens 20.00 Uhr anreisen. Sollte es einmal nicht möglich sein, den Zeitrahmen einzuhalten, können nach Absprache mit der Pension individuelle Ankunftszeiten vereinbart werden. Ansonsten ist die Pension berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

 

                                     Abreise

Am Abreisetag werden die Zimmer bis 10.30 Uhr zur Verfügung gestellt. Auch hier gilt es, bei Nichteinhalten können, dies vorher mit der Pensionsleitung abzusprechen, da nach 10.30 Uhr wieder ein voller Tagespreis pro Bett berechnet wird.

 

                                     Bezahlung

Das Entgelt für die Beherbergung, sowie für alle vom Gast bezogenen Leistungen, wird am Tag der Abreise des Gastes/der Gäste zur Zahlung fällig.                   

 

                                     Absagen

Angemeldete Gäste können ihre Vorausbuchung telefonisch absagen. Die Absage muß der Pension mindestens 14 Tage vor der geplanten Anreise zugegangen sein. Bei Anmeldungen innerhalb zwei Wochen vor  Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter "Ausfallzahlungen" im nächsten Kapitel genannt sind. Absagen durch die Pension müssen gegenüber angemeldeten Gästen mindestens zwei Wochen vor dem Anreisetag unter Angabe des Absagegrundes erfolgen. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.

 

                                      Ausfallzahlung

Bei Absagen, die der Pension mindestens 14 Tage vor der geplanten Anreise vorliegen ist die Stornierung kostenfrei. Bei Absagen, die 3-14 Tage vor Anreise mitgeteilt werden, müssen je Person und Tag als Entschädigung 50 % aller vereinbarten Leistungen gezahlt werden.

Bei Absagen, die 3 Tage vor Anreise mitgeteilt werden, müssen je Person und Tag als Entschädigung 80 % aller vereinbarten Leistungen gezahlt werden.

Auf Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden.

 

                                       Haftung

Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäude und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Pensionsleitung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Pension befinden, wird nicht gehaftet.

 

                                        Widerruf von Reservierungen

Hat die Pension begründeten Anlaß zu der Annahme, daß der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand oder schwerwiegende Krankheit) kann die Pension jede Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.

 

                                         Kündigung durch die Pension

Die Pension ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast/die Gäste des Hauses zu verweisen, falls der Gast/die Gäste dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen der Pension schadet, im Verdacht steht, Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes/der Gäste gegen Vorschriften aus diesen AGB, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Pensionseigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch die Pension. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume der Pension zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommmenen Beherberung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung verpflichtet.

                                 Neue Europäische Datenschutzverordnung

Im Rahmen der neuen Europäischen Datenschutzverordnung weisen wir darauf hin, daß wir generell keine Daten unserer Gäste oder Kursbesucher digital speichern oder zu Werbezwecken verwenden.

Wir haben keinen Newsletter. Unsere Gäste informieren sich über unsere Homepage.

 

Frühstückspension Schloß Malgersdorf                                                                                                                                                                        

Stand Juni/2018