Die Angabe "Babywindelhosen [Bekleidung]" wird vom Patentamt nicht akzeptiert. Stattdessen kann man schreiben:
"Babyhöschen [Bekleidung]"
sowie (wenn man zusätzlich und gegebenenfalls für Zusatzgebühren die Klasse 05 eröffnen möchte): "Babyhöschenwindeln" oder "Windelhöschen, wegwerfbar, für Babys"