Die früher gebräuchliche Angabe "Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus" wird vom Patentamt nicht mehr akzeptiert. Stattdessen kann man schreiben:
"Leder und Lederimitationen nämlich Lederzeug, Lederfäden, Lederetuis, Lederpappe, Lederboxen, Ledergurte, Ledernieten, Lederbeutel, Lederleinen, Lederriemen [Lederstreifen], Lederschnüre; Handtaschen aus Lederimitationen; Kreditkartenetuis aus Lederimitationen; Reisetaschen aus Lederimitationen; Riemen aus Lederimitationen; Taschen aus Lederimitationen; Bahnen aus Lederimitationen zur Weiterverarbeitung;"
Erläuterung: In der Datenbank TMClass finden sich zu den Stichworten "Leder" und "Lederimitationen" folgende Warenbezeichnungen in Klasse 18, die auch vom DPMA akzeptiert werden und die man so mit "nämlich" an die ursprüngliche Formulierung anknüpfen kann.
Für den ebenfalls gerügten Ausdruck "Pelze und Tierhäute sowie Waren daraus" gibt es keine vergleichbare Liste akzeptierter Begriffe.