10 JAHRE HAFT

ZEHN JAHRE HAFT IM CHLOROFORM PROZESS VERHÄNGT

LANDGERICHT HEIDELBERG SCHWURGERICHT 21.2.14

Große Strafkammer unter Vorsitzendem Edgar Gramlich bestätigt das

Plädoyer / die Forderung des Oberstaatsanwaltes Dr. Michael Krauß

und verhängt 10 Jahre Haft

wegen versuchten heimtückischen Mordes und gefährlicher Körperverletzung

in Eberbach-Lindach am 29.Mai 2013

URTEIL IM CHLOROFORM PROZESS

LANDGERICHT HEIDELBERG SCHWURGERICHT 21.2.14

Große Strafkammer unter Vorsitzendem Edgar Gramlich bestätigt das

Plädoyer / die Forderung des Oberstaatsanwaltes Dr. Michael Krauß

und verhängt 10 Jahre Haft

wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung

in Eberbach-Lindach am 29.Mai 2013

cf. Mannheimer Morgen, Merkur-Online.de, Stuttgarter Nachrichten, FAZ , FOCUS etc.

RNZ Rhein-Neckar-Zeitung Nr.44 Samstag/Sonntag 22./23. Februar 2014

METROPOLREGION pag. 10

Artikel von Willi Berg Heidelberg

Erst der Elektroschocker, dann die Chloroformspritze: Für den Mordversuch an seiner Ex-Frau muss ein Eberbacher für zehn Jahre hinter Gitter.

Hinter den Mauern des Heidelberger Justizgebäudes schenkten die Richter der absurden Version des Angeklagten keinen Glauben

Foto: Dorn

...grauenhaftes Geschehen, gut vorbereitet und seltsam kalt und unbeteiligt vorgegangen,

dem Heidelberger Apotheker gaukelt er vor, mit dem Chloroform Schallplatten reinigen zu wollen,

der Eberbacher Apothekerin gaukelt er vor, mit der Spritze Modellbau Arbeiten ausführen zu wollen.

Im Internet informiert sich der Verurteilte über Wirkungsweise und Dosierung von Chloroform

und ruft den Begriff Perfekter Mord bei Google auf.

Er ging von einer tödlichen Dosis aus und besuchte danach seine frühere Freundin in der Lindenstrasse 3 in Lindach,

um in aller Ruhe einen Kaffee zu trinken.

Notgedrungen ruft er sehr spät einen Arzt und informiert keinen der Rettungssanitäter und Ärzte darüber,

daß er seiner Ex-Frau Chloroform gespritzt hat.

Richter Gramlich fragt bei der Urteilsbegründung eindringlich,

wo denn die angebliche Fürsorge geblieben sei,

als der Verurteilte das Opfer mehrfach alleine liegen ließ.

VERBRENNUNGEN 2010 - 2014

LINDACH LINDENSTRASSE

cf. BILD, FAZ, FOCUS.DE, Mannheimer Morgen, Stuttgarter Nachrichten etc.

https://sites.google.com/site/lindachpfaffenhuetchen/10-jahre-haft/CHLOROFORM-PROZESS-HD-URTEIL-21FEB2014-10JAHRE-HAFT-29MAI2013-in-Lindach-Neckar-Perfekten-Mord-angestrebt-MORGENWEB-image-Combe-Bani-image.jpg

Eberbach/Heidelberg. Gegen 10 Uhr recherchiert er im Internet mit dem Suchbegriff "perfekter Mord", zwei Stunden später liegt seine Ex-Frau bewusstlos im Zimmer, mit Elektroschocker und Chloroform ihrer Sinne beraubt: Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung ist ein 38-Jähriger aus Eberbach vom Heidelberger Landgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Strafmaß entspricht dem Antrag von Oberstaatsanwalt Dr. Michael Krauß. Die Schwurgerichtskammer unter dem Vorsitz von Richter Edgar Gramlich lässt eine Revision zu; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit Ausnahme eines Gefühlsausbruchs mit Tränen zu Beginn der Hauptverhandlung hat der Lkw-Fahrer die bisherigen Verhandlungstage nahezu regungslos über sich ergehen lassen. Allein beim Schlusswort ist seine Stimme zu hören. Auch die Urteilsverkündung verfolgt der Dunkelhaarige, der mit Fußfesseln und schwarzem Fleece-Shirt hereingeführt wird, ohne erkennbare Gefühlsäußerung. Nur als ihn seine ältere Schwester in einer Pause kurz fest drücken darf, treten wieder Tränen in die Augenwinkel.

Die von seiner Verteidigerin Andrea Combé verlesene Erklärung, er habe seine Ex-Frau nur betäuben wollen, um ihr hinterher vorzuspielen, dass er sich liebevoll um sie gekümmert habe, halten die Richter für "nicht glaubwürdig", die Argumentation für "reichlich absurd" und widersprüchlich, fasst der Vorsitzende Richter Edgar Gramlich zusammen. Vielmehr habe der dreifache Vater sich "gut vorbereitet" und den Angriff auf seine Ex-Frau "überlegt und geplant" durchgeführt. So habe er sich am Tattag eigens krankschreiben lassen: "Er wusste, dass sie kommen würde, um Unterlagen abzuholen - und er wollte daheim sein", ging Gramlich ins Detail.

Mordversuch mit Chloroform in Eberbach

Das Opfer erlitt ein toxisches Lungenödem, wurde knapp zwölf Stunden nach der Verabreichung des Betäubungsmittels in ein künstliches Koma versetzt und beatmet.

Nach drei Tagen im Koma folgte ein wochenlanger Klinikaufenthalt.

Rund um die Einstichstellen in den Ellenbeugen verursachte das Narkotikum das Absterben von Gewebe. Das machte weitere Operationen nötig.

Das Opfer leidet bis heute unter physischen und psychischen Folgen der Tat.

In einem Vergleich sicherte der Angeklagte dem Opfer finanziellen Ausgleich zu:

15 000 Euro, weil sie durch die Verletzungen ihren Beruf verzögert ausüben muss, 30 000 Euro Schmerzensgeld.

Ob das Opfer jemals etwas von diesem Geld bekommt, ist laut Vorsitzendem Richter Edgar Gramlich fraglich.

Der jetzt Verurteilte muss - wenn das Urteil rechtskräftig wird - eine längere Haftstrafe antreten und hat zudem die Kosten des Verfahrens auferlegt bekommen.

Zum Thema

Schockierende Tatsachen

Trennung kränkte schwer

Das Motiv sei die schwere Kränkung gewesen, die die Trennung bedeutete. Erklärbar sei das durch die vom Gutachter Dr. Hartmut Pleines beschriebene "narzisstische Persönlichkeitsproblematik". Hier sei auch das Scheitern der Beziehungen des Angeklagten zu Frauen zu sehen: "Hatte er sie für sich gewonnen, begann er, ihnen erhebliches Misstrauen entgegenzubringen, sie zu kontrollieren und ihnen weitere Beziehungen zu unterstellen", sagt Gramlich. Als Mordmerkmal sieht der Vorsitzende Heimtücke als erfüllt an: Das heute 35 Jahre alte Opfer sei ahnungslos gewesen, als der Angeklagte sie nach hinten zu Boden riss und begleitet von den Worten "du willst dich trennen" mit mindestens zehn Eletroschocks attackierte.

Als die Frau, anders als erwartet, nicht völlig wehrlos wurde, habe ihr Ex-Mann "kurzfristig seinen Plan geändert und in der Küche einen Lappen geholt, den er mit Chloroform getränkt hatte". Die Attacken hätten dazu gedient, den nächsten Schritt vorzubereiten: die Injektion des Chloroforms in die Ellenbeugen, mit der er die Frau töten wollte. Im Internet hatte sich der Eberbacher informiert, welche Dosis wie zu verabreichen sei. Als sein Opfer schließlich zusammensackte, habe er es aufs Bett im Schlafzimmer gelegt und sei seelenruhig zur Nachbarin gegangen, um einen Kaffee zu trinken. "Er war der Auffassung, das verabreichte Chloroform würde zum Tod führen", sind die Richter um Gramlich überzeugt. Zweimal habe er das Narkotikum in die Ellenbeugen gespritzt. Wie viel Betäubungsmittel es gewesen sei, ließe sich nicht mehr nachweisen. "Es war aber deutlich mehr als zwei Milliliter", hält Gramlich die Angaben des Angeklagten auch hier für nicht glaubwürdig. Zehn Milliliter, oral verabreicht, gelten als tödliche Dosis. Das Mittel hatte sich der Angeklagte in einer Apotheke legal besorgt, "wie man genauso legal E 605 bekommen kann", so Gramlich.

Während das Opfer in Phasen der Bewusstlosigkeit in den Nachmittag hineindämmerte, recherchierte der Vater des gemeinsamen Kindes im Internet, wie lange Chloroform im Körper nachweisbar ist. "Mehr als sechs Stunden vergingen, bevor der Angeklagte eine Kausalkette in Gang setzte, die das Leben der Frau schließlich rettete", sieht Gramlich hier keinen Rücktritt vom Tötungsvorsatz. "Er tat es nicht freiwillig, sondern weil der inzwischen hinzugekommene Sohn darauf drängte, einen Arzt zu rufen." Seine Mutter sei "mehrere Stunden der Willkür ihres Ex-Mannes ausgesetzt gewesen": "Eine grauenvolle Vorstellung", fasst Gramlich zusammen. Die 35-Jährige überlebte knapp.

Samstag, 22.02.2014

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Zehn Jahre Haft für Mordversuch an Ex-Frau

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Heidelberg - Erst der Elektroschocker, dann die Chloroform-Spritze: Für den Mordversuch an seiner Ex-Frau muss ein Mann jahrelang hinter Gitter.

© dpa

Weil er seine Ex-Frau mit einem Elektroschocker (Symbolbild) angegriffen und ihr Chloroform in beide Arme gespritzt hat, muss der Mann für zehn Jahre hinter Gitter.

Weil er seine Ex-Frau mit einem Elektroschocker angegriffen und ihr Chloroform in beide Arme gespritzt hat, muss ein 38-Jähriger für zehn Jahre hinter Gitter. Die Richter des Heidelberger Landgerichts werteten die Tat am Freitag als Mordversuch und gefährliche Körperverletzung. "Es sollte eine perfekte Tat sein", sagte der Vorsitzende Richter. Die Frau überlebte zwar, leidet aber dem Gericht zufolge bis heute: "Psychisch ist sie auch neun Monate nach der Tat noch stark mitgenommen."

Der Mann aus Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) hatte zwar ein Teilgeständnis abgelegt. Bis zuletzt beteuerte er aber, er habe sein Opfer nicht töten wollen. Die Verteidigung hatte daher auf schwere Körperverletzung plädiert. Ihr zufolge wollte er die Frau glauben machen, sie habe einen Anfall gehabt - und er sei ihr Retter gewesen. Auf diese Weise habe er seine "große Liebe" wieder an sich binden wollen.

Täter und Opfer waren Jahre nach ihrer Scheidung wieder zusammengekommen. Da der Mann aber sehr eifersüchtig war und die Frau ständig kontrollierte, wollte sie sich wieder von ihm trennen.

Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Version des Angeklagten fanden die Richter "reichlich absurd": "Wenn er fürsorglich sein wollte, wo blieb dann die Fürsorge, als er die bewusstlose Frau einfach liegenließ?"

Letztlich habe der Mann zwar einen Arzt gerufen - aber nur, weil der gemeinsame Sohn ihn dazu drängte. Die Frau lag mehrere Tage in einem künstlichen Koma. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen einer Woche ist Revision möglich.

dpa