(1)
(2)
Der Verein führt den Namen ”Vorarlberger Lebensmitteltechniker".
Er hat seinen Sitz in 6900 Bregenz und erstreckt seine Tätigkeit auf den deutschsprachigen EU - Raum.
(1)
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung der Zusammenarbeit und der gemeinsamen fachlichen Interessen der Vorarlberger Lebensmitteltechniker.
(1)
(2)
(3)
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.
Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht.
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
(1)
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
Erstellung des Jahresvoranschlages
Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses
Vorbereitung der Generalversammlung
Einberufung der Generalversammlung
Verwaltung des Vereisvermögens
Aufnahme und Ausschluß von Vereinsmitgliedern