Elektronisches Lastschriftverfahren

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Neben den offiziellen nationalen Zahlungsverfahren der deutschen Kreditwirt-

schaft haben sich im Handel individuelle Lastschriftverfahren wie ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren) oder OLV (Online-Lastschriftverfahren) etabliert. Man nennt diese Verfahren auch "wilde" Verfahren, da diese keiner offiziellen Reglementierung zwischen den Beteiligten entsprechen, sondern individuell zwischen Händlern und Netzbetreiber vereinbart werden.

Aus dem Magnetstreifen der Karte werden lediglich die Kontonummer und die Bankleitzahl des Kunden ermittelt. Es wird ein Lastschriftbeleg generiert. Mit der Unterschrift gibt der Kunde dem Händler eine einmalige Einzugsermächtigung, den Betrag von seinem Konto einzuziehen. Die Lastschrift kann jederzeit mangels Deckung oder wegen Widerspruch des Kunden zurückgegeben werden. Danach wird zumeist die Adresse des Kunden bei den Instituten angefragt, um ein Mahnwesen bzw. Inkassoverfahren einzuleiten. Dabei ist zu beachten, dass die Adressen bei einem Missbrauch durch Dritte zum Schutz der Karteninhaber nicht herausgegeben werden dürfen.