Satzung

Fachverband Mobilfunk Bautechnik e.V.

Satzung

in der Fassung vom 09.11.2022

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

§ 2 Zweck

Ausschließlicher Zweck des Vereins ist die Förderung der Mobilfunk Bautechnik durch Bündelung/ Koordination von Fachkompetenzen und die zur Verfügung Stellung von finanziellen Möglichkeiten, die eine Förderung von Forschung und Entwicklung in allen Bereichen der Mobilfunk Bautechnik zum Inhalt haben. Die Förderung erfolgt über ein gemeinnütziges Institut, universitäre und vergleichbare Einrichtungen. Die daraus gewonnen Ergebnisse sowie bereits vorhandene ergänzende Informationen werden über regelmäßige Veröffentlichungen und Diskussionsforen der Allgemeinheit und interessierten Bürgern zugänglich gemacht.

§ 3 Gemeinnützigkeit

§ 4 Mitgliedschaft

§ 5 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

§ 7 Mitgliederversammlung

§ 8 Der Vorstand

§ 9 Die Geschäftsführung

§ 10 Expertenausschüsse

Im Bedarfsfall beruft der Vorstand für besondere Vorhaben oder für die Vorbereitung von wichtigen Entscheidungen Expertenausschüsse ein.

§ 11 Auflösung des Vereins

§ 12 Inkrafttreten

Die Satzung ist in der vorliegenden Form vom 09.11.2022 von den Mitgliedern des "Fachverband Mobilfunk Bautechnik e.V." beschlossen worden und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.